Mit dem Übergang von Herrn Bily in die
Altersteilzeit wurde bereits in der Ausschreibung der Stelle für die Leitung
der Liegenschaftsverwaltung und beim Einstellungsgespräch in Aussicht gestellt,
dass mit dessen Ausscheiden die Übertragung der Geschäftsführung der KWG
Kommunale Wohnungsbau GmbH angedacht ist. Im Hinblick auf den Vorlauf für eine
Nachbesetzung hat Frau Buck dem Aufsichtsrat bereits in der Sitzung am
14.09.2021 Ihre Vorstellungen zur Weiterführung der KWG als künftige Geschäftsführerin
dargelegt. Der Aufsichtsrat hat dies positiv zur Kenntnis genommen.
Nach § 9 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag der KGW ist
die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer Aufgabe der
Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat sich mit diesem Thema in seiner
Sitzung am 28.06.2022 befasst und empfielt dem Gemeinderat als oberstes Organ
der Gesellschafterversammlung, die unter Ziffer I dargestellten Beschlüsse zu
fassen.
Nach entsprechender Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung und vorliegen des Protokolls, kann die notarielle
Beurkundung der Abberufung und Neubestellung des Geschäftsführers vorgenommen
werden.
Mit dieser Terminierung ist eine ordnungsgemäße
Übergabe und kontinuierliche Weiterführung der KWG Kommunale Wohnungsbau GmbH
gewährleistet.
Der Aufsichtsrat der KWG
Kommunale Wohnungsbau GmbH (KWG) empfiehlt der Gesellschafterversammlung
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Abberufung
von Herrn Peter Bily als Geschäftsführer mit seinem Ausscheiden zum 31.10.2022
b) Berufung
von Frau Claudia Buck als alleinige Geschäftsführerin der KWG Kommunale
Wohnungsbau GmbH mit Wirkung zum 01.11.2022
Keine