Betreff
Annahme von Spenden 2017
Vorlage
7998 öff
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) hat über die Annahme von Spenden, die bei der Gemeinde eingehen, der Gemeinderat zu entscheiden. Letztmalig hat der Gemeinderat am 15.12.2016 über die Annahme von Spenden entschieden. Seither sind bei der Gemeinde die nachfolgend aufgeführten Spenden eingegangen:


 

 

 

Spender

Spendenhöhe

Spendenzweck

Fa. ElringKlinger AG

 

500,00 €

Freiwillige Feuerwehr Dettingen

Archibald Fritz

500,00 €

Kinderhaus Walter Ellwanger

Willi Fritz

50,00 €

Bürgerforum Buchhalde

Koronarsportgruppe

1.000,00 €

Schillerhalle Dettingen

Kreissparkasse

Reutlingen

100,00 €

Schillerschule Dettingen,
Schullandheim Klasse 6c

Kreissparkasse

Reutlingen

100,00 €

Schillerschule Dettingen,
Klassenfahrt Klassen 8

Fa. Ortwein GmbH

 

300,00 €

Jugendfeuerwehr Dettingen

Günther Roth

50,00 €

Bürgerforum Dettingen

Günter Salzer

 

70,00 €

Jungschartage Dettingen

Rose und Jörg Stanger

 

100,00 €

Freundeskreis „Calverbühl“

 

 

 

 


Die unten aufgeführten Spenden werden angenommen.


Die Einnahmen wurden bereits entsprechend verbucht.