Neuanpflanzung von Nussbäumen
A. Vorbemerkungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2010
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
systematischen Erneuerung der Kirschenanlage im Calverbühl wird zugestimmt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt mit dem Landratsamt Reutlingen die weitere Fortführung
der Kirschenheimat umzusetzen.
In der Sitzung am 20.09.2012 wurde der Gemeinderat
über die Erteilung der naturschutzrechtlichen Erlaubnis und der geplanten
Umsetzung informiert.
Der Verwaltungsausschuss wurde in der Sitzung am
22.10.2013 darüber informiert, dass auf Grund der ausbleibenden Nachfrage die
Verwaltung aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen heraus entschieden hat, das
Schneiden und Spritzen dieser Bäume einzustellen und die bestehenden Rent a
tree-Verträge zu kündigen.
B. Aktuelle Situation
Aus Praktikabilitätsgründen heraus wurden die
ursprünglich angedachten fünf Abschnitte auf vier Abschnitte reduziert. Zwei
dieser Abschnitte sind bereits umgesetzt, dort wurden ca. 140 neue Kirschbäume
gepflanzt.
Die Umsetzung der Erneuerung des westlichen Teils
steht für dieses Winterhalbjahr an. Dabei beabsichtigen wir aus verschiedenen
Gründen - und in Abstimmung mit der Grünflächenberatungsstelle - die Abschnitte
drei und vier gleichzeitig umzusetzen.
C. Geänderte Situation
Bereits kurz nach der Umsetzung der zweiten
Erneuerungsphase ist der Schädling „Kirschessigfliege“ aufgetreten. Seitens der
Verwaltung haben wir dies in den letzten Jahren beobachtet und die ursprünglich
für letztes Jahr geplante Erneuerung eines weiteren Abschnitts vorläufig zurückgestellt.
Unter Einbindung der Grünflächenberatungsstelle
haben wir uns vor Ort über alternative Möglichkeiten und Chancen ausgetauscht.
Von Seiten der Grünflächenberatungsstelle wurde die Auffassung der
Gemeindevertreter geteilt, dass diese Schädlingsproblematik zu berücksichtigen
ist und dies bei der gesamten Betrachtung zu geänderten Ergebnissen führt. –
siehe hierzu auch Drucksachen-Nr. 7996-1 Stellungnahme der
Grünflächenberatungsstelle des Landratsamts.
D. Errichtung einer Nussanlage
Im Zuge von verschiedenen Maßnahmen seitens der
Gemeinde hat diese verschiedenen Landwirten mehrere landwirtschaftliche
Grundstücke zum Tausch angeboten und
dies auch realisiert. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde mehrere Hektar
ihrer bestehenden Walnussanlagen verloren.
Bereits im Aktenvermerk vom 24.04.2012 wurde unter
Ziffer 6 folgendes festgehalten: „Nach Umsetzung der Abschnitte eins bis vier
und vor Beginn des fünften Abschnittes erfolgt eine gemeinsame Begehung aller
Abschnitte und Würdigung der Maßnahmen. Die Entwicklung und Nachfrage wird
aufzeigen ob der fünfte Abschnitt eventuell mit Nussbäumen bepflanzt wird, da
diese Nachfrage weiter ansteigend ist, die Unterhaltungskosten geringfügiger
sind und die Gemeinde bestehende Nussbaumanlagen veräußert hat.“
Diese Ausführungen haben nach wie vor Bestand und
wurden sogar noch weiter verschärft. Durch weitere Veräußerungen von
Nussbaumgrundstücken, aber auch dadurch dass der Schädling „Kirschessigfliege“
die Bewirtschaftung und Vermarktung von Erträgen aus einer reinen
Kirschenanlage erheblich erhöht.
E. Naturschutzrechtliche Genehmigung
Mit Bescheid vom 16.05.2012 hat die Untere
Naturschutzbehörde die vollständige Erneuerung der Kirschenanlage Calverbühl
erteilt. Nachdem nunmehr geplant ist einen großen Teil der bestehenden
Kirschbäume durch Nussbäume zu ersetzen, handelt es sich um keinen
geringfügigen Eingriff und bedarf daher der Abstimmung und Ergänzung dieser
naturschutzrechtlichen Entscheidung.
Anlagen
DS-Nr. 7996-1 Stellungnahme der
Grünflächenberatungsstelle des Landratsamts
DS-Nr. 7996-2: Lageplan
1. Im Zuge der Erneuerung der Obstanlage Calverbühl erfolgt die Umsetzung der Erneuerung für den westlichen Teil mit einer Neuanpflanzung von Nussbäumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen und auf dieser Grundlage die Erneuerung vollständig bis zum Frühjahr 2019 umzusetzen.
Bei positiver Beschlussfassung und Umsetzung der
Abschnitte drei und vier entsteht ein Aufwand in Höhe von ca. 10.000,00 Euro.
Durch einen künftig geringeren Pflegeaufwand gehen die jährlichen
Betriebskosten zurück. Langfristig können durch die Vermarktung Einnahmen
erzielt werden.
Mit dieser Maßnahme wird jedoch auch der
immaterielle Wert (Erhaltung einer Obstanlage/Streuobstwiese) erhalten.