Hier: Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
Die Streupflichtsatzung wurde in Dettingen zuletzt
im Jahr 1995 geändert. Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen zum Thema
Räum- und Streupflicht machen eine Neufassung der Satzung zwingend
erforderlich. Ebenfalls haben sich seit der letzten Neufassung Änderungen in
der Verwaltungspraxis ergeben, die ebenfalls in die Satzung eingearbeitet
wurden.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in Anlehnung an das Muster des Gemeindetages ausgearbeitet. Zudem hat Herr Streicher, Bauhofleiter, noch einige Ergänzungen aus seinen Erfahrungen in die Satzung eingebracht und Formulierungen verständlicher angepasst. Die Änderungen sind der Anlage 8475-1 zu entnehmen, die neugefasste Satzung ist als Anlage 8475-2 beigefügt.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung).
Keine.