Betreff
Haushaltserlass 2022 des Landratsamts Reutlingen
Vorlage
8370 öff
Aktenzeichen
902.41
Art
Informationsvorlage

Das Landratsamt bittet darum, dass der Haushaltserlass vom 27. Januar 2022 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht wird.

 

Die vom Landratsamt genannten Zahlen stehen auf den Seiten 28 – 31 im Gesamtergebnis-/-finanzhaushalt für die Gemeinde und auf den Seiten 427 ff im Wirtschaftsplan 2022 der Wasserversorgung.

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Gesetzmäßigkeit wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

 

Es wurden im Finanzplanungszeitraum keine Kreditaufnahmen geplant und der Schulterstand der Gemeinde wird auf eine Pro Kopf Verschuldung von 49 € sinken. Der Landesdurchschnitt hierbei liegt bei 356 Euro.

 

Die geplante Haushaltskonsolidierung bei der Gemeinde, um eine dauerhafte Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, wurde von Seiten der Kommunalaufsicht positiv aufgenommen. Hierzu ist von Seiten der Kämmerei anzumerken, dass diese auch ernsthaft verfolgt werden muss, da ansonsten das Ziel der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Kommune nicht erreicht werden kann.

 

 

 

Wirtschaftsplan Wasserversorgung

 

Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Dettingen an der Erms wurde vom Landratsamt genehmigt.

 

Die Kreditaufnahme von 1.961.590 Euro wurde genehmigt.

 

Im Rahmen der Kreditaufnahme wurde angemerkt, dass teilweise eine Finanzierungslücke im Vermögensplan vorliegt, welche durch die Aufnahme von Krediten abgedeckt werden muss. Dies liegt insbesondere daran, dass im Regelfall die Tilgungsdauer der Kredit kürzer ist als die Abschreibungsdauer. Nach übereinstimmender Meinung von Innenministerium und Gemeindeprüfungsanstalt ist eine Kreditaufnahme hierfür jedoch zulässig.

 

Die Pro Kopf Verschuldung der Wasserversorgung liegt im Jahr 2022 bei 545 Euro und wird im Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2025 auf 608 Euro ansteigen. Der Landesdurchschnitt liegt bei 559 €. Das Landratsamt hat hierbei darauf hingewiesen, dass die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs im Auge behalten werden muss.

 

 

Anlagen:

 

Drucksachen-Nr. 8370-1: Schreiben LRA Reutlingen zur Haushaltssatzung 2022

Drucksachen-Nr. 8370-2: Schreiben LRA Reutlingen zum Wirtschaftsplan 2022