3. Änderung Bebauungsplan "Schul-, Sport-, Freizeitzentrum"
Hier: Aufstellungsbeschluss
1.
Anlass
zur Aufstellung des
Bebauungsplans:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2022
den Auftrag erteilt, die beiden Kinderhaus-Standorte in der engeren Wahl
„Hölderlinstraße/Bolzplatz“ und „Hülbener Straße/Festplatz“ auf Vor- und
Nachteile näher zu untersuchen. In der Sitzung am 27.04.2023 hat der
Gemeinderat beschlossen, Variante 4 von sieben untersuchten Standorten
weiterzuverfolgen.
Der geplante Standort für das Kinderhaus liegt
innerhalb des Bebauungsplans „Schul-, Sport-, Freizeitzentrum“, rechtskräftig
seit 20.10.1973. Allerdings weist der Bebauungsplan im betreffenden Bereich
keine überbaubare Baufläche aus.
Die Überprüfung des Bebauungsplans hat darüber hinaus
ergeben, dass weitere Festsetzungen im Umfeld des Bebauungsplans nicht mehr mit
dem tatsächlichen baulichen Bestand übereinstimmen (bestehendes Kinderhaus
Walter Ellwanger und bestehendes Gebäude zur Unterbringung). Der Bebauungsplan
muss daher geändert werden. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, eine
weitere Fläche zum Bau von Flüchtlingsunterkünften planungsrechtlich auszuweisen.
2.
Ziele
und Zwecke der Planaufstellung:
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die
städtebaulich geordnete Weiterentwicklung des östlichen Teils des „Schul-,
Sport-, Freizeitzentrum“ für die Errichtung eines neuen Kinderhauses, die planungsrechtliche
Sicherung bestehender baulicher Nutzungen und Freiflächennutzungen sowie die
Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten zur Unterbringung von Geflüchteten.
3.
Vorbereitende Bauleitplanung
und bestehende Rechtsverhältnisse:
Das Plangebiet ist im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Die bestehenden und geplanten Nutzungen entsprechen im Grundsatz dieser
Ausweisung. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Nutzung als Festwiese wird
aus heutiger Sicht in dieser Größenordnung für nicht mehr erforderlich
erachtet.
Für den Planbereich gilt
bislang der Bebauungsplan „Schul-, Sport-, Freizeitzentrum“, rechtskräftig seit
20.10.1973. Der Bebauungsplan soll entsprechend der
vorgeschlagenen Zielsetzung überarbeitet werden.
Schutzgebiete oder Biotope
nach Naturschutzrecht sind im Planbereich nicht ausgewiesen.
4.
Planungsüberlegungen:
Die ersten Planungsüberlegungen sind im beiliegenden
Planungskonzept dargestellt. Für das neue Kinderhaus ist eine Baufläche mit überbaubaren
Grundstücksflächen für ein neues Gebäude und Flächen für entsprechende
Außenspielbereiche vorgesehen. Das bestehende Kindergartengelände wird
planungsrechtlich gesichert. Für das bestehende Wohnheim und eine Erweiterung
in östliche Richtung sollen eine neue Baufläche und entsprechende überbaubare
Grundstücksflächen ausgewiesen werden. Auf den im westlichen Planbereich
bestehenden Freiflächen soll weiterhin eine multifunktionale Nutzung der
Flächen zur Parkierung und als Festwiese möglich sein. Festsetzungen zur
grünordnerischen Einbindung sind vorgesehen.
Für den Bebauungsplan wird eine Umweltprüfung
durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Anlagen:
- Lageplan
mit Geltungsbereich des Bebauungsplans und örtliche Bauvorschriften
vom 03.01.2024
- Lageplan
zur Bestandsdarstellung mit Luftbild
- Lageplan
mit bestehendem Bebauungsplan
- Plankonzept
mit Luftbild
1.
Der Bebauungsplan „Schul-, Sport-, Freizeitzentrum“, rechtskräftig seit
20.10.1973 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
geändert. Die Bezeichnung der Planänderung lautet „Schul-, Sport-,
Freizeitzentrum – 3. Änderung“. Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich
der Bebauungsplanänderung ist der Lageplan vom 03.01.2024.
2.
Zusammen mit dem Bebauungsplan werden die örtlichen Bauvorschriften nach
§ 74 LBO geändert.
Es fallen Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im üblichen Umfang an. Weiterhin kommen Kosten für besondere Leistungen (Verfahrensbetreuung auf Stundenbasis) und evtl. notwendiger Fachgutachten oder –planungen hinzu. Zusätzlich werden Kosten für die Erstellung der Umweltprüfung entstehen (Vgl. GR-Vorlage Nr. 8548).
Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter der Kostenstelle 511000 zur Verfügung.