Nach §15(1) JWMG ("Jagd- und Wildtiermanagementgesetz") muss die Jagdgenossenschaft ein Mitgliederverzeichnis unter Angabe der Grundflächenanteile („Jagdkataster“) führen. Der Gemeinderat hat die Leistungen zur Fortschreibung des Jagdkatasters wegen der in 2024 anzuberaumenden Jagdgenossenschaftsversammlung an die Firma GeoCockpit UG, Schlierbach, vergeben. Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Eine Jagdgenossenschaftsversammlung kann nun terminiert werden; hierzu sind allerdings noch einige erforderliche Beschlüsse zu fassen.

Die Gebietskulisse Jagd Dettingen/Erms ist in der GR-Vorlage 8570/10 dargestellt.

 

A             Eigenjagd

Zusammenhängende bejagbare Flächen größer 75ha eines/r Eigentümers/in bilden eine Eigenjagd. Diese entsteht Kraft Gesetz, sobald die Voraussetzungen nach §10 JWMG erfüllt sind. Eigenjagden sind nicht Teil der Jagdgenossenschaft und können vom/von der Eigentümer/in selbständig genutzt werden.

 

Eigenjagden auf dem Gemeindegebiet Dettingen: Gemeinde Dettingen (rosa hinterlegt, 2 Flächen, eine im nördlichen und eine im südlichen Bereich der Gemarkung).


Der Gemeinderat muss entscheiden, wie das Gebiet der Eigenjagd der Gemeinde Dettingen zukünftig jagdlich genutzt werden soll. Einnahmen fließen direkt der Gemeinde zu (Umsatzsteuer).


In einigen Fällen trennen Eigenjagden Flächen vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk ab (violett), diese müssen nach §12(5) JWMG angegliedert werden. Werden Flächen an einen Eigenjagdbezirk angegliedert, haben deren Eigentümer/innen nach §12(7) JWMG ein Recht auf eine angemessene Entschädigung.



 

 

 

B             Jagdgenossenschaft

 

Alle anderen bejagbaren Grundstücksflächen in Dettingen bilden nach §11 JWMG eine Jagdgenossenschaft (grau hinterlegt). Eine Jagdgenossenschaft ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und entsteht Kraft Gesetz, sobald die Voraussetzungen nach §11 JWMG erfüllt sind.

 

 

C             Folgen aus dem JWMG und der letzten Änderung

 

Nach §15 JWMG muss die Jagdgenossenschaft u.a.

  • eine Satzung beschließen,
  • einen Vorstand wählen oder die Verwaltung auf den Gemeinderat übertragen
  • über die Nutzung der Jagd beschließen (z.B. Jagd auf eigene Rechnung oder Verpachtung),
  • über die Verwendung der Erträge aus der Jagd beschließen.

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Dettingen hat zuletzt am 07.02.2018 die o.g. Beschlüsse gefasst und dabei die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Die Aufgaben des Gemeinderates sind in §11 der bisherigen Satzung geregelt.

Nach §10 der bisherigen Satzung kann der Gemeinderat entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen

 

Aus §15(3) und (7) JWMG ergibt sich, dass die Jagdgenossenschaft die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für längstens sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen bzw. einen Vorstand für längstens sechs Jahre wählen kann. Hat eine Jagdgenossenschaft keinen Vorstand oder ist die Vorstandswahl oder Übertragung auf den Gemeinderat länger als sechs Jahre her, wird der Gemeinderat Notvorstand. Dieser hat die Aufgabe, schnellstmöglich auf die Wahl eines Jagdvorstandes oder auf eine Übertragung der Verwaltung hinzuwirken. Hat länger als sieben Jahre keine Versammlung mehr stattgefunden, können keine neuen Pachtverträge mehr geschlossen werden (§20 JWMG).

Der Jagdgenossenschaft wird vorgeschlagen, die Verwaltung für weitere sechs Jahre auf den Gemeinderat zu übertragen. Einem entsprechenden Beschluss der Jagdgenossenschafts-versammlung muss der Gemeinderat zustimmen.

 

Die bisherige Satzung vom 07.02.2018 basiert auf dem JWMG in einer älteren Fassung und muss an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Die Satzung wird von der Jagdgenossenschaftsversammlung beschlossen. Der Jagdgenossenschaft wird der Satzungsentwurf des Gemeindetages / des VJE-BW vorgeschlagen (GR-Vorlage 8570/13).

 

Der Gemeinderat muss die Einberufung einer Jagdgenossenschaftsversammlung mit Tagesordnung beschließen. Die Einladung zur Versammlung muss mindestens

14 Tage vor der Versammlung nach Satzung bekannt gemacht werden (Bekanntgabe im Amtsblatt ‚Dettingen aktuell am 01.02.2024‘). Außerdem sind Versammlungsleitung und Schriftführung zu bestellen, sowie die Vertretung des Stimmrechts der Gemeinde bei der Versammlung.

 

Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist am 21.02.2024 um 18:00 Uhr, im Zillenhart-Saal, Bürgerhaus am Anger, geplant. Der Entwurf dieser Einladung ist als Anlage GR-Vorlage 8570/12 der Sitzungsunterlage angeschlossen.

 

 

D             Neuverpachtung der Jagd

 

Bewerbungen

Insgesamt sind bei der Gemeinde 3 Bewerbungen zur Jagdpacht eingegangen – s. hierzu auch Anlage /1 - Bewerbungsauswertung.

 

  1. Der Bewerber Hans Bek ist als Einzelperson Bewerber auf die Jagd. Entsprechende Nachweise wurden nicht übermittelt, es erfolgte keine Aussage auf welchen Jagdbezirk sich der Bewerber bewirbt. Der Bewerber wurde von der Verwaltung daher im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.

 

  1. Die Gruppe um Erwin Schult hat sich auf den Jagdbogen Nord beworben.

 

  1. Die Gruppe um Volker Schairer hat sich – wie bisher – auf den gesamten Jagdbezirk, sowie auch alternativ um den Jagdbogen Nord beworben.

 

  1. Wie in der Ausschreibung zugesagt wurden mit beiden Gruppen Gespräche geführt um eine einheitliche Bewerbung bzw. Bewerbungen, die nicht konkurrieren, zu erreichen. Wir haben dabei u.a. angeregt, sich miteinander abzustimmen und eine einheitliche Bewerbung, alternativ abgestimmte Bewerbungen auf den jeweils anderen Jagdbogen abzugeben.

 

  1. Leider konnten sich die Bewerber auf diese Anregungen nicht einigen. Von der Gruppe um Erwin Schult erfolgte noch eine ergänzende Bewerbung auf den Jagdbogen Süd. Die Gruppe um Volker Schairer hat sich dahingehend geäußert, dass gerne die Gesamtjagd gepachtet wird, alternativ der Jagdbogen Nord (mit Eigenjagdbezirk); die Pacht nur des Jagdbogens Süd wird abgelehnt.

 

Ergänzend wurden mit den Bauernortsobmännern aus Dettingen und Neuhausen Gespräche geführt. Von Beiden wurde die bisherige Zusammenarbeit sehr positiv beurteilt. Bei der Beurteilung hilft dies leider nicht weiter, da die Gruppe um Erwin Schult aus 2 bisherigen Jagdpächtern besteht und die Gruppe um Volker Schairer allen anderen bisherigen Jagdpächter beinhaltet. Insofern ist davon auszugehen, dass die Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern und Bauern weiterhin, egal welche Entscheidung getroffen wird, funktioniert.

 

Auch die für die Gemeinde wichtige Beseitigung und Entsorgung von Wildtieren bei Unfällen usw. funktionierte bisher anstandslos.

 

Die Verwaltung hat bisher sehr gute Erfahrungen mit der bei der letzten Jagdverpachtung erstmals erfolgten Verpachtung aller Jagdbögen und Eigenjagden an 1 Bewerbergruppe.

 

Zur Entscheidung über die Jagdpacht stehen damit:

Gruppe Erwin Schult - Jagdbogen Nord alternativ Gesamtgemarkung (einschl. Eigenjagden)

Gruppe Volker Schairer- Gesamtgemarkung oder Jagdbogen Nord (einschl. Eigenjagden)

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Verpachtung aller Jagdbögen anzustreben.

 

Aufgrund dessen bestehen folgende Verpachtungsmöglichkeiten:

  1. Gesamtgemarkung – Gruppe um Erwin Schult
  2. Gesamtgemarkung – Gruppe um Volker Schairer

 

Die angestrebte Berücksichtigung aller Bewerber ist daher leider nicht möglich.

 


  1. Die Jagdgenossenschaftsversammlung wird für den 21.02.2024 in den Zillenhart-Saal, Bürgerhaus am Anger, einberufen.
  2. Die Einladung und Tagesordnung erfolgt nach Maßgabe in der als GR-Vorlage 8570/12 der Sitzungsunterlage angeschlossenen Form. Die Einladung wird im gemeindlichen Amtsblatt „Dettingen aktuell“ vom 01.02.2024 veröffentlicht.
  3. Als Versammlungsleiter/in wird der Bürgermeister Michael Hillert, im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter, bestellt.
  4. Als Schriftführer wird Peter Bily, im Verhinderungsfall Torsten Hooge bestellt.
  5. Das Stimmrecht der Gemeinde Dettingen an der Erms als Jagdgenossin übt der Bürgermeister, im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter aus.
  6. Zur Beratung und technischen Unterstützung bei der Jagdgenossenschafts-versammlung (Einlasskontrolle, ggf. Stimmauszählung) wird ein/e Vertreter/in des damit beauftragten Ingenieurbüros GeoCockpit zugelassen.
  7. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Jagdgenossenschafts-versammlung wird der Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für weitere sechs Jahre zugestimmt.
  8. Der Jagdgenossenschaft wird die Satzung der Jagdgenossenschaft Dettingen (GR-Vorlage 8570/13) zum Beschluss vorgeschlagen.
  9. Die im Lageplan violett ausgewiesenen Flächen die innerhalb der Eigenjagden liegen und vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk abgetrennt sind werden nach § 12 (5) JWMG angegliedert. Den Eigentümern stehen entsprechende Entschädigungen zu.
  10. Die Jagden der Gesamtgemarkung einschl. Eigenjagden werden verpachtet an ………

 

 


Entsprechend der Ausschreibung wurde eine jährliche Jagdpacht wie folgt festgesetzt:

a.        gemeinschaftlicher Jagdbezirk Nord einschl. Eigenjagd Nord auf 7.000,00 €,

b.        gemeinschaftlicher Jagdbezirk Süd einschl. Eigenjagd Süd auf 3.600,00 €

c.         jeweils zuzügl. gesetzlicher MWSt. für die Pachtfläche der Eigenjagdbezirke

Entsprechend § 16 Jagdgenossenschaftssatzung wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeindeverwaltung Dettingen an der Erms (zweckgebunden für Feld- und Waldwege der Gemarkung Dettingen an der Erms) zur Verfügung gestellt.