Betreff
Abwassergebühren - Wassergebühren
Hier: Vorankündigung der rückwirkenden Erhöhung der Abwasser- und
Wassergebühren zum 01.01.2023
Vorlage
8450 öff
Art
Beschlussvorlage

Der genaue Sachverhalt wird in der GR-Sitzung erläutert.

 

Grundsätzlich muss im Rahmen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes die Gebühr vor dem jeweiligen Erhebungszeitraum, in diesem Fall der 01.01.2023, für den Bürger ersichtlich sein. Hierbei wird davon ausgegangen, dass nachträglich keine Belastung des Bürgers stattfinden darf, wenn er mit dieser Belastung nicht rechnen konnte. Dieser Grundsatz des Vertrauensschutzes wird gewahrt, in dem noch im laufenden Jahr die Neukalkulation und die Änderungen der Gebühren im Amtsblatt bekannt gemacht wird.

 

Veröffentlichungstext im Amtsblatt:

 

Gebührensätze in der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung

 

Derzeit befinden sich Gebührenkalkulationen für den Bereich der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung mit Wirkung ab dem 01.01.2023 in der Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulationen soll in der ersten Jahreshälfte 2023 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können, die für die ab dem 01.01.2023 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.

 

„Im Bereich der Abwasserbeseitigung können die Schmutzwassergebühren von derzeit 1,16 Euro je m³  um bis zu 0,39 Euro je m³, die Niederschlagswassergebühren von derzeit 0,38 Euro je m²  um bis zu 0,11 Euro je m² ansteigen. Im Bereich der Wasserversorgung können die Verbrauchsgebühren von derzeit  2,30 Euro je m³  um bis zu 0,85 Euro je m³ ansteigen (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) und die Grundgebühren sich von derzeit 25,68 €/Jahr um bis zu 6,00 €/Jahr  (jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) erhöhen.

 

Dies bedeutet nicht, dass diese Gebührensteigerungen im Jahr 2023 tatsächlich eintreten werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat in der ersten Jahreshälfte neue Gebührensätze bis zu der genannten Höhe ab dem 01.01.2023 beschließen könnte. Diese Gebührensätze werden dann bei der Abrechnung für das Gebührenjahr berücksichtigt.

 


1. Einer rückwirkenden Erhöhung der Abwasser- und Wassergebühren im Laufe des Jahres 2023 zum 01.01.2023 wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt zu veröffentlichen.


Die Neukalkulation der Schmutzwasser-/Niederschlagswassergebühr hat Auswirkungen auf die Erträge der Abwasserbeseitigung (Produktgruppe 5380 Sachkonten 3321100/3321200). Hier sind jährliche Einnahmen von ca. 1,28 Mio. Euro geplant.

Ebenso hat die Neukalkulation der Wassergebühren (Produktgruppe 5330 Sachkonto 332100) Auswirkungen auf diese Erträge – geplant ca. 1,33 Mio. Euro.

Diese können sich je nach Kalkulationsergebnis erhöhen oder verringern.