Betreff
Breitbandausbau
Hier: Zusammenführung von Komm.Pakt.Net und der OEW Breitband GmbH
Vorlage
8564 öff
Art
Beschlussvorlage

Um die Effizienz im Breitbandausbau und der Verwaltung der bestehenden geförderten Breitbandnetze zu steigern, ist beabsichtigt, die Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Komm.Pakt.Net und die 2021 gegründete OEW Breitband GmbH zusammenzuführen. Die Aufgaben von Komm.Pakt.Net werden auf die OEW Breitband GmbH übertragen. Im Anschluss soll Komm.Pakt.Net aufgelöst werden. Hierdurch soll die Struktur durch die künftige Vermeidung von Doppelfunktionen vereinfacht und die Fachexpertise gebündelt werden. Darüber hinaus soll eine Senkung der Verwaltungsausgaben erreicht werden.

 

Die Gemeinde Dettingen ist Mitglied der Komm.Pakt.Net KAöR und hat mit der OEW Breitband GmbH eine Kooperationsvereinbarung zum geförderten Breitbandausbau im Gemeindegebiet abgeschlossen. Die Zusammenführung von Komm.Pakt.Net und OEW Breitband wird von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt.

 

 

 

Die nachfolgende ausführliche Sachdarstellung beruht auf den Angaben der Geschäftsstelle von Komm.Pakt.Net. vom 23.11.2023 und wurde von der Atene Kom GmbH und dem Wirtschaftsrat Recht juristisch abgeklärt.

 

Ausgangslage

 

Die weiterhin dynamisch voranschreitende Digitalisierung erfordert nach wie vor den schnellen Ausbau der notwendigen Infrastruktur zur Nutzbarmachung dieser technologischen Fortschritte in der Breite. Die Anbindung an zuverlässige Breitbandinfrastruktur ist dabei zu einem zentralen Standortfaktor geworden. Ein schneller und zuverlässiger Internetzugang entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Attraktivität von Regionen als Standort für Investitionen, aber auch über die Attraktivität als Lebens- und Arbeitsraum. Vor diesem Hintergrund ist der flächendeckende Glasfaserausbau weiterhin eine der aktuell wichtigsten infrastrukturpolitischen Herausforderungen.

 

Im urbanen Raum wird dabei der Breitbandausbau durch die hohe Nachfrage vorrangig von privaten Telekommunikationsanbietern umgesetzt. Anders sieht es hingegen in den weniger dicht besiedelten, ländlichen Regionen aus, in denen sich Kommunen beim Breitbandausbau aufgrund topografischer und ökonomischer Hürden mit besonderen Herausforderungen und geringerem wirtschaftlichem Interesse konfrontiert sehen.

 

In diesem Kontext wurden bereits im Jahr 2013 von der OEW im Bereich des heutigen Verbundgebiets Überlegungen angestellt, eine Breitbandgesellschaft zu gründen. Diese Gesellschaft sollte den Breitbandnetzausbau und den Betrieb übernehmen. Aufgrund der damaligen beihilferechtlichen Vorgaben und Förderrichtlinien war dies jedoch nicht möglich - Bau und Betrieb mussten zwingend getrennt werden. Zudem war auch aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Gründung in rein privatrechtlicher Form nicht möglich.

 

Vor diesem Hintergrund wurde im September 2013 der Verein „Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum e.V.“ gegründet, der es sich zum Ziel gemacht hatte, das fachliche Wissen und Rechtsverständnis im Bereich neuer Informationstechnologien zu fördern, die Möglichkeiten des Infrastrukturausbaus im ländlichen Raum zu analysieren sowie Maßnahmen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum zu fördern und durchzuführen. Der Landkreis Reutlingen war Mitglied in diesem Verein.

 

Der Zusammenschluss in diesem Verein war ein erster Schritt, um Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen und Zielen zusammenzuführen. Mit der Überführung des Vereins in Komm.Pakt.Net in der Rechtsform einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts im Jahr 2016 wurde ein rechts- und handlungsfähiger interkommunaler Verbund geschaffen, der sich seither des Themas des Breitbandausbaus annimmt. Die Gründung erfolgte am 04.11.2015 in Ulm. Neben dem Landkreis Reutlingen waren sieben andere Landkreise (Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Freudenstadt, Ostalbkreis, Ravensburg, Zollernalbkreis) und insgesamt 231 Städte und Gemeinden Gründungsmitglied. Mit Beschluss vom 17.11.2016 stimmte der Gemeinderat dem Beitritt der Gemeinde Dettingen zu der neuen Kommunalanstalt zu.

