Betreff
Vorbereitung Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl am 09.06.2024

a) Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kreistags- und Gemeinderatswahl

b) Festlegung der Entschädigung für Wahlhelfer
Vorlage
8573 öff
Art
Beschlussvorlage

1. Vorbereitung der Wahlen - Allgemeines

 

Die Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl findet am Sonntag, 09.06.2024 statt.

 

Im Rahmen der Vorbereitungen dieser Wahlen hat die Gemeinde für die Kreistags- und Gemeinderatswahl einen Gemeindewahlausschuss zu bilden.

 

Nach § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) leitet der Gemeindewahlausschuss die Kreistags- und Gemeinderatswahl. Bei den Gemeinderatswahlen ist Aufgabe des Gemeindewahlausschusses insbesondere die Prüfung und die Zulassung der Wahlvorschläge sowie Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Kreistagswahl besteht seine Aufgabe in der Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses. Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses.

 

Alle übrigen organisatorischen Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen obliegen dem Bürgermeister im Rahmen der laufenden Verwaltung.

 

2. Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses

 

Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürger-meister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten.

 

Die Gemeinde hat bisher mit der Mindestbesetzung des Gemeindewahlausschusses (Vorsitzender und 2 Beisitzer sowie den jeweiligen Stellvertreter) gute Erfahrungen  gemacht, weshalb die Beibehaltung dieser Regelung vorgeschlagen wird.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Ausschussmitgleider zu benennen, die das Amt bereits in der Vergangenheit inne hatten und hier entsprechend erfahren sind:  

 

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses                       Bürgermeister Michael Hillert      

Beisitzer                                                                               Ewald Gaiser                      

Beisitzer                                                                               Hans Knauer          

Stellvertretende Vorsitzende                                           Stefanie Jedele      

Stellvertretender Beisitzer                                                Helmut Buck

Stellvertretender Beisitzer                                                Klaus-W. Dreisbach          

 

Schriftführerin                                                                    Vera Dobberstein               

Stv. Schriftführerin                                                            Baris Binici  

 

 

 

3. Entschädigung der Wahlhelfer und der Hilfskräfte für die 3 Wahlen

   – Abweichende Regelung von der Entschädigungssatzung

 

Die Wahlzeit der Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Im Anschluss werden die Europa- und die Kreistagswahl ausgezählt. Die Auszählung wird dann unterbrochen und am Montag mit der Auszählung der Gemeinderatswahl fortgesetzt. Es wird bei der Wahl wieder 6 Wahllokale und einen Briefwahlbezirk geben. Da die Anzahl der Briefwähler bei den vergangenen Wahlen deutlich zugenommen hat, ist hier der Aufwand auch gestiegen. Deshalb sollen die Helfer bei der Briefwahl gleich entschädigt werden wie die Wahlhelfer in den Wahllokalen.

 

Die vorgeschlagene Handhabung hat für die Wahlhelfer am Wahlsonntag folgenden Zeitaufwand zur Folge:

 

1.            Mitwirkung bei der Wahl (2 Schichtbetrieb) ca. 5,5 Std.

2.            Stimmenauszählung ca. 4 Std. (Sonntag 18.00 Uhr – ca. 22.00 Uhr)

 

 

Es wird vorgeschlagen, folgende Entschädigungsregelung zu treffen:

 

1.    Entschädigung für den Einsatz bei der Wahlhandlung       

     (7.30 – 12.45 und 18:00 bis ca. 22.00 Uhr bzw.

12.45 – 22.00 Uhr)                                                                                                                        150,00 €

    

Briefwahl (13.30 – 22.00 Uhr)                                                                                   150,00 €

 

Hilfskräfte (ab 18.00 Uhr)                                                                                                            75,00 €

 

2.    Entschädigung für die Mitwirkung bei der Ermittlung der

Wahlergebnisse am Montag, 10.06.2024 (voraussichtlich

8.00 – ca. 12.00 Uhr) für Wahlhelfer, die keine Gemeinde-

Bediensteten sind                                                                                                                         75,00 €

 

4. Präsentation der Ergebnisse

 

Über das Programm „Wahlmanager“ können sowohl bei der Kreistagswahl als auch bei der Gemeinderatswahl laufend Zwischenergebnisse eingesehen werden. Die Ergebnisse der Kreistagswahl werden am Wahlabend im    Foyer im UG des Rathauses präsentiert. Die Wahlergebnisse der Gemeinderatswahl können am Montagvormittag im Bürgerhaus mitverfolgt werden.

 

Den Bürgern und den Kandidaten kann dadurch mit jedem neu erfassten Stimmzettel ein laufend aktualisiertes Zwischenergebnis mit der Platzverteilung übermittelt werden.

 

 

5. Unterbrechung der Wahlhandlung

 

Damit die Erfassung der Stimmzettel für Kreistags- und Gemeinderatswahl per EDV möglich ist, muss die Wahlhandlung im Wahllokal unterbrochen und dann in den  Räumen des Rathauses fortgesetzt werden. Im weiteren Verlauf wird die Auszählung der Kommunalwahl nach der Auszählung der Kreistagswahl ebenfalls unterbrochen und am Montag, 10.06.2024 mit der Auszählung der Gemeinderatswahl fortgesetzt. Der formale Beschluss ist vom Gemeindewahlausschuss zu treffen. Dem Gemeinderat wird die Unterbrechung zur Kenntnis gegeben.

 

 


Es wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.            Gemeindewahlausschuss

 

a)   Der Gemeindewahlausschuss wird aus dem Vorsitzenden und 2 Beisitzern sowie den jeweiligen Stellvertretern gebildet. Zusätzlich wird ein Schriftführer bestellt.

 

b)   Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist kraft Gesetzte Bürgermeister Michael Hillert. Als weitere Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden entsprechend dem Verwaltungsvorschlag gewählt:

 

2.Beisitzer                                                                                                         Ewald Gaiser

3.Beisitzer                                                                                                         Hans Knauer

4.Stellvertretende Vorsitzende                                               Stefanie Jedele

5.Stellvertretender Beisitzer                                                     Helmut Buck

6.Stellvertretender Beisitzer                                                     Klaus-W. Dreisbach

 

Zusätzlich:

7. Schriftführerin                                                                                            Vera Dobberstein

8. Stellvertretender Schriftführer                                                           Baris Binici

                                                                                                                                                                                           

 

 

2.    Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit für die Europa-, Kreis- und Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 wird wie folgt geregelt:

 

        1.    Entschädigung für den Einsatz bei der Wahlhandlung

(7.30 – 12.45 und 18.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr bzw. 12.45 – 22.00 Uhr)     150,00 €

 

Briefwahl (13.30 – 22:00 Uhr)                                                                                                   150,00 €

 

Hilfskräfte (ab 18.00 Uhr)                                                                                                                            75,00 €

 

2.    Entschädigung für die Mitwirkung bei der Ermittlung der

Wahlergebnisse am Montag, 10.06.2024 (voraussichtlich

8:00 – ca. 12:00 Uhr) für Wahlhelfer, die keine Gemeinde-

Bediensteten sind                                                                                                                       75,00 €

 


Für die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger anlässlich der Wahlen am 09.06.2024 fallen damit Aufwendungen von rund 8.000 € an. Die Mittel sind im Haushalt 2024 eingeplant.

 

Die Auszählung der Gemeinderatswahl am Montag 10.06.2024 erfolgt überwiegend durch Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer Arbeitszeit, so dass hier nur für einzelne, nicht bei der Gemeinde beschäftigte Wahlhelfer eine Entschädigung anfallen wird.