Betreff
Schulangelegenheiten: Digitalisierung der Schillerschule
Hier: Ausstattungskonzept und Ausschreibung der weiteren Tranchen
Vorlage
8349 öff
Art
Beschlussvorlage

1.    Ausstattungskonzept

 

Im Sommer 2020 hat die Schillerschule dem Gemeinderat den von ihr erarbeiteten Medienentwicklungsplan vorgestellt. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen mit Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule wurde in der Gemeinderatssitzung im Juli 2020 beschlossen. Die Umsetzung war in vier Tranchen vorgesehen, siehe GR-Vorlage 8349/1.

 

Die erste Tranche umfasste die Beschaffung von 16 Digitalen Tafeln für die Sekundarstufe. Diese Digitalen Tafeln wurden in den Osterferien 2021 installiert. Die Tafeln werden vom Lehrerkollegium sehr gut angenommen und die Begeisterung für diese neue Technik ist groß.

 

Im Medienentwicklungsplan sind diese Digitalen Tafeln bisher ausschließlich für die Klassenzimmer der Sekundarstufe vorgesehen. Für die Grundschule sind kleinere Digitale Tafeln, sog. Flipcharts eingeplant, die zusätzlich zur grünen Tafel im Klassenzimmer aufgestellt werden sollen. Die Fachräume sollen mit Beamern und Dokumentenkameras ausgestattet werden.

 

Seitdem die Digitalen Tafeln im Einsatz sind, haben auch die Grundschul- und Fachlehrer zeitweise mit diesen Geräten gearbeitet und haben die Vorzüge der Tafeln sehr zu schätzen gelernt. Sie kamen auf die Schulleitung zu und baten darum, dass auch die Grundschul- und Fachklassenräume – wenn es noch irgendwie eine Möglichkeit gibt - mit großen Digitalen Tafeln ausgestattet werden, anstelle der bisher vorgesehenen Geräte. Die Schulleitung gab sämtlichen Grundschulkolleginnen und –kollegen die Möglichkeit, die Digitalen Tafeln eine Woche lang zu testen und sich nochmals intensiv mit dem Thema zu befassen. Nach dieser Probephase wurde vom Grundschulkollegium einstimmig der Beschluss gefasst, dass sie künftig mit Digitalen Tafeln arbeiten und auf die grünen Tafeln verzichten wollen.

 

Die Netzwerkberater Herr Mohr und Herr Gröning haben sich darauzfhin nochmals mit dem Ausstattungskonzept befasst und haben sich Gedanken gemacht, wie im bisher beschlossenen Kostenrahmen die Beschaffung von Digitalen Tafeln für die Grundschule umgesetzt werden kann.

 

Es wird vorgeschlagen, die digitale Ausstattung auf die Digitalen Tafeln, ein iPad mit Halterung je Klassenzimmer (als Alternative zur Dokumentenkamera) und die Neuausstattung des Computerraumes zu beschränken. Dies ist möglich, weil sich beispielsweise gezeigt hat, dass die WLAN-Infrastruktur mit einer eigenen bereits umgesetzten Lösung gut funktioniert und ein Ersatz derzeit nicht notwendig ist. Ein Großteil der ursprünglich geplanten iPads konnten über das Sofortausstattungsprogramm bereits beschafft werden. Das überarbeitete Konzept ist als GR-Vorlage 8349/2 beigefügt.

 

In der Verwaltungsausschusssitzung am 12. Oktober 2021 war die Schullleiterin Frau Kreppel gemeinsam mit ihrer Konrektorin Frau Reiser und dem Netzwerkberater Herr Mohr anwesend und haben die Beweggründe des Grundschulkollegiums erläutert. 

 

Der Verwaltungsausschuss entschied einstimmig dem Gemeinderat zu empfehlen, die Ausstattung entsprechend der neu erarbeiteten Konzeption auszuschreiben.

 

 

2.    Ausschreibung

Die Ausschreibung der Ausstattung war bisher in vier Tranchen vorgesehen. Da sich die Lieferung der Digitalen Tafeln verzögert hat wird ein Mittelabfluss für die 2. Tranche in 2021 nicht mehr erfolgen.

 

Außerdem müssen bis zum 30.04.2022 sämtliche Verträge für die Digitale Ausstattung unterschrieben sein, um die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule abrufen zu können. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Tranchen 2 und 3 jetzt gemeinsam auszuschreiben. Damit reduzieren sich auch die Kosten für das Ausschreibungsverfahren, da bspw. nur eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger erfolgt.

 

Die Tranche 4 soll ausgeschrieben werden, sobald die Ausschreibungsergebnisse der aktuellen Ausschreibung vorliegen und klar ist, wieviele Fördermittel noch abrufbar sind.

 

Die entsprechenden Mittel sind für den Haushaltsplan 2022 angemeldet

 


1. Die Grundschule der Schillerschule und die Fachräume werden ebenfalls mit Digitalen Tafeln ausgestattet und das neue Ausstattungskonzept wird entsprechend GR-Vorlage 8349/2 beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Tranchen 2 und 3 des neuen Ausstattungskonzeptes auszuschreiben.


Der bereits beschlossene Kostenrahmen wird mit dem neuen Ausstattungskonzept weiter eingehalten.

Die Kosten wurden aufgrund des Ausschreibungsergebnisses der ersten Ausschreibung ermittelt. Allerdings ist es aktuell schwer einzuschätzen, wie sich die Preise durch die aktuell hohe Nachfrage in diesem Segment entwickeln.

Die ermittelten Kosten für die Tranche 2 und 3 belaufen sich auf 196.355 € brutto zzgl. der Ausschreibungskosten. Es wird davon ausgegangen, dass 80% dieser Kosten über den DigitalPakt Schule gefördert werden.

Die Kosten für die Tranche 4 bieten einen „Puffer“, falls die Kosten für die Tranche 2 und 3 doch höher ausfallen sollten als geplant. Sobald das Ausschreibungsergebnis vorliegt soll entschieden werden, ob die Beschaffung von iPads im Rahmen des Budgets noch möglich ist, bzw. wieviele Geräte beschafft werden können.