Betreff
Änderung der "Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit"
Vorlage
8574 öff
Art
Beschlussvorlage

Die letzte Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit trat zum 1.1.2002 in Kraft. Seither wurden die Durchschnittssätze für die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger nicht mehr verändert. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Entschädigungssätze nach mehr als 20 Jahren anzupassen.

 

In den letzten 20 Jahren hat der Aufwand zur Vorbereitung von Sitzungen der kommunalen Gremien aus Sicht der Verwaltung zugenommen und auch die Qualität der ehrenamtlichen Tätigkeit hat sich durch die zunehmenden rechtlichen Vorgaben und Gesetze deutlich erhöht. Außerdem sind die Lebenshaltungskosten stark gestiegen. Dem soll mit der Erhöhung der Durchschnittssätze und auch mit der Einführung einer Grundpauschale für die Mitglieder des Gemeinderats Rechnung getragen werden.

 

Vorschlag der Verwaltung wäre die Durchschnittssätze wie folgt zu ändern:

bis zu 2 Stunden                                                                                            25,- €

für jede weitere angefangene Stunde                                 10,- €

bis zum Höchstsatz von                                                                              65,- €    

 

Außerdem wird vorgeschlagen, für die Mitglieder des Gemeinderats eine monatliche Grundpauschale zu einzuführen. Sofern die Durchschnittssätze wie vorgeschlagen angehoben werden, würde die Verwaltung eine Grundpauschale in Höhe von 75 € vorschlagen. Sollten die Durchschnittssätze belassen werden und nur eine Grundpauschale eingeführt werden soll, wäre der Vorschlag der Verwaltung 100 € pro Monat. Der Satzungsentwurf (GR-Vorlage 8574/1) ist entsprechend anzupassen.

 

Seit der Novellierung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden durch Landtagsbeschluss zu einer Satzungsregelung über die Erstattung von Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet. Dies soll bei der Änderung der Satzung ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erstattung von Aufwendungen für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen über eine zusätzliche Sitzungspauschale zu verrechnen.  


Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird entsprechend GR-Vorlage 8574/1 geändert.


Durch die Erhöhung der Durchschnittssätze werden jährlich Mehrkosten von rund 6.000 € für die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse entstehen.

Durch die Einführung des Grundbetrags für die Mitglieder des Gemeinderats mit 100 € pro Monat entstehen jährlich Kosten in Höhe von 21.600 €, bei 75 € pro Monat wären es 16.200 €.

 

Im Haushaltsplan 2024 wurde der Ansatz für die ehrenamtlichen Entschädigungen im Hinblick auf eine Erhöhung mit 40.000 € eingeplant. In den vergangenen Jahren lag der Ansatz bei 18.000 €