 

Ziel der neuen Anstalt war es, Aufgaben und Interessen der Kommunen beim Breitbandausbau zu bündeln und zu koordinieren sowie Synergien zu schaffen und zu nutzen. Ein weiteres Ziel von Komm.Pakt.Net war, als Verbund eine stärke Marktposition zu erlangen und den flächendeckenden Ausbau mit gigabitfähigen Netzen zügig und effizient voranzutreiben.

 

Komm.Pakt.Net konnte diese Ziele seither vielfach erfolgreich umsetzen. Die Städte, Gemeinden und Landkreise haben gemeinsam und mit Unterstützung von Komm.Pakt.Net Backbone-Netze errichtet. Vielerorts läuft bereits der FTTB-Flächenausbau (FTTB = „Fibre to the Building“). Für die Netze konnten Betreiber zu guten Konditionen gewonnen werden. Auf Bundes- und Landesebene ist Komm.Pakt.Net zentraler Ansprechpartner in Fragen der Breitbanderschließung. Auf der Grundlage dieser Entwicklungen ist Komm.Pakt.Net heute der größte interkommunale Verbund zum Breitbandausbau in Europa.

 

Seit der Gründung von Komm.Pakt.Net haben sich jedoch auch Weiterentwicklungen ergeben. Die Förderprogramme des Bundes sind seit 2019 mit den Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg kompatibel.

Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes) vom 26. April 2021 ist die Förderung von rein kommunalen Unternehmen, die privatrechtlich organisiert sind, möglich. Damit konnte die OEW den Ursprungsgedanken zum Engagement im Breitbandausbau aus dem Jahr 2013 wieder aufgreifen.

 

Aus diesem Grund wurde am 4. August 2021 die OEW Breitband GmbH gegründet. Auch dieser Gesellschaft war die Gemeinde seit Gründung verbunden, indem die Gemeinde einer Beteiligung der Komm.Pakt.Net zugestimmt hatte. Mit der Gründung der OEW Breitband GmbH sollte der Ausbau der Breitbandinfrastruktur additiv zum Ausbau der Städte und Gemeinden mit Komm.Pakt.Net erfolgen.

 

Bereits seit Gründung der OEW Breitband GmbH ist Komm.Pakt.Net hierin als Gesellschafterin beteiligt. Komm.Pakt.Net und OEW Breitband GmbH arbeiten bereits heute im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eng zusammen, um möglichst große, attraktive und geschlossene kommunale Netze zu erschließen und durch Kompetenzbündelung bestmögliche Synergien im Ausbau zu erzielen. Grundgedanke des öffentlich-rechtlichen Vertrags ist, dass Komm.Pakt.Net im Wesentlichen die gesamte Geschäftsbesorgung der OEW Breitband GmbH übernimmt.

 

Beiden Institutionen sind dabei u.a. in ihren Gründungsdokumenten Aufgaben zugewiesen, die große Schnittmengen aufweisen. So definiert die Anstaltssatzung der Komm.Pakt.Net die „Versorgung der Bevölkerung im Aufgabengebiet der Beteiligten mit Breitbandtechnologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes“ und die „Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und bestehenden Breitbandinfrastruktur, einschließlich der Mittelverwaltung des jeweils Beteiligten zur Umsetzung dieser Aufgaben“ als Aufgaben bzw. Anstaltszweck. Der Gesellschaftsvertrag der OEW Breitband GmbH wiederum regelt, dass „Gegenstand des Unternehmens (…) die Daseinsvorsorgeaufgabe des Schaffens der Voraussetzungen für eine flächendeckende Grundversorgung mit FTTB/FTTH im Verbandsgebiet des Zweckverbands OEW und darüber hinaus in Baden-Württemberg und angrenzenden Regionen“ ist.

 

Um die Effizienz im Breitbandausbau und der Verwaltung der bestehenden geförderten Breitbandnetze zu steigern, ist beabsichtigt, die Aufgaben von Komm.Pakt.Net auf die OEW Breitband GmbH zu übertragen. Dies soll im Wege der Einzelrechtsnachfolge geschehen, indem die einzelnen Vertragsverhältnisse auf die OEW Breitband GmbH übertragen werden. Im Anschluss soll die Komm.Pakt.Net aufgelöst werden. Hierdurch soll die Struktur durch die künftige Vermeidung von Doppelfunktionen vereinfacht und die Fachexpertise gebündelt werden. Darüber hinaus soll eine Senkung der Verwaltungsausgaben erreicht werden.

 

Innerhalb der OEW Breitband GmbH wird eine Sparte „Komm.Pakt.Net – Büro der Beteiligten“ eingerichtet. Die Details befinden sich in Ausarbeitung. Die Sparte „Komm.Pakt.Net – Büro der Beteiligten“ übernimmt für die derzeit an Komm.Pakt.Net beteiligten Kommunen und/oder Landkreise die bisherigen Aufgaben und Leistungen von Komm.Pakt.Net. Ebenso ist es möglich, dass die OEW Breitband GmbH ihrerseits der Kommune ein entsprechendes Angebot für den Breitbandausbau unterbreitet. Als ergänzende Option ist es möglich, dass die Kommune direkt auf die OEW Breitband GmbH zugeht und ihr Interesse an einer Zusammenarbeit bekundet. Die Gemeinde Dettingen hat mit der OEW Breitband bereits eine Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet abgeschlossen.

 

Mit der Auflösung von Komm.Pakt.Net wird gemäß § 17 der Anstaltssatzung das Vermögen im Verhältnis der geleisteten Stammeinlagen auf die Beteiligten verteilt.

 

 

Umsetzung

 

Am 31.01.2024 soll die schrittweise Auflösung von Komm.Pakt.Net und Übertragung auf die OEW Breitband GmbH in einer Verwaltungsrats-Sondersitzung beschlossen werden. Ein einstimmiger Beschluss ist erforderlich. Der Abschluss der Fusion ist für spätestens Ende des zweiten Quartals 2024 angestrebt.

 

Die Übertragung der Pachtverträge von Komm.Pakt.Net auf die OEW Breitband GmbH erfolgt nur, soweit die beteiligten Gemeinden einer Überleitung ihres Pachtvertrags auf die OEW zustimmen. Soweit dies nicht der Fall ist, werden die Pachtverträge durch Aufhebungsverträge mit den jeweiligen Gemeinden vorzeitig durch Aufhebungsvertrag beendet. Soweit die Gemeinden einer Überleitung auf die OEW Breitband GmbH zustimmen, wird die OEW Breitband GmbH in die Netzbetriebsverträge an Stelle der Komm.Pakt.Net eintreten. Soweit die Gemeinden einer Überleitung der Pachtverträge nicht zustimmen und stattdessen einen Aufhebungsvertrag schließen, treten diese in den jeweiligen Netzbetriebsvertrag an Stelle von Komm.Pakt.Net ein. Die Gemeinde selbst hat keine Pachtverträge mit der Komm.Pakt.Net. abgeschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es bei einer GmbH aufgrund der Rechtsform keine Mitgliedsbeiträge gibt. Anstelle von Mitgliedsbeiträgen erhalten die Gesellschafter anteilig etwaige Gewinne aus der OEW Breitband GmbH. Die genauen Regelungen bezüglich der Beteiligung an den Gewinnen und der Anteilsstruktur werden im Rahmen der Zusammenführung und der damit verbundenen Vertragsverhandlungen festgelegt. Dabei werden die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Gewinnbeteiligung und weitere finanzielle Aspekte geregelt. Da die Kommunen nicht Gesellschafter sind, müssen Sie weder Beiträge entrichten noch erhalten sie Gewinne aus der Gesellschaft. Es werden vielmehr die von den Kommunen beauftragten Leistungen als Dienstleistung in Rechnung gestellt und an die Kommunen Pachterlöse aus den Netzbetriebsverträgen ausgezahlt.


Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net KAöR für die Auflösung der Kommunalanstalt zu stimmen.

 


Der Mitgliedsbeitrag an Komm.Pakt.Net in Höhe von 4.500,00 €/Jahr entfällt.