Das Landratsamt Reutlingen hat mit Schreiben vom 15.02.2022 mitgeteilt, dass die überörtliche Prüfung der Gemeinde Dettingen an der Erms der Jahre 2014 – 2017 abgeschlossen ist. Die im Prüfbericht festgestellten Anstände gelten als erledigt.
Gemäß § 43 Abs. 5 Satz 1 GemO i. V. m. Nr. 1 der VwV GemO zu § 114 ist die Verwaltung verpflichtet, den Gemeinderat über den Abschluss der Prüfung zu unterrichten. Dies geschieht hiermit.
Bezüglich der Randnummer A 24 (Vergleich GPA Bericht, Seite 25 vom 10.11.2020) wurde von Seiten der Verwaltung eine Stellungnahme mit Schreiben vom 07. Juni 2021 abgegeben und befindet sich in Bearbeitung. Zur Randnummer A 40 (Vergleich GPA Bericht, Seite 34 vom 10.11.2020) wurde versehentlich keine Stellungnahme abgegeben. Dies ist aber zukünftig zu beachten und befindet sich ebenfalls in Bearbeitung.