Betreff
Sporthallen
hier: Schließzeiten in den Sporthallen
Vorlage
7993 öff
Aktenzeichen
560,564-Bro.
Art
Informationsvorlage

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde angeregt, eine Beratung über die Schließzeiten der Hallen (insbesondere in den Ferienzeiten und Brückentagen) im Verwaltungsausschuss anzustoßen. Entsprechende Rückmeldungen aus den Vereinen mit der Bitte um flexiblere Handhabung der Schließzeiten haben die Anfrage zum Hintergrund.

Die Verwaltung hat daher die aktuellen Regelungen in Absprache mit den jeweiligen Hausmeistern erhoben und zudem bei den umliegenden Kommunen die jeweiligen Lösungen erfragt.

Grundsätzlich sind die Hallen in der Gemeinde Dettingen an den Brückentagen und in den Ferienzeiten geschlossen. Eine ausnahmsweise Nutzung der Neuwiesen- bzw. Uhlandhalle ist per Antrag (7993-1) in den Ferienzeiten jedoch immer möglich (sofern nicht in den u. g. Zeiten die Grundreinigung der jeweiligen Halle erfolgt).

 

Es ist zu beachten, dass die Hausmeister und Reinigungskräfte in der Regel 2 x pro Tag die Sanitäranlagen und Umkleiden reinigen. Dies erfolgt früh morgens vor dem Schulsport (nach der Vereinsnutzung am Vorabend) und zusätzlich nach dem Schulsport, damit die Sanitäranlagen und Umkleiden für den Vereinssport wieder sauber übergeben werden können. Zudem erfolgen eine tägliche Reinigung der Sportflächen und eine Kontrolle der Geräteräume.

 

Die Verwaltung hat auch dafür Sorge zu tragen, dass außer den Zeiten für eine Grundreinigung der Hallen auch notwendige, zum Teil mehrtägige Reparaturarbeiten für Handwerksbetriebe als auch durch die Hausmeister in den Ferienzeiten erfolgen können. Zudem werden in den Ferienzeiten die Sportgeräte vom TÜV abgenommen.

 

Für die Regeneration der Mitarbeiter sind zudem zusammenhängende Urlaubszeiten für den Abbau der Urlaubsansprüche zu berücksichtigen. Leider ist es in der Praxis bereits so, dass nicht mehr als ein 14 Tage-Urlaubs-Block genehmigt werden kann, da vielfach auch in den Ferienzeiten Veranstaltungen an den Wochenenden stattfinden.

 

Insbesondere in der Neuwiesenhalle erfolgt in den Ferienzeiten eine regelmäßige Nutzung für den Leistungssport, weitere Gruppen trainieren nach vorheriger Beantragung. Die Hausmeister brauchen immer eine verbindliche Anmeldung, da nach jeder Nutzung eine Reinigung erfolgen muss. Dies schließt somit eine eigenverantwortliche Nutzung aus.

 

Auch die umliegenden Kommunen haben in der Regel ausschließlich eine Halle, die in den Ferien bzw. bei Lückentagen für den Leistungssport zur Verfügung steht. Bei der Stadt Reutlingen sind sogar alle Hallen in den Ferienzeiten bzw. bei Lückentagen durchgängig geschlossen. 

 

 

Regelungen:

Schillerhalle

Neuwiesenhalle

Uhlandhalle

Schließen der Halle

eigenverantwortlich durch den letzten Nutzer

eigenverantwortlich durch den letzten Nutzer

eigenverantwortlich durch den letzten Nutzer

Öffnen der Halle

Übungsleiter schließt auf, kein Zeitschloss vorhanden; Türe fällt ins Schloss

Übungsleiter schließt auf, Halle bleibt mit dem  Zeitschloss eine Stunde auf

Die Halle ist ab 16.00 Uhr offen, kein Zeitschloss vorhanden

Schließzeiten

Ferienzeiten und Brückentage sind geschlossen; aber für Veranstaltungen offen; erste drei Ferienwochen sind aufgrund Reinigung und Urlaub komplett zu

Immer offen, bis auf die erste Januarwoche und die letzte Ferienwoche; hier erfolgen die Grundreinigungen

Ferienzeiten und Brückentage sind geschlossen; aber für Veranstaltungen/Spiele offen; erste zwei Ferienwochen sind aufgrund der Grund-reinigung komplett zu

 

 

Mit dieser Vorlage soll das Gremium über die aktuellen Regelungen und organisatorischen Abläufe in Sachen Hallennutzung informiert werden. Die Verwaltung schlägt zudem vor, an der bestehenden Praxis aufgrund der oben genannten Gründe festzuhalten.