Betreff
Annahme von Spenden 2023
Vorlage
8465/5 öff
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat über die Annahme von Spenden, die bei der Gemeinde eingehen, der Gemeinderat zu entscheiden. Letztmalig hat der Gemeinderat am 14.12.2023 über die Annahme von Spenden entschieden.

 

Im vorliegen Fall hat die Gemeinde Spenden in Höhe von insgesamt 10.000,00 € für das Integrations-Projekt Kochbuch „So schmeckt Dettingen“ erhalten.

 


Die in der Anlage GR-Vorlage 8465/5-1 aufgeführten Spenden werden angenommen.

 


Keine Auswirkungen