Hier: Ausgestaltung der Baumgräber auf dem Dettinger Friedhof
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 7.12.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Baumbestattung auf dem Dettinger Friedhof zu erarbeiten. Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Bauhof die Überlegungen nun konkretisiert:
Es wird vorgeschlagen, zunächst unter einem dieser drei Bäume ein Grabfeld für Baumbestattungen auszuweisen:
1. Linde vor der Aussegnungshalle (GR-Vorlage 8368-1)
2. Linde am Ende des Weges entlang der Urnengräber (gegenüber Soldatengräber) (GR-Vorlage 8368/2)
3. Linde am rechten Ende des Grabfeldes in dem auch die anonymen Gräber untergebracht sind (GR-Vorlage 8368/3)
Sobald dieses Grabfeld voll belegt ist könnte unter den anderen beiden Bäumen (Reihenfolge ist festzulegen) jeweils ein weiteres Grabfeld ausgewiesen werden.
Die Urnen können grundsätzlich in einem Raster mit jeweils 50 cm Abstand unter dem Baum bestattet werden.
Grundsätzlich wären zwei Varianten für die Gestaltung der Baumgräber denkbar:
Die eine Möglichkeit wäre, das Grabfeld so zu gestalten dass die Gräber bspw. im Kreis um den Baum verteilt werden und über jeder Urne für den Verstorbenen eine eigene kleine Platte/Tafel eingelassen wird. Hierbei müsste aber nach Meinung der Verwaltung aus optischen Gründen der Abstand zwischen den einzelnen Urnen etwas weiter gewält werden und es könnten maximal zwei Reihen um den Baum belegt werden. Es würden also weniger Urnen um den Baum Platz finden.
Die andere Möglichkeit wäre, die Gräber im Raster von jeweils 50 cm unter dem Baum zu platzieren und an der Seite des jeweiligen Grabfelds eine große Tafel/Platte/etc. anzubringen, auf der die Daten aller Verstorbenen in diesem Grabfeld festgehalten werden. Bei dieser Variante könnten mehr Urnen unter einem Baum beigesetzt werden. Bei diesem Vorschlag sieht es die Verwaltung als wichtig an, neben dem Baum auch eine Sitzgelegenheit zu installieren.
Aus Sicht der Verwaltung sind beide Varianten denkbar. Bei der einen Variante wissen die Hinterbliebenen genau, wo die Urne beerdigt ist und haben diesen bestimmten Platz zum Trauern. Bei der zweiten Variante steht der Baum als Trauerstätte im Mittelpunkt und sie haben die Möglichkeit, Ihrem verstorbenen Angehörigen unter dem Baum nahe zu sein, weshalb eine Sitzbank in der Nähe aus Sicht der Verwaltung in diesem Fall sehr wichtig wäre.
Blumenschmuck und andere Verziehrungen des Grabes sind bei beiden Alternativen nur bei der Beerdigung zulässig. Auf dem Baumgrabfeld dürfen anschließend keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Hier wäre zu überlegen, ob an der Seite des Grabfeldes eine Möglichkeit eingeräumt wird, Blumen, Kerzen u.ä. abzulegen. Bei der zweiten Variante wäre dies an der Stele/Tafel möglich.
Die Verwaltung bittet in der Sitzung des Verwaltungsausschusses um Beratung und Beschlussfassung über folgende Punkte:
1. Ist der Verwaltungsausschuss mit den vorgeschlagenenen Standorten einverstanden und in welcher Reihenfolge sollen diese belegt werden?
2. Sollen die Daten der verstorbenen Personen direkt auf dem Urnengrab oder auf einer Tafel an der Seite festgehalten werden?
3. Wie ist mit Blumenschmuck und Kerzen umzugehen? Gibt es dafür eine zentrale Gedenkstätte?
Die Verwaltung wird die Konzeption auf Grundlage dieser Entscheidung dann weiterentwickeln und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorschlagen.
Hinweis:
Die Thuja-Hecken, die als Abgrenzung zwischen den einzelnen Grabfeldern dienen, sind nach den Rückschnitten in den letzen Jahren, die erforderlich waren, an einzelnen Stellen kahl geblieben. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Thuja-Hecken nach und nach in den nächsten Jahren zu ersetzen. Am Rande des Tagesordnungspunktes wird Herr Kächele seine Überlegungen hierzu erläutern.
1. Die Baumgrabfelder
sollen in folgender Reihenfolge ausgewiesen werden:
1.
_________________________________
2.
_________________________________
3.
_________________________________
2. Die Daten der
Verstorbenen werden an einer Stele/Tafel am Rande des Grabfeldes angebracht.
3. Der Platz um die Stele/Tafel wird so gestaltet, dass dort die Möglichkeit besteht, Blumen, Kerzen o.ä. abzulegen. ,
Zunächst keine.