Betreff
Annahme von Spenden 2023
Vorlage
8465/2 öff
Art
Beschlussvorlage
Gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) hat über die Annahme von Spenden, die bei der Gemeinde
eingehen, der Gemeinderat zu entscheiden. Letztmalig hat der Gemeinderat am
23.03.2023 über die Annahme von Spenden entschieden.
Im vorliegen Fall hat die Gemeinde Spenden von
insgesamt 1.420,00 € für die Schulsozialarbeit der Schillerschule erhalten.
Die in der Anlage GR-Vorlage 8465/2-1 aufgeführten Spenden werden angenommen
Zweckgebundene Einnahme von
1.420,00 € für den Bereich Schulsozialarbeit Schillerschule.