Betreff
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortsmitte III", Kegelwasenplatz
Hier: Vorstellung der Entwurfsplanung und Vergabe weiterer Ingenieurleistungen
Vorlage
8379 öff
Aktenzeichen
632
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 03.05.2021 beschlossen, im Zusammenhang mit dem Ausbau der inneren Hülbener Straße auch den Kegelwasenplatz zu überplanen. Mittlerweile liegt die Entwurfsplanung vor, die von Vertretern des Ingenieurbüros in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Gemäß Kostenberechnung vom 17.01.2022 liegen die Gesamtkosten des Projekts bei ca. 167.000,00 €. Damit wird der Ansatz im Haushaltsplan um ca. 7.000,00 € überschritten. Jedoch liegt der Kegelwasenplatz nach Satzungsbeschluss vom 25.11.2021 innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte III“, so dass der Ausbau des Kegelwasenplatzes förderfähig ist. Das bedeutet, dass mit einem Zuschuss aus Mitteln der Städtebauförderung gerechnet werden kann; die Höhe des Zuschusses beträgt 60 % der förderfähigen Kosten.

 

Mit den weiteren Ingenieurleistungen (Leistungsphase 5 bis 9 HOAI) zur Umsetzung der Maßnahme soll die pirker + pfeiffer ingenieure GmbH & Co. KG in Ergänzung zum bestehenden Ingenieurvertrag „Ausbau Hülbener Straße“ beauftragt werden. Die Ausführung der Bauleistung ist noch im laufenden Jahr vorgesehen.

 

Im Vorfeld der Platzgestaltung werden im Auftrag der ErmstalEnergie und der Wasserversorgung der Gemeinde die Gas- und Wasserleitung erneuert.

 

 

 

Anlage: - Lageplan 27.01.2022

- Erläuterungsbericht 27.02.2022

 


1. Der Entwurfsplanung wird zugestimmt.

2. Die weiteren Ingenieurleistungen (ab Leistungsphase 5 HOAI) werden an die pirker + pfeiffer ingenieure GmbH, Münsingen, vergeben.


Unter der Investitionsnummer I-5410-034 sind im Haushalt für das Jahr 2022 160.000,00 € eingestellt.

Laut Kostenberechnung vom 27.01.2022 betragen die Gesamtkosten für die Neugestaltung des Platzes ca. 167.000,00 €. Die Maßnahme ist im Rahmen des Sanierungsgebietes „Ortsmitte III“ förderfähig; die Höhe des Zuschusses ist noch abzustimmen.