Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU und
KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist
der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in
Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von
Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem
die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert
werden.
Die Entgelte für die von den Mitgliedern der
Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den
heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am
Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird, s. hierzu Anlage 6.
Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und
an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt.
Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.
1. Der Gemeinderat nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KIRU zur
Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS
und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT zu.
2. Der Gemeinderat beauftragt
den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIRU die
Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu
bevollmächtigen.
Zu den
notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):
a.
die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIRU zur
Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der
Datenzentrale Baden-Württemberg
b.
die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
c.
die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften
IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der
Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden
ITEOS (AöR)
d.
die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei
Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der
Datenzentrale Baden-Württemberg
e. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT.
a) Ursachen für die Fusion
Eine 2014
eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale
Baden-Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur
Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit
Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche
Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds
Baden-Württemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.
Die
partnerschaftliche Potenzialanalyse („commercial due diligence“) kam zu dem
Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier
Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten
in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab
Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in
die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu
sichern.
Dies
fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen
Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in Kooperation mit
dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in
Baden-Württemberg bei.
b) Gesetzlicher Rahmen
Den
rechtlichen Rahmen für die
Zusammenführung bildet das Gesetz zur Änderung
des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, über das der Landtag
Ende Februar 2018 beschließen wird, s. hierzu Anlage 1.
Es ist beabsichtigt, dass die Zweckverbände KDRS, KIRU
und KIVBF durch gleichlautenden Beschluss in ihren Verbandsversammlungen der DZ
BW beitreten. Dabei bringen sie jeweils ihr
gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung (§§
123ff UmwG) in die DZ BW ein, die damit per Gesetz zu ITEOS wird, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche für die
Kommunen die bisherigen Aufgaben der DZ BW und der Zweckverbände übernimmt, s.
hierzu Anlage 2.
Unmittelbar darauf schließen die Zweckverbände sich
zum Gesamtzweckverband 4IT zusammen.
Die Unternehmensformen wurden so gewählt, dass die
bisherige Inhouse-Fähigkeit für eine Beauftragung seitens der künftigen Träger
vergaberechtskonform gewährleistet bleibt.
c) Vermögensentwicklung
Zum
Gesamtvermögen der Zweckverbände und der DZ BW werden jegliche Aktiv- und
Passivvermögen, sämtliche Arbeits-, Beamten- und sonstigen Dienstverhältnisse,
alle bilanzierten und nicht bilanzierten Rechte und Pflichten sowie die
jeweiligen Tochtergesellschaften gezählt.
Voraussetzung
für die Fusion ist ein ausgewogener Vermögensausgleich. Die Fusionspartner
haben vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr eingebrachtes
Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%, KDRS 22%, KIVBF 44%. Die
übrigen Anteile (12 %) werden vom Land Baden-Württemberg gehalten. Die
Zuweisung der Stammkapitalanteile wurde auf Basis des vorläufigen
Vermögensausgleichs so vereinbart, dass Nachschusspflichten ausgeschlossen sind, s. hierzu Anlage 3.
Als Stichtag für den endgültigen Vermögensausgleich
wird für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018 angesetzt. Die abschließende
Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten erfolgt zum 30.06.2018
vorbehaltlich anschließender Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat und die
Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT im Dezember 2018.
Wie
hoch dieses Gesamtvermögen sein wird, steht aufgrund der ausstehenden
Jahresabschlüsse der Fusionspartner zum 31.12.2017 und 30.6.2018 noch nicht
endgültig fest.
Die
Anteile der Mitgliedskommunen an den heutigen Zweckverbänden bleiben mit dem
Beitritt der Zweckverbände zur DZ BW wertmäßig unverändert.
d) Mitwirkungsmöglichkeiten
Unmittelbar
nach ihrem Beitritt zur DZ BW vereinigen sich die drei Zweckverbände KDRS, KIRU
und KIVBF zum neuen Gesamtzweckverband 4IT, der gemeinsam mit dem
Land die Trägerschaft von ITEOS
ausübt und dafür mit den erforderlichen
Aufsichts- und Kontrollfunktionen ausgestattet wird, s. hierzu Anlage 4.
Weitere Einzelheiten regelt der Fusionsvertrag, s. hierzu Anlage 5.
21 der insgesamt 26 Verwaltungsratsmitglieder der ITEOS werden aus den heutigen
Verbandsgebