Betreff
Abberufung und Neubestellung eines Geschäftsführers
Vorlage
8402 öff
Art
Beschlussvorlage

Mit dem Übergang von Herrn Bily in die Altersteilzeit wurde bereits in der Ausschreibung der Stelle für die Leitung der Liegenschaftsverwaltung und beim Einstellungsgespräch in Aussicht gestellt, dass mit dessen Ausscheiden die Übertragung der Geschäftsführung der KWG Kommunale Wohnungsbau GmbH angedacht ist. Im Hinblick auf den Vorlauf für eine Nachbesetzung hat Frau Buck dem Aufsichtsrat bereits in der Sitzung am 14.09.2021 Ihre Vorstellungen zur Weiterführung der KWG als künftige Geschäftsführerin dargelegt. Der Aufsichtsrat hat dies positiv zur Kenntnis genommen.

 

Nach § 9 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag der KGW ist die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer Aufgabe der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat sich mit diesem Thema in seiner Sitzung am 28.06.2022 befasst und empfielt dem Gemeinderat als oberstes Organ der Gesellschafterversammlung, die unter Ziffer I dargestellten Beschlüsse zu fassen.

 

Nach entsprechender Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung und vorliegen des Protokolls, kann die notarielle Beurkundung der Abberufung und Neubestellung des Geschäftsführers vorgenommen werden.

 

Mit dieser Terminierung ist eine ordnungsgemäße Übergabe und kontinuierliche Weiterführung der KWG Kommunale Wohnungsbau GmbH gewährleistet.

 

 


Der Aufsichtsrat der KWG Kommunale Wohnungsbau GmbH (KWG) empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

a)    Abberufung von Herrn Peter Bily als Geschäftsführer mit seinem Ausscheiden zum 31.10.2022

b)    Berufung von Frau Claudia Buck als alleinige Geschäftsführerin der KWG Kommunale Wohnungsbau GmbH mit Wirkung zum 01.11.2022

 

 


Keine