Betreff
Kinderbetreuung
Hier: Betreuungsplätze und Stellenplan sowie Festsetzung der Elternbeiträge
für das Kindergartenjahr 2022/2023
Vorlage
8414 öff
Art
Beschlussvorlage

1. Aktuelle Situation und Bedarfsplanung

Bereits seit vielen Jahren nimmt der Bedarf an Betreuungsplätzen (insbesondere bei der Ganztagesbetreuung) sowohl im Kindergartenbereich wie auch im Krippenbereich deutlich zu. Die Engpässe an Betreuungsplätzen lagen in den vergangenen Jahren  eher im Krippenbereich. Hier wurden die Betreuungsplätze entsprechend geschaffen, so dass der Bedarf in diesem Alterssegment auch in diesem Jahr gedeckt werden kann. In den letzten Jahren ist dann der Engpass an Betreuungsplätzen auf den Kindergartenbereich (Ü3-Bereich) übergegangen.

 

Im vergangenen Kindergartenjahr wurde die Erweiterung des Naturkindergartens um eine weitere Gruppe realisiert und der Kindergarten Neubühlsteige durch eine Raummodullösung ebenfalls um eine Gruppe erweitert. Ausserdem wurde durch den Umbau der zweiten Wohnung im Kinderhaus Walter-Ellwanger Platz für eine weitere halbe Kindergartengruppe geschaffen.

 

Durch diese in Teilen befristeten Maßnahmen innerhalb der Ü3-Betreuung ist davon auszugehen, dass die geschaffenen Betreuungsplätze dann im Kindergartenjahr 2022/2023 ausreichen werden (s. GR-Vorlage 8414-1).

 

Nach den aktuellen Zahlen aus dem Einwohnermelderegister (Stand 12.04.2022) ist im neuen Kindergartenjahr 2022/2023 mit rund 400 Kindern im Alterssegment Ü3 zu rechnen.

 

Durch die umgesetzten Maßnahmen haben die Einrichtungen im kommenden Kindergartenjahr 408 Betreuungsplätze im Ü3-Bereich zur Verfügung. Bereits zu Beginn des Kindergartenjahres werden davon ca. 355 Plätze belegt sein.

 

 

2. Stellenplan

Nach der Kapazitäts- und Personalausstattungsplanung der evang. Kirchengemeinde (siehe GR-Vorlage 8414-2) sind für das Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt 64,2 Vollzeitstellen notwendig. Dies sind 1,5 Stellen weniger als im vergangenen Jahr, was auf die Schließung der Spielgruppe Pünktchen und Anton zurückzuführen ist.

 

Um die Personalausstattung erreichen zu können, ist auch in diesem Jahr noch einiges an Personal-Akquise notwendig. 

 

Herr Münzing wird in der Sitzung hierzu, wie auch zu den anderen Themen und Fragen des Gemeinderats Auskunft geben.

 

 

3. Entwicklung bzw. Nachfrage nach neuen Betreuungsmodellen

Für das Kindergartenjahr 2022/2023 sind keine Veränderungen bei den Betreuungs- modellen geplant.

 

 

4. Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022

Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchli chen Fachverbände in Baden-Württemberg verständigen sich regelmäßig auf Empfehlungen für die Festsetzung der Elternbeiträge für die folgenden Kindergartenjahre. Diese Empfehlung lag bis zur Kooperationsausschusssitzung am 05.05.2022 leider noch nicht vor. Es wurde dort der Beschluss gefasst, dass der Vorschlag zur Beitragsanpassung direkt in den Gemeinderat eingebracht wird. 

 

Der Vorschlag für die Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist an die Empfehlungen angepasst und als GR-Vorlage 8414-3 beigefügt.


1. Der örtlichen Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 (GR-Vorlage 8414-1) wird zugestimmt.

2. Den in der GR-Vorlage 8414-3 dargestellten Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2022/2023 wird zugestimmt.


Die notwendigen Haushaltsmittel für das Kindergartenjahr 2022/2023 sind bzw. werden im Haushalt eingeplant.