Betreff
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte III"
Hier: Auftragserteilung für die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme
Vorlage
8578 öff
Art
Beschlussvorlage

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“ wurde im Jahr 2011 begonnen und muss zum Ende des Bewilligungszeitraumes am 30.04.2024 abgerechnet werden. Die Maßnahme wurde während des gesamten Durchführungszeitraumes durch die STEG verfahrenstechnisch begleitet. Die im Zusammenhang mit der Abrechnung im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot der STEG vom 11.12.2023, das als GR-Drucksache 8575-1 beigefügt ist.

 

Für das Sanierungsgebiet wurde bereits die Erstellung eines Gutachtens durch die Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH zur Fortschreibung der zonalen Anfangs- und Endwerte in Auftrag gegeben. Sobald dieses Gutachten vorliegt, sind auf dessen Grundlage die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen für die einzelnen Grundstücke im Sanierungsgebiet zu ermitteln. Ob danach Ausgleichsbeträge zur Abschöpfung von Wertzuwächsen zu erheben sind oder stattdessen die Bagatellregelung angewendet wird, muss zu gegebener Zeit separat geprüft werden; diese Ermittlung ist nicht Gegenstand des nun zu vergebenden Auftrags.

 

Der Erfolg der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme soll in einer Sanierungsdokumentation festgehalten werden. Auch mit dieser Leistung soll die STEG beauftragt werden (s. Angebot vom 11.12.2023, Nr. 3).

 

 

Anlage: Angebot die STEG Stadtentwicklung GmbH vom 11.12.2023


Die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, wird mit der Erstellung der Sanierungsabrechnung zum Pauschalhonorar von 17.400,00 € (zuzüglich 6 % Nebenkosten + Mehrwertsteuer) sowie mit der Erstellung einer Sanierungsdokumentation zum Pauschalhonorar von 4.000,00 € (zuzüglich 6 % Nebenkosten + Mehrwertsteuer) beauftragt. Grundlage der Auftragserteilung ist das Angebot der STEG vom 11.12.2023.

 


Die durch die Auftragserteilung entstehenden Kosten werden zu 60 % durch den Bund und das Land getragen. Bei der Gemeinde Dettingen an der Erms verbleibt der Eigenanteil in Höhe von 40 % der Gesamtkosten.