Betreff
Schulangelegenheiten
Hier: Satzungsbeschluss Benutzungsordnung für die Kernzeit- und Ganztagesbetreuung an der Schillerschule
Vorlage
8354/1 öff
Aktenzeichen
Je
Art
Beschlussvorlage

Das Angebot der Ganztagesbetreuung an der Schillerschule besteht seit dem Schuljahr

1995/1996. Das Betreuungsangebot und die Zahl der betreuten Kinder sind seither ste-

tig  gewachsen,  in  den  letzten  Jahren  zusätzlich  noch  durch  die  Zusammenlegung  der beiden Dettinger Schulen. 

 

Zwischenzeitlich sind rund 120 Kinder in der Ganztagesbetreuung angemeldet, von de-

nen  täglich  zwischen  60  und  90  Kinder  betreut  werden. Insgesamt  neun  Mitarbeiterinnen sind aktuell in der Ganztagesbetreuung tätig, zusätzlich arbeiten noch vier Mitarbeiterinnen in der Mensa. 

 

Bisher wurden nur die Benutzungsgebühren vom Gemeinderat beschlossen. Die Ganz-

tagesbetreuung hat selbstverständlich Regeln und auch Leitbilder, nach denen gearbei-

tet wird. Diese wurden aber bisher noch nicht in einer Benutzungsordnung und Konzep-

tion niedergeschrieben. 

 

Aufgrund der  Größe  des  Betreuungsbetriebes  ist  eine  Benutzungsordnung  zwischenzeitlich  aber  zwingend  notwendig. Deshalb hat die Verwaltung den als GR-Vorlage 8354/1-1 öff beigefügten Entwurf erarbeitet.

 

Eine Konzeption wurde von den MitarbeiterInnen in Zusammenarbeit mit der Fachbera-

tung erstellt und wird dem Gemeinderat uzur Kenntnis gegeben (GR-Vorlage 8354/1-2). 

 

Auf die erfolgte Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 07.12.2021 wird verwiesen. Hieraus ergab sich eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Gemeinderat.


Die Benutzungsordnung für die Kernzeit- und Ganztagesbetreuung an der Schillerschule wird entsprechend der GR-Vorlage 8354/1-1 als Satzung beschlossen.  


Keine.