Betreff
Freiwilligkeitsleistungen
Hier: Verleih von Markthütten
Vorlage
8575 öff
Art
Beschlussvorlage

Bereits im Vorjahr wurde das Thema „Vermietung der gemeindeeigenen Markthütten“ im Gremium angesprochen.

 

Nun schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise für die Vermietung bzw. Herausgabe der Markthütten außerhalb der eigenen Veranstaltungen (insbesondere Weihnachtsmarkt) vor:

 

1.    Es gibt keine weitere Vermietung der Hütten an Privatpersonen und / oder Unternehmen.

2.    Örtliche Vereine können die Hütten einmal pro Jahr mieten, für den TSV als größter Verein mit vielen Abteilungen wird die Anzahl auf drei Vermietungen pro Jahr festgelegt.

Pro Hütte ist von den Vereinen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- € zu entrichten. Der Transport der Hütten durch den Bauhof wird hierbei nicht gesondert abgerechnet. Er erfolgt innerhalb der regulären Arbeitszeiten (nicht an Wochenenden oder Feiertagen).

Für die Vermietung hält der Bauhof drei Hütten auf dem Betriebsgelände vor, die gemietet werden können. Eine Vermietung der außerhalb vom Betriebsgelände gelagerten Hütten erfolgt nicht mehr, da die Bereitstellung einen zu großen personellen bzw. zeitlichen Aufwand bedeutet. Sollten an einem Termin mehrere Vereine Bedarf anmelden, können nicht mehr als die drei vorgehaltenen Hütten gemietet werden.

 

Die Anmietung der Markthütten ist jeweils über den Vereinsvorstand bei der Gemeindeverwaltung, explizit bei der Verantwortlichen für Vereine und Versammlungsstätten zu beantragen. Die Anmietung durch andere Einrichtungen wie Kindergärten / die Kirchengemeinde oder die Schillerschule ist bei der Sachgebietsleitung Kinder und Jugend zu beantragen.

 

In jedem Fall ist eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen einzuhalten.

 

3.    Ein Anspruch auf Überlassung der Hütten besteht nicht.

 

Abweichungen und Ausnahmeregelungen obliegen dem Bürgermeister.

 


Die Vermietung der gemeindeeigenen Markthütten wird geregelt wie unten beschrieben.


Einsparung von Kosten für Bauhofleistungen im Bereich der Freiwilligkeitsleistungen.