Betreff
Annahme von Spenden 2022
Vorlage
8364/3 öff
Aktenzeichen
960.41
Art
Beschlussvorlage
Gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat über
die Annahme von Spenden, die bei der Gemeinde eingehen, der Gemeinderat zu
entscheiden. Letztmalig hat der Gemeinderat am 30.06.2022 über die Annahme von
Spenden entschieden.
Im vorliegen Fall hat die Jugendfeuerwehr Dettingen eine Spende in Höhe
von 500,00 € erhalten.
Die in der Anlage GR-Vorlage 8364/3-1 aufgeführte Spende wird
angenommen.
Keine Auswirkungen