Bei der
Bundestagswahl 2017 wurde durch Gemeinderatsbeschluss die
Wahlhelferentschädigung entgegen der örtlichen ehrenamtlichen
Entschädigungsatzung (Höchstsatz 47,00 € ab 5 Stunden) auf folgende
Entschädigungssätze angehoben:
- Urnenwahl
(7.30 - 12.45 Uhr und 18.00 - 19.30 Uhr bzw. 12.45 - 19.30 Uhr) 80,00 €
- Briefwahl
(15.00 - 19.30 Uhr)
60,00
€
Die
Wahlzeit dauert bei Bürgermeister- und Parlamentswahlen, Volksabstimmungen und
Bürgerentscheide von 08.00 – 18.00 Uhr. Für die Stimmauszählung werden in der
Regel 1 ½ Stunden benötigt.
Das
zeitliche Engagement eines Wahlhelfers geht erheblich über den Rahmen, welcher
in der Entschädigungssatzung abgedeckt ist, hinaus. Deshalb wollte der
Gemeinderat mit diesem erhöhten Satz dem
zeitlichem Engagement Rechnung tragen und die Bereitschaft der Wahlhelfer zur
Mithilfe bei der Durchführung von Wahlen auch finanziell entsprechend
honorieren.
Es wird
daher vorgeschlagen zukünftig die o.g. Entschädigungssätze bei allen
Parlamentswahlen, Bürgerentscheide, Volksabstimmungen und bei der
Bürgermeisterwahl anzuwenden. Bei der Kommunalwahl, die eine höhere zeitliche
Inanspruchnahme der Wahlhelfer mit sich bringt, wird jeweils eine erneute
Gremiumsentscheidung herbei geführt.
Damit
würde sich gegenüber einer kaum anwendbaren Regelung nach der Satzung ein
finanzieller Mehraufwand von ca. 1.300 € pro Wahl/Abstimmung ergeben. Dieser
Mehraufwand scheint der Verwaltung für eine adäquate Entschädigung der
Wahlhelfer akzeptabel und sind als Kosten unserer gelebten Demokratie zu
verstehen. Zumal eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl entscheidend von der
Erfahrung und dem Engagement der gut ausgebildeten seitherigen Wahlhelfer
abhängt.
Die Entschädigung für Wahlhelfer bei Parlamentswahlen,
Volksabstimmungen, Bürgerentscheide und der Bürgermeisterwahl betragen
zukünftig:
- Urnenwahl
(7.30 - 12.45 Uhr und 18.00 - 19.30 Uhr bzw. 12.45 - 19.30 Uhr) 80,00 €
- Briefwahl
(15.00 - 19.30 Uhr)
60,00
€
Haushaltsmittel werden im jeweiligen Haushaltsplan eingestellt.