Betreff
Wanderkonzeption Mittlere Alb, Albtrauf und Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Hier: Pflegevertrag mit dem Schwäbischen Albverein e.V.
Vorlage
8606 öff
Art
Beschlussvorlage

Zur Pflege des SAV-Grundwanderwegenetzes im Landkreis Reutlingen und in den Kommunen des Landkreises Esslingen, die im Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegen oder unmittelbar daran angrenzen, wird ein Pflegevertrag mit dem Schwäbischen Albverein e.V. (SAV) geschlossen.

 

Die Finanzierung erfolgt dabei über die Landkreise Esslingen und Reutlingen beziehungsweise durch Mythos Schwäbische Alb.

 

Bei Bedarf und auf Anfrage unterstützen die Städte und Gemeinden den SAV im Rahmen der Qualitätssicherung durch die Arbeit ihrer Bauhöfe, u.a. bei folgenden Arbeiten:

 

• Bereitstellung und Montage neuer Wegzeiger-Pfosten

• Reparatur Wegzeiger-Pfosten

• Reinigung der Wegzeiger

• Einrichtung von temporären Umleitungen

• größere Wegeinstandsetzungsmaßnahmen

 

Dies Bedarf der vorherigen Abstimmung mit den Kommunen. Die Entscheidung über die Unterstützung der Maßnahmen liegt bei den Kommunen.


Der Pflegevereinbarung im Rahmen der “Wanderkonzeption Mittlere Alb, Albtrauf und Biosphärengebiet Schwäbische Alb” wird entsprechend der Anlage zugestimmt.


Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Bei Bedarf und auf Anfrage können Personalkosten beim Bauhofpersonal entstehen.