Betreff
Kirschenanlage Calverbühl - Flst. 12107/1
Neuanpflanzung von Nussbäumen
Vorlage
7996 öff
Aktenzeichen
880.44, 023.12
Art
Beschlussvorlage

A.     Vorbemerkungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2010 folgende Beschlüsse gefasst:

1.      Der systematischen Erneuerung der Kirschenanlage im Calverbühl wird zugestimmt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landratsamt Reutlingen die weitere Fortführung der Kirschenheimat umzusetzen.

 

In der Sitzung am 20.09.2012 wurde der Gemeinderat über die Erteilung der naturschutzrechtlichen Erlaubnis und der geplanten Umsetzung informiert.

 

Der Verwaltungsausschuss wurde in der Sitzung am 22.10.2013 darüber informiert, dass auf Grund der ausbleibenden Nachfrage die Verwaltung aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen heraus entschieden hat, das Schneiden und Spritzen dieser Bäume einzustellen und die bestehenden Rent a tree-Verträge zu kündigen.

 

B.     Aktuelle Situation

Aus Praktikabilitätsgründen heraus wurden die ursprünglich angedachten fünf Abschnitte auf vier Abschnitte reduziert. Zwei dieser Abschnitte sind bereits umgesetzt, dort wurden ca. 140 neue Kirschbäume gepflanzt.

 

Die Umsetzung der Erneuerung des westlichen Teils steht für dieses Winterhalbjahr an. Dabei beabsichtigen wir aus verschiedenen Gründen - und in Abstimmung mit der Grünflächenberatungsstelle - die Abschnitte drei und vier gleichzeitig umzusetzen.

 

C.     Geänderte Situation

Bereits kurz nach der Umsetzung der zweiten Erneuerungsphase ist der Schädling „Kirschessigfliege“ aufgetreten. Seitens der Verwaltung haben wir dies in den letzten Jahren beobachtet und die ursprünglich für letztes Jahr geplante Erneuerung eines weiteren Abschnitts vorläufig zurückgestellt.

 

Unter Einbindung der Grünflächenberatungsstelle haben wir uns vor Ort über alternative Möglichkeiten und Chancen ausgetauscht. Von Seiten der Grünflächenberatungsstelle wurde die Auffassung der Gemeindevertreter geteilt, dass diese Schädlingsproblematik zu berücksichtigen ist und dies bei der gesamten Betrachtung zu geänderten Ergebnissen führt. – siehe hierzu auch Drucksachen-Nr. 7996-1 Stellungnahme der Grünflächenberatungsstelle des Landratsamts.

 

D.     Errichtung einer Nussanlage

Im Zuge von verschiedenen Maßnahmen seitens der Gemeinde hat diese verschiedenen Landwirten mehrere landwirtschaftliche Grundstücke  zum Tausch angeboten und dies auch realisiert. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde mehrere Hektar ihrer bestehenden Walnussanlagen verloren.

 

Bereits im Aktenvermerk vom 24.04.2012 wurde unter Ziffer 6 folgendes festgehalten: „Nach Umsetzung der Abschnitte eins bis vier und vor Beginn des fünften Abschnittes erfolgt eine gemeinsame Begehung aller Abschnitte und Würdigung der Maßnahmen. Die Entwicklung und Nachfrage wird aufzeigen ob der fünfte Abschnitt eventuell mit Nussbäumen bepflanzt wird, da diese Nachfrage weiter ansteigend ist, die Unterhaltungskosten geringfügiger sind und die Gemeinde bestehende Nussbaumanlagen veräußert hat.“

 

Diese Ausführungen haben nach wie vor Bestand und wurden sogar noch weiter verschärft. Durch weitere Veräußerungen von Nussbaumgrundstücken, aber auch dadurch dass der Schädling „Kirschessigfliege“ die Bewirtschaftung und Vermarktung von Erträgen aus einer reinen Kirschenanlage erheblich erhöht.

 

E.      Naturschutzrechtliche Genehmigung

Mit Bescheid vom 16.05.2012 hat die Untere Naturschutzbehörde die vollständige Erneuerung der Kirschenanlage Calverbühl erteilt. Nachdem nunmehr geplant ist einen großen Teil der bestehenden Kirschbäume durch Nussbäume zu ersetzen, handelt es sich um keinen geringfügigen Eingriff und bedarf daher der Abstimmung und Ergänzung dieser naturschutzrechtlichen Entscheidung.

 

Anlagen

DS-Nr. 7996-1 Stellungnahme der Grünflächenberatungsstelle des Landratsamts

DS-Nr. 7996-2: Lageplan

 


1.     Im Zuge der Erneuerung der Obstanlage Calverbühl erfolgt die Umsetzung der Erneuerung für den westlichen Teil mit einer Neuanpflanzung von Nussbäumen.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt die Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen und auf dieser Grundlage die Erneuerung vollständig bis zum Frühjahr 2019 umzusetzen.

 


Bei positiver Beschlussfassung und Umsetzung der Abschnitte drei und vier entsteht ein Aufwand in Höhe von ca. 10.000,00 Euro. Durch einen künftig geringeren Pflegeaufwand gehen die jährlichen Betriebskosten zurück. Langfristig können durch die Vermarktung Einnahmen erzielt werden.

 

Mit dieser Maßnahme wird jedoch auch der immaterielle Wert (Erhaltung einer Obstanlage/Streuobstwiese) erhalten.