Betreff
Baugebiet "Oberer Wolfgarten": Anpassung der Straßenbenennungen
Vorlage
8010 öff
Art
Beschlussvorlage

In den 80er Jahren wurde das Baugebiet „Oberer Wolfgarten“ geplant, umgelegt und entwickelt. Im Rahmen seiner Sitzung am 3. Juni 1982 hat der Gemeinderat über die Straßenbenennungen beraten und entschieden.

 

Seinerzeit wurde festgelegt, für die Straßenbezeichnungen die Nachnamen von Dichtern zu verwenden. Wie dem Protokoll der Sitzung (Anlage zur GR-Vorlage) zu entnehmen ist, wurde folgende Schreibweise für die Straßenbenennungen beschlossen:

 

-        Heine-Weg

-        Hegel-Weg

-        Hesse-Weg

-        Hauff-Weg

-        Mörike-Weg

-        Lämmle-Weg

-        List-Weg

-        Kerner-Weg

-        Lessing-Weg

-        Löns-Weg

-        Rilke-Weg

-        Storm-Weg

 

Der „Lämmle-Weg“ wurde entgegen den Planungen nie umgesetzt und wird daher auch nicht weiter berücksichtigt. Bei den verbleibenden Namen hat sich gezeigt, dass unterschiedliche Schreibweisen, beispielsweise Heineweg und Heine-Weg in der Praxis verwendet werden.

 

Die rechtlich bindende Schreibweise der Straßennamen ist gemäß dem Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahre 1982 mit Bindestrich. Allerdings wiederspricht dieser Beschluss bzw. die nachfolgende Handhabung den Regeln der deutschen Rechtschreibung. So besagt der Duden:

 

Straßennamen

Für die Schreibung der Namen von öffentlichen Straßen, Plätzen, Brücken u. Ä. gelten im Allgemeinen dieselben Regeln wie für sonstige Namen.

 

1. Zusammengesetzte Straßennamen schreibt man zusammen.

Zum Beispiel Bahnhofstraße, Bismarckring, Beethovenplatz, Goethestraße

 

2. Getrennt schreibt man jedoch, wenn eine Ableitung auf -er von einem Orts- oder Ländernamen vorliegt.

Zum Beispiel Leipziger Straße, Am Saarbrücker Tor, Thüringer Platz

 

3. Straßennamen, die mit mehrteiligen Namen zusammengesetzt sind, schreibt man mit Bindestrichen.

Zum Beispiel Georg-Büchner-Straße, Kaiser-Friedrich-Ring, Van-Dyck-Weg

 

Zudem zeigt die Praxis, dass diese landläufig auch ungewohnte Schreibweise mit Bindestrich nicht angewendet wird. Selbst im offiziellen Ortsplan der Gemeinde, im Internet, den Datenkarten der Navigationsgeräte, auf den Straßenschildern vor Ort und im Liegenschaftskataster werden die Straßennamen als ein Wort (Bsp. Heineweg) geführt.

 

Lediglich im Meldewesen wurde der Beschluss des Gemeinderats konsequent umgesetzt und bis heute fortgeführt. Dies hat zur Folge, dass in allen Personalausweisen und amtlichen Dokumenten die Schreibweise mit Bindestrich angewendet wird.

 

Auch von Bürgern wurde in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert, die Schreibweise der Straßennamen auf die „gängige“ und der deutschen Rechtschreibung entsprechende Form zu ändern.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Benennung der Straßennamen nun zu vereinheitlichen und der aktuellen Rechtschreibung anzupassen.

 

Durch diese positive Beschlussfassung würden im Meldewesen die Straßenbenennungen geändert und im Ortsplan im Rahmen der nächsten Auflage aktualisiert werden. Alle Personalausweise, die neu ausgestellt werden, enthalten dann bereits die neue Bezeichnung. Ein kostenloses Ersetzen der alten Ausweise wird es nicht geben.

 

Auch die Polizei würde über die Änderung der Straßenbenennungen informiert werden und wurde ohnehin im Vorfeld der Beratung zur geplanten Umbenennung angehört. Auch von deren Seite aus werden keine grundsätzlichen Probleme mit der Anpassung der Straßennamen gesehen. Auch mit der Bundespolizei wurde das Vorhaben abgesprochen und ebenfalls keine Bedenken angemeldet. 

 

Weitere Konsequenzen sind durch die Umbenennung der Straßen nicht zu erwarten. 


Die Straßenbenennungen im Baugebiet „Oberer Wolfgarten“ werden angepasst und künftig auch offiziell mit folgender Schreibweise geführt:

-        Heineweg

-        Hegelweg

-        Hesseweg

-        Hauffweg

-        Mörikeweg

-        Listweg

-        Kernerweg

-        Lessingweg

-        Lönsweg

-        Rilkeweg

-        Stormweg

 


Keine.