Hier: Auftragserteilung für die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte
III“ wurde im Jahr 2011 begonnen und muss zum Ende des Bewilligungszeitraumes
am 30.04.2024 abgerechnet werden. Die Maßnahme wurde während des gesamten
Durchführungszeitraumes durch die STEG verfahrenstechnisch begleitet. Die im
Zusammenhang mit der Abrechnung im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben
sich aus dem Angebot der STEG vom 11.12.2023, das als GR-Drucksache 8575-1
beigefügt ist.
Für das Sanierungsgebiet wurde bereits die
Erstellung eines Gutachtens durch die Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH zur
Fortschreibung der zonalen Anfangs- und Endwerte in Auftrag gegeben. Sobald
dieses Gutachten vorliegt, sind auf dessen Grundlage die sanierungsbedingten
Bodenwerterhöhungen für die einzelnen Grundstücke im Sanierungsgebiet zu
ermitteln. Ob danach Ausgleichsbeträge zur Abschöpfung von Wertzuwächsen zu
erheben sind oder stattdessen die Bagatellregelung angewendet wird, muss zu
gegebener Zeit separat geprüft werden; diese Ermittlung ist nicht Gegenstand des
nun zu vergebenden Auftrags.
Der Erfolg der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
soll in einer Sanierungsdokumentation festgehalten werden. Auch mit dieser
Leistung soll die STEG beauftragt werden (s. Angebot vom 11.12.2023, Nr. 3).
Anlage: Angebot die STEG Stadtentwicklung GmbH vom 11.12.2023
Die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, wird mit der Erstellung der Sanierungsabrechnung zum Pauschalhonorar von 17.400,00 € (zuzüglich 6 % Nebenkosten + Mehrwertsteuer) sowie mit der Erstellung einer Sanierungsdokumentation zum Pauschalhonorar von 4.000,00 € (zuzüglich 6 % Nebenkosten + Mehrwertsteuer) beauftragt. Grundlage der Auftragserteilung ist das Angebot der STEG vom 11.12.2023.
Die durch die Auftragserteilung entstehenden Kosten werden zu 60 % durch den Bund und das Land getragen. Bei der Gemeinde Dettingen an der Erms verbleibt der Eigenanteil in Höhe von 40 % der Gesamtkosten.