Betreff
Hallenbad und Freibad
Anpassung der Bädergebühren
Vorlage
8381 öff
Art
Beschlussvorlage

Die Bädergebühren im Hallenbad und im Freibad wurden im Jahr 2006 zum letzten Mal angepasst. Hier wurde trotz des unterschiedlichen Angebots zwischen Hallenbad und Freibad nicht bei der Höhe der Gebühr unterschieden. Für den Kassierablauf und auch hinsichtlich der Nutzung von Punktekarten ist es sinnvoll in beiden Einrichtungen dieselben Gebühren zu erheben.

 

Im Zuge der Diskussion um eine Haushaltskonsolidierung wurde auch der Punkt Anpassung der Bädergebühren genannt. Öffentliche Bäder sind auf Grund der niedrigen Eintrittspreise defizitär. Mit den Anpassung der Bädergebühren soll das Defizit reduziert werden. In der Übersicht sind die bisherigen Gebühren und als Gebühren neu der Vorschlag der Verwaltung dargestellt.

 

Gebühr alt

Gebühr neu

Einzeleintritt

Erwachsene

3,20 €

4,00 €

Jugendliche

1,80 €

2,50 €

10 Punkte Karte

Erwachsene

28,00 €

35,00 €

Jugendliche

15,00 €

20,00 €

50 Punkte Karte

Erwachsene

95,00 €

120,00 €

Jugendliche

50,00 €

65,00 €

Abendeintritt

Erwachsene

2,70 €

3,50 €

Jugendliche

1,50 €

2,00 €

Saisonkarten Freibad

Erwachsene Vorverkauf 90%

50,00 €

65,00 €

Erwachsene 100%

60,00 €

80,00 €

Jugendliche Vorverkauf 90%

30,00 €

40,00 €

Jugendliche 100%

35,00 €

45,00 €

Familienkarte Vorverkauf 90%

100,00 €

125,00 €

Familienkarte 100%

110,00 €

150,00 €

 

 

Es wurden bewusst „gerade“ Beträge gewählt, da die bisherige Gebühr für Einzeleintritte einen hohen Aufwand hinsichtlich des Rückgeldes verursacht. Es ist immer ein größerer Aufwand Wechselgeld zu beschaffen und den Kassenautomat sowie die Handkasse zu bestücken.

 

Eine Rechnung mit den durchschnittlichen Einnahmen aus den verschiedenen Produkten in den Jahren 2017 - 2019 ergab Mehreinnahmen in beiden Einrichtungen in Höhe von 45.128,23 €, was allerdings auf Grund von Unsicherheiten nur als Schätzwert angesehen werden kann.

 

Die Anpassung der Bädergebühren soll zum Start der Freibadsaison erfolgen, unter der Voraussetzung, dass kein Pandemiebetrieb stattfinden muss. Die bisher von den Badegästen erworbenen Punktekarten werden weiterhin akzeptiert, ein Aufzahlen auf die neuen Gebühren wird nicht erfolgen.


1. Die Preisanpassungen für die Bädergebühren im Hallenbad und im Freibad werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erhebung von Nutzungsgebühren für Vereine und Sonstige im Hallenbad zu prüfen und gegebenenfalls einen Beschlussvorschlag zur Beratung ins Gremium einzubringen.

 


Die Anpassung der Bädergebühren im Hallenbad und Freibad wird zu Mehreinnahmen führen. Eine genaue Bezifferung der Mehreinnahmen ist allerdings schwierig, da verschiedene Faktoren, hauptsächlich Witterung, hier eine wesentliche Rolle spielen.