Betreff
Freiwillige Feuerwehr
Hier: Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters
Vorlage
8339 öff
Art
Beschlussvorlage

Bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dettingen an der Erms am 26.07.2021 wurden die Wahlen des Kommandanten und seines Stellvertreters durchgeführt. Die Wahlen wurden unter Beachtung des § 8 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg und der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dettingen an der Erms abgehalten.

Der Kommandant und sein Stellvertreter wurden mit Zustimmung der wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen abweichend von der normalen Amtszeit von 5 Jahren auf 4 Jahre gewählt. Dies begründet sich, dass durch den pandemiebedingten Ausfall der Hauptversammlung im Jahr 2020, an der regulär Wahlen stattgefunden hätten, der Kommandant und sein Stellvertreter ihre Ämter kommissarisch weitergeführt haben.

Bei der Wahl entfielen:

-       47 Stimmen auf Rolf Schäfer als Kommandant

-       37 Stimmen auf Jochen Wurz als Stellvertretender Kommandant

Beide erreichten mit den abgegebenen Stimmen die ausreichende einfache Mehrheit.

Somit ist Herr Rolf Schäfer als Kommandant und Herr Jochen Wurz als stellvertretender Kommandant wiedergewählt.

Gemäß § 8 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg und § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dettingen an der Erms sind der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister zu bestellen.


Der Wahl von Herrn Rolf Schäfer zum Feuerwehrkommandanten und Herrn Jochen Wurz zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt.


Eine finanzielle Auswirkung ergibt sich nicht.