Betreff
Annahme von Spenden 2022
Vorlage
8364/3 öff
Aktenzeichen
960.41
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat über die Annahme von Spenden, die bei der Gemeinde eingehen, der Gemeinderat zu entscheiden. Letztmalig hat der Gemeinderat am 30.06.2022 über die Annahme von Spenden entschieden.

 

Im vorliegen Fall hat die Jugendfeuerwehr Dettingen eine Spende in Höhe von 500,00 € erhalten.

 


Die in der Anlage GR-Vorlage 8364/3-1 aufgeführte Spende wird angenommen.

 


Keine Auswirkungen