Betreff
Ehrenamtliche Entschädigung der Wahlhelfer bei der Bürgermeister-, Parlamentswahlen, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide
Vorlage
7997 öff
Art
Beschlussvorlage

Bei der Bundestagswahl 2017 wurde durch Gemeinderatsbeschluss die Wahlhelferentschädigung entgegen der örtlichen ehrenamtlichen Entschädigungsatzung (Höchstsatz 47,00 € ab 5 Stunden) auf folgende Entschädigungssätze angehoben:

 

  • Urnenwahl

(7.30 - 12.45 Uhr und 18.00 - 19.30 Uhr bzw. 12.45 - 19.30 Uhr)   80,00 €

  • Briefwahl

(15.00 - 19.30 Uhr)                                                                                                                 60,00 €

 

Die Wahlzeit dauert bei Bürgermeister- und Parlamentswahlen, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide von 08.00 – 18.00 Uhr. Für die Stimmauszählung werden in der Regel 1 ½  Stunden benötigt.

 

Das zeitliche Engagement eines Wahlhelfers geht erheblich über den Rahmen, welcher in der Entschädigungssatzung abgedeckt ist, hinaus. Deshalb wollte der Gemeinderat  mit diesem erhöhten Satz dem zeitlichem Engagement Rechnung tragen und die Bereitschaft der Wahlhelfer zur Mithilfe bei der Durchführung von Wahlen auch finanziell entsprechend honorieren.

 

Es wird daher vorgeschlagen zukünftig die o.g. Entschädigungssätze bei allen Parlamentswahlen, Bürgerentscheide, Volksabstimmungen und bei der Bürgermeisterwahl anzuwenden. Bei der Kommunalwahl, die eine höhere zeitliche Inanspruchnahme der Wahlhelfer mit sich bringt, wird jeweils eine erneute Gremiumsentscheidung herbei geführt.

 

Damit würde sich gegenüber einer kaum anwendbaren Regelung nach der Satzung ein finanzieller Mehraufwand von ca. 1.300 € pro Wahl/Abstimmung ergeben. Dieser Mehraufwand scheint der Verwaltung für eine adäquate Entschädigung der Wahlhelfer akzeptabel und sind als Kosten unserer gelebten Demokratie zu verstehen. Zumal eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl entscheidend von der Erfahrung und dem Engagement der gut ausgebildeten seitherigen Wahlhelfer abhängt.

 


Die Entschädigung für Wahlhelfer bei Parlamentswahlen, Volksabstimmungen, Bürgerentscheide und der Bürgermeisterwahl betragen zukünftig:

  • Urnenwahl

(7.30 - 12.45 Uhr und 18.00 - 19.30 Uhr bzw. 12.45 - 19.30 Uhr)  80,00 €

  • Briefwahl

(15.00 - 19.30 Uhr)                                                                                                                 60,00 €

 


Haushaltsmittel werden im jeweiligen Haushaltsplan eingestellt.