a) Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kreistags- und Gemeinderatswahl
b) Festlegung der Entschädigung für Wahlhelfer
1.
Vorbereitung der Wahlen - Allgemeines
Die Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl findet
am Sonntag, 09.06.2024 statt.
Im Rahmen der Vorbereitungen dieser Wahlen hat die
Gemeinde für die Kreistags- und Gemeinderatswahl einen Gemeindewahlausschuss zu
bilden.
Nach § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) leitet der
Gemeindewahlausschuss die Kreistags- und Gemeinderatswahl. Bei den
Gemeinderatswahlen ist Aufgabe des Gemeindewahlausschusses insbesondere die
Prüfung und die Zulassung der Wahlvorschläge sowie Feststellung des
Wahlergebnisses. Bei der Kreistagswahl besteht seine Aufgabe in der
Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses. Der Bürgermeister ist kraft
Gesetzes Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses.
Alle übrigen organisatorischen Maßnahmen zur Vorbereitung
und Durchführung dieser Wahlen obliegen dem Bürgermeister im Rahmen der
laufenden Verwaltung.
2.
Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Abs. 2
KomWG aus dem Bürger-meister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern. Die
Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den
Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten.
Die Gemeinde hat bisher mit der Mindestbesetzung
des Gemeindewahlausschusses (Vorsitzender und 2 Beisitzer sowie den jeweiligen
Stellvertreter) gute Erfahrungen
gemacht, weshalb die Beibehaltung dieser Regelung vorgeschlagen wird.
Die Verwaltung schlägt vor, Ausschussmitgleider zu
benennen, die das Amt bereits in der Vergangenheit inne hatten und hier
entsprechend erfahren sind:
Vorsitzender
des Gemeindewahlausschusses Bürgermeister
Michael Hillert
Beisitzer Ewald
Gaiser
Beisitzer Hans
Knauer
Stellvertretende
Vorsitzende Stefanie
Jedele
Stellvertretender
Beisitzer Helmut
Buck
Stellvertretender
Beisitzer Klaus-W.
Dreisbach
Schriftführerin
Vera
Dobberstein
Stv.
Schriftführerin Baris
Binici
3.
Entschädigung der Wahlhelfer und der Hilfskräfte für die 3 Wahlen
– Abweichende Regelung von der Entschädigungssatzung
Die Wahlzeit der Europa-, Kreistags- und
Gemeinderatswahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Im Anschluss werden die Europa-
und die Kreistagswahl ausgezählt. Die Auszählung wird dann unterbrochen und am
Montag mit der Auszählung der Gemeinderatswahl fortgesetzt. Es wird bei der
Wahl wieder 6 Wahllokale und einen Briefwahlbezirk geben. Da die Anzahl der
Briefwähler bei den vergangenen Wahlen deutlich zugenommen hat, ist hier der
Aufwand auch gestiegen. Deshalb sollen die Helfer bei der Briefwahl gleich
entschädigt werden wie die Wahlhelfer in den Wahllokalen.
Die vorgeschlagene Handhabung hat für die
Wahlhelfer am Wahlsonntag folgenden Zeitaufwand zur Folge:
1. Mitwirkung
bei der Wahl (2 Schichtbetrieb) ca. 5,5 Std.
2. Stimmenauszählung ca. 4 Std.
(Sonntag 18.00 Uhr – ca. 22.00 Uhr)
Es wird vorgeschlagen, folgende
Entschädigungsregelung zu treffen:
1.
Entschädigung für den Einsatz bei
der Wahlhandlung
(7.30 – 12.45 und 18:00 bis ca. 22.00 Uhr
bzw.
12.45 – 22.00 Uhr) 150,00
€
Briefwahl (13.30 – 22.00
Uhr) 150,00
€
Hilfskräfte (ab 18.00 Uhr) 75,00 €
2.
Entschädigung für die Mitwirkung bei der Ermittlung
der
Wahlergebnisse am Montag,
10.06.2024 (voraussichtlich
8.00 – ca. 12.00 Uhr) für
Wahlhelfer, die keine Gemeinde-
Bediensteten
sind
75,00 €
4.
Präsentation der Ergebnisse
Über das Programm „Wahlmanager“ können sowohl bei
der Kreistagswahl als auch bei der Gemeinderatswahl laufend Zwischenergebnisse
eingesehen werden. Die Ergebnisse der Kreistagswahl werden am Wahlabend im Foyer im UG des Rathauses präsentiert. Die
Wahlergebnisse der Gemeinderatswahl können am Montagvormittag im Bürgerhaus
mitverfolgt werden.
Den Bürgern und den Kandidaten kann dadurch mit
jedem neu erfassten Stimmzettel ein laufend aktualisiertes Zwischenergebnis mit
der Platzverteilung übermittelt werden.
5.
Unterbrechung der Wahlhandlung
Damit die Erfassung der Stimmzettel für Kreistags- und Gemeinderatswahl per EDV möglich ist, muss die Wahlhandlung im Wahllokal unterbrochen und dann in den Räumen des Rathauses fortgesetzt werden. Im weiteren Verlauf wird die Auszählung der Kommunalwahl nach der Auszählung der Kreistagswahl ebenfalls unterbrochen und am Montag, 10.06.2024 mit der Auszählung der Gemeinderatswahl fortgesetzt. Der formale Beschluss ist vom Gemeindewahlausschuss zu treffen. Dem Gemeinderat wird die Unterbrechung zur Kenntnis gegeben.
Es wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Gemeindewahlausschuss
a) Der Gemeindewahlausschuss wird aus dem Vorsitzenden und 2
Beisitzern sowie den jeweiligen Stellvertretern gebildet. Zusätzlich wird ein
Schriftführer bestellt.
b) Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist kraft Gesetzte
Bürgermeister Michael Hillert. Als weitere Mitglieder des
Gemeindewahlausschusses werden entsprechend dem Verwaltungsvorschlag gewählt:
2.Beisitzer Ewald
Gaiser
3.Beisitzer Hans
Knauer
4.Stellvertretende
Vorsitzende Stefanie
Jedele
5.Stellvertretender
Beisitzer Helmut
Buck
6.Stellvertretender
Beisitzer Klaus-W.
Dreisbach
Zusätzlich:
7. Schriftführerin Vera
Dobberstein
8. Stellvertretender
Schriftführer Baris
Binici
2. Die
Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit für die Europa-, Kreis- und
Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 wird wie folgt geregelt:
1. Entschädigung für
den Einsatz bei der Wahlhandlung
(7.30 – 12.45 und 18.00 Uhr
bis ca. 22.00 Uhr bzw. 12.45 – 22.00 Uhr) 150,00
€
Briefwahl (13.30 – 22:00
Uhr) 150,00
€
Hilfskräfte (ab 18.00 Uhr) 75,00 €
2. Entschädigung für die Mitwirkung bei der Ermittlung der
Wahlergebnisse am Montag,
10.06.2024 (voraussichtlich
8:00 – ca. 12:00 Uhr) für
Wahlhelfer, die keine Gemeinde-
Bediensteten sind 75,00 €
Für die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
anlässlich der Wahlen am 09.06.2024 fallen damit Aufwendungen von rund 8.000 €
an. Die Mittel sind im Haushalt 2024 eingeplant.
Die Auszählung der Gemeinderatswahl am Montag 10.06.2024 erfolgt überwiegend durch Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer Arbeitszeit, so dass hier nur für einzelne, nicht bei der Gemeinde beschäftigte Wahlhelfer eine Entschädigung anfallen wird.