Betreff
Annahme von Spenden 2023
Vorlage
8465/5 öff
Art
Beschlussvorlage
Gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) hat über die Annahme von Spenden, die bei der Gemeinde
eingehen, der Gemeinderat zu entscheiden. Letztmalig hat der Gemeinderat am
14.12.2023 über die Annahme von Spenden entschieden.
Im vorliegen Fall hat die Gemeinde Spenden in Höhe
von insgesamt 10.000,00 € für das Integrations-Projekt Kochbuch „So schmeckt
Dettingen“ erhalten.
Die in der Anlage
GR-Vorlage 8465/5-1 aufgeführten Spenden werden angenommen.
Keine Auswirkungen