Hier: Ausweisung eines Grabfeldes für Baumgräber auf dem Dettinger Friedhof
Der Verwaltungsausschuss hat sich bereits in drei Sitzungen mit der Ausweisung von Baumgräbern auf dem Dettinger Friedhof befasst und die folgende Eckpunkte abgestimmt, die dem Gemeinderat nun zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden:
1. Standort
Die Verwaltung hat drei mögliche Standorte für das Baumgrabfeld vorgeschlagen. Der Verwaltungsausschluss empfiehlt, für das erste Baumgrabfeld die Linde am Ende des Weges entlang der Urnenwand neben den Soldatengräbern auszuwählen. Wenn diese Urnengräber alle belegt sind, könnte ein zweites Grabfeld unter der Linde neben dem anonymen Grabfeld entstehen, als dritter Standort wird die Linde vor der Aussegnungshalle empfohlen.
2. Gräber
Der Verwaltungsausschuss empiehlt, im Baumgrabfeld sowohl Reihengräber (Einzelgräber) wie auch Wahlgräber (Doppelgräber) auszuweisen. Da die Wahlgräber tiefer sein müssen, können diese nur im äußeren Bereich des Grabfeldes angelegt werden. Direkt unter dem Baum ist die Gefahr zu groß, dass die Wurzeln des Baumes in der Tiefe nachhaltig beschädigt werden. Es ist eine Belegung mit maximal zwei Urnen möglich.
Die Gräber zur Doppelbelegung werden im Vorfeld im Gesamten ausgehoben und es werden Hülsen eingesetzt, dass die Gräber vor der Belegung nicht von Hand ausgehoben werden müssen.
In dem ersten Grabfeld finden ca. 50 Urnengräber Platz.
Es wurde auch darüber beraten ob grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet werden sollte, Baumgräber zu reservieren. Davon wurde aber - genauso wie bei allen anderen Gräbern auf dem Dettinger Friedhof - Abstand genommen, da sonst Gräber über viele Jahre ungenutzt bleiben könnten.
3. Grabmal
Ergebnis der Vorberatung war, dass die Gräber nicht einzeln auf der Rasenfläche gekennzeichnet werden, sondern dass es ein gemeinsames Grabmal in Form einer Granitstele geben soll, auf der mit aufgeklebten Metallplatten die Namen sowie die Geburts- und Sterbejahre der Verstorbenen angebracht werden. Bei den Wahlgräbern soll es die Möglichkeit geben, die beiden Namen nebeneinander auf der Stele anzubringen.
Für die Stele hat die Frau Keinath von der Firma Steinmetz Keinath, Dettingen, einen Vorschlag erarbeitet, der vom Verwaltungsausschuss so empfohlen wird:
Eine Stele mit schrägem Abschluss, einer sogenannten „Dachung“ aus Granit „New Belfast“ satiniert 500 mit den Maßen 185 cm x 40 cm x 40 cm.
4. Gestaltung und
Einfassung des Grabfeldes
Das Grabmal soll links im Abstand von ca. 3-4 m neben dem Baum angebacht werden. Der Abstand ist erforderlich, da sonst das Fundament die Wurzeln des Baumes beschädigen könnte.
Zwischen Baum und Grabmal soll eine weitere Sitzbank aufgestellt werden. Die bestehende Sitzbank rechts vom Baum wird ausgetauscht, so dass die Bänke optisch zusammenpassen.
Im Verwaltungsausschuss wurde besprochen, dass zum Grabmal ein Weg angelegt werden soll und eventuell auch das Grabfeld mit Steinen gekennzeichnet werden soll. Die Entscheidung über die Gestaltung soll gefällt werden, sobald das Grabmal und die Bank aufgestellt sind und auch die Lage der Urnengräber fest definiert ist, also die Hülsen für die Wahlgräber eingesetzt sind.
Es soll im Grabfeld/am Grabmal keine extra Fläche eingerichtet werden, um Kerzen und Blumen abzustellen.
1. Auf
dem Dettinger Friedhof wird ein Baumgrabfeld mit den vom Verwaltungsausschuss
vorberatenen Eckpunkten ausgewiesen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Stele als gemeinsames Grabmal für das
Baumgrabfeld auszuschreiben.
3. Die
Mittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Die Kostenschätzung für die Stele liegt inkl.
Fundament bei rund 7.000 €. Die Kosten für die zwei neuen Bänke belaufen sich
auf rund 2.000.
Hinzu kommen die Kosten für die Hülsen sowie die
Kosten für die Arbeiten des Bauhofs, die noch nicht beziffert werden können.
Die Gemeinde muss hier in Vorleistung gehen. Die
Kosten werden dann bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt, die derzeit für
den Friedhof erstellt wird. Die Ausgaben werden zum Großteil durch die Gebühren
refinanziert.
Für die Einrichtung der Baumgräber sind im
Haushaltsplan keine Mittel eingestellt. Diese müssen außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt werden.