hier: Schließzeiten in den Sporthallen
Aus den Reihen des Gemeinderats wurde angeregt, eine Beratung über die
Schließzeiten der Hallen (insbesondere in den Ferienzeiten und Brückentagen) im
Verwaltungsausschuss anzustoßen. Entsprechende Rückmeldungen aus den Vereinen
mit der Bitte um flexiblere Handhabung der Schließzeiten haben die Anfrage zum
Hintergrund.
Die Verwaltung hat daher die aktuellen Regelungen in Absprache mit den
jeweiligen Hausmeistern erhoben und zudem bei den umliegenden Kommunen die
jeweiligen Lösungen erfragt.
Grundsätzlich
sind die Hallen in der Gemeinde Dettingen an den Brückentagen und in den
Ferienzeiten geschlossen. Eine ausnahmsweise Nutzung der Neuwiesen- bzw.
Uhlandhalle ist per Antrag (7993-1) in den Ferienzeiten jedoch immer möglich
(sofern nicht in den u. g. Zeiten die Grundreinigung der jeweiligen Halle
erfolgt).
Es ist zu
beachten, dass die Hausmeister und Reinigungskräfte in der Regel 2 x pro Tag
die Sanitäranlagen und Umkleiden reinigen. Dies erfolgt früh morgens vor dem
Schulsport (nach der Vereinsnutzung am Vorabend) und zusätzlich nach dem
Schulsport, damit die Sanitäranlagen und Umkleiden für den Vereinssport wieder
sauber übergeben werden können. Zudem erfolgen eine tägliche Reinigung der
Sportflächen und eine Kontrolle der Geräteräume.
Die
Verwaltung hat auch dafür Sorge zu tragen, dass außer den Zeiten für eine
Grundreinigung der Hallen auch notwendige, zum Teil mehrtägige
Reparaturarbeiten für Handwerksbetriebe als auch durch die Hausmeister in den
Ferienzeiten erfolgen können. Zudem werden in den Ferienzeiten die Sportgeräte
vom TÜV abgenommen.
Für die
Regeneration der Mitarbeiter sind zudem zusammenhängende Urlaubszeiten für den
Abbau der Urlaubsansprüche zu berücksichtigen. Leider ist es in der Praxis
bereits so, dass nicht mehr als ein 14 Tage-Urlaubs-Block genehmigt werden
kann, da vielfach auch in den Ferienzeiten Veranstaltungen an den Wochenenden
stattfinden.
Insbesondere
in der Neuwiesenhalle erfolgt in den Ferienzeiten eine regelmäßige Nutzung für
den Leistungssport, weitere Gruppen trainieren nach vorheriger Beantragung. Die
Hausmeister brauchen immer eine verbindliche Anmeldung, da nach jeder Nutzung
eine Reinigung erfolgen muss. Dies schließt somit eine eigenverantwortliche
Nutzung aus.
Auch die
umliegenden Kommunen haben in der Regel ausschließlich eine Halle, die in den
Ferien bzw. bei Lückentagen für den Leistungssport zur Verfügung steht. Bei der
Stadt Reutlingen sind sogar alle Hallen in den Ferienzeiten bzw. bei
Lückentagen durchgängig geschlossen.
Regelungen: |
Schillerhalle |
Neuwiesenhalle |
Uhlandhalle |
Schließen
der Halle |
eigenverantwortlich
durch den letzten Nutzer |
eigenverantwortlich
durch den letzten Nutzer |
eigenverantwortlich
durch den letzten Nutzer |
Öffnen
der Halle |
Übungsleiter
schließt auf, kein Zeitschloss vorhanden; Türe fällt ins Schloss |
Übungsleiter
schließt auf, Halle bleibt mit dem
Zeitschloss eine Stunde auf |
Die
Halle ist ab 16.00 Uhr offen, kein Zeitschloss vorhanden |
Schließzeiten |
Ferienzeiten
und Brückentage sind geschlossen; aber für Veranstaltungen offen; erste drei
Ferienwochen sind aufgrund Reinigung und Urlaub komplett zu |
Immer
offen, bis auf die erste Januarwoche und die letzte Ferienwoche; hier
erfolgen die Grundreinigungen |
Ferienzeiten
und Brückentage sind geschlossen; aber für Veranstaltungen/Spiele offen;
erste zwei Ferienwochen sind aufgrund der Grund-reinigung komplett zu |
Mit
dieser Vorlage soll das Gremium über die aktuellen Regelungen und
organisatorischen Abläufe in Sachen Hallennutzung informiert werden. Die
Verwaltung schlägt zudem vor, an der bestehenden Praxis aufgrund der oben
genannten Gründe festzuhalten.