Betreff
Straßenbeleuchtung
Hier: Bündelausschreibung über den Betrieb und die Instandhaltung
Vorlage
8382 öff
Aktenzeichen
632
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde ist seit 2013 Eigentümerin des Straßenbeleuchtungsnetzes. Als Eigentümerin obliegt der Gemeinde der Betrieb und die Instandhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht.

 

Bereits 2014 hat sich die Gemeinde an einer Bündelausschreibung der Gt-service und des Neckar-Elektriztätsverbandes (NEV) beteiligt. Die Laufzeit begann am 01.01.2015 und wurde Ende 2018 um weitere vier Jahr verlängert. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet somit am 31.12.2022.

 

 

Der Sachverhalt ergibt sich zunächst aus der beiliegenden Konzeption, auf die insoweit verwiesen wird. Zusammenfassend bietet die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service), Gemeinden und Städten die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zum Betrieb und zur Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 an.

 

Die zugehörigen Leistungen werden im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1 VgV) nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande, dem die Kommune zuzuordnen ist.

 

Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb und die Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen. Standsicherheitsprüfungen und Mastanstriche werden nicht ausgeschrieben, allerdings wird der Dienstleister vertraglich verpflichtet, der Kommune eine jährliche Aufstellung von durchzuführenden Standsicherheitsprüfungen bzw. Mastanstrichen zu übermittlen.

 

Der Straßenbeleuchtungsvertrag enthält eine Vielzahl von vertraglichen Mindestanforderungen (Störungsbeseitungsfristen, Fristen der Turnuswartung, Sonderkündigungsrecht, Dokumentation, Haftung, Sicherheiten, Vertragsstrafe etc.).

 

Es werden regionale Bündellose gebildet. Zudem erfolgt eine Aufteilung in zwei technische Loskategorien:

 

-       Loskategorie 1: Tragsystem/Netz ohne Leuchte

-       Loskategorie 2: Tragsystem/Netz mit Leuchte

 

Um eine möglichst einfache Abrechnung zu ermöglichen, wird für jede Leuchtstelle ein einheitlicher Preis pro Jahr ausgeschrieben. In Loskategorie 2 wird eine preisliche Trennung bei Betrieb- und Instandhaltungsleistungen für konventionelle Leuchten und LED-Leuchten vorgenommen.

 

Es wird vorgeschlagen dass sich die Gemeinde an der Ausschreibung der Loskategorie 1 beteiligt. Bei einer Teilnahme an Loskategorie 2 sind eine große Anzahl von Informationen vorzulegen über die die Gemeinde derzeit noch nicht verfügt und deren Erhebung sehr aufwändig wäre.

 

 

Anlage: Ausschreibungskonzeption (Bündelausschreibung – Betrieb und Instandhaltung Straßenbeleuchtung im NEV-Gebiet, Präsentation v. 08.02.2022


1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 08.02.2022 zur Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) mit der Ausschreibung zur Vergabe von Leistungen zum Betrieb und zur Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen gemäß Ausschreibungskonzeption für den Zeitraum 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

 

3. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service die Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung im Rahmen der Bündelausschreibung namens und im Auftrag der Gemeinde Dettingen an der Erms vorzunehmen.

 

4. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich

verbindlich anzuerkennen und die Leistungen wie ausgeschrieben abzunehmen.

 


Die Betriebsführung wird nach der Anzahl an Leuchtstellen abgerechnet. Für 1.791 Leuchtstellen beträgt der jährliche Aufwand für die Betriebsführung derzeit netto 14.381,73 € (8,03 € pro Leuchtstelle).

Im Haushaltsplan sind für die Betriebsführung Loskategorie 1 (Tragsystem / Netz ohne Leuchte) 15.000,00 € eingestellt.

Das Ergebnis der Ausschreibung lässt sich kaum prognostizieren. Ggf. ist der Haushaltsansatz für 2023 anzupassen.

 

Kostenträger: 54100000

Kostenstelle: 541000

Sachkonto: 42312000 (Unterhalt)

 

Für Mitglieder des Neckar-Elektriztätsverbandes ist die Teilnahme an der Bündelausschreibung kostenfrei.