Wie bereits im Vorjahr informiert, hat die GPA im
Zuge der Prüfung angeregt, die Beschlussfassungen seitens des Gesellschafters
dem Gemeinderat als oberstes Organ des Gesellschafters entsprechend vorzulegen.
Der erzielte Gewinn des Jahres 2021 beträgt
120.259,28 €. Der Wirtschaftsplan ging von einem Überschuss in Höhe von
6.752,00 € aus. Die Differenz ergibt sich im Wesentlichen aus geringen
Instandhaltungsmaßnahmen, geringem Zinsaufwand, geringen Abschreibungen sowie
erhaltenen Zuschüssen und Ersätzen.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am
28.06.2022 mit dem Jahresabschluss befasst und anschließend eine Empfehlung an
den Gesellschafter ausgesprochen, den Jahresabschluss zu genehmigen und
vorgenannte Beschlüsse zu fassen.
Der
Gemeinderat erhält Einsicht in den, bis zur endgültigen Beschlussfassung des
Gesellschafters, vorläufigen Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses.
Anlage
(nicht öffentlich):
8401-1:
vorläufiger Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses
1.
Der Jahresabschluss 2021 wird
gemäß dem vorliegenden Erstellungsbericht endgültig festgestellt.
2. Der
Gewinn des Jahres 2021 beträgt 120.259,28 €. Dieser wird auf neue Rechnung
vorgetragen, so dass sich zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Jahre 2020 ein
Gewinnvortrag in Höhe von 698.042,86 € ergibt.
3. Die
Entlastung des Aufsichtsrats wird gebilligt.
4. Die
Entlastung der Geschäftsleitung wird gebilligt.
5. Dieser
Beschluss ist gem. § 12 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag öffentlich bekannt zu
machen.
Keine unmittelbaren
Auswirkungen auf die Gemeinde; nachdem der Gewinn in den Gewinnvortrag
einfließt, wird das entsprechende Eigenkapital der Gesellschaft höher und
demzufolge das Vermögen der Gemeinde gemehrt.