Betreff
Abwasserbeseitigung
Hier: Vorankündigung der rückwirkenden Erhöhung der Abwassergebühren zum 01.01.2022
Vorlage
8358 öff
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen der Angebotseinholung für die Haushaltsplanung 2022 wurde im Bereich der Abwasserbeseitigung festgestellt, dass die Schmutzwasser-/Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2022 hätte neu kalkuliert werden müssen. Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahr 2017. Im Rahmen der Gebührenkalkulationen sind höchstens fünfjährige Kalkulationszeiträume zulässig. Gebührenüberschüsse aus dem Zeitraum sind auszugleichen. Kostenunterdeckungen können hingegen ausgeglichen werden. Um insbesondere dem Gebühren-/Kostenausgleich gerecht zu werden, ist eine Neukalkulation der Gebühren zum 01.01.2022 erforderlich.

 

Grundsätzlich muss im Rahmen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes die Gebühr vor dem jeweiligen Erhebungszeitraum, in diesem Fall der 01.01.2022, für den Bürger ersichtlich sein. Hierbei wird davon ausgegangen, dass nachträglich keine Belastung des Bürgers stattfinden darf, wenn er mit dieser Belastung nicht rechnen konnte. Dieser Grundsatz des Vertrauensschutzes wird gewahrt, in dem noch im laufenden Jahr die Neukalkulation und die Änderungen der Gebühren im Amtsblatt bekannt gemacht wird.

 

Veröffentlichungstext im Amtsblatt:

 

Gebührensätze in der Abwasserbeseitigung

 

Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für den Bereich der Abwasserbeseitigung mit Wirkung ab dem 01.01.2022 in der Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulation soll in der ersten Jahreshälfte 2022 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können, die für die ab dem 01.01.2022 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.

 

Im Bereich der Abwasserbeseitigung können die Schmutzwassergebühren von derzeit 1,16 Euro je m³ um bis zu 1,00 Euro je m³, die Niederschlagswassergebühren von derzeit 0,38 Euro je m² um bis zu 0,70 Euro je m² ansteigen.

 

Dies bedeutet nicht, dass diese Gebührensteigerungen im Jahr 2022 tatsächlich eintreten werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat in der ersten Jahreshälfte neue Gebührensätze bis zu der genannten Höhe ab dem 01.01.2022 beschließen könnte. Diese Gebührensätze werden dann bei der Abrechnung für das Gebührenjahr berücksichtigt.


1. Einer rückwirkenden Erhöhung der Abwassergebühren im Laufe des Jahres 2022 zum 01.01.2022 wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt zu veröffentlichen.


Die Neukalkulation der Schmutzwasser-/Niederschlagswassergebühr hat Auswirkungen auf die Erträge der Abwasserbeseitigung (Produktgruppe 5380 Sachkonten 3321100/3321200). Hier sind jährliche Einnahmen von ca. 1,25 Mio. Euro geplant. Diese können sich je nach Kalkulationsergebnis erhöhen oder verringern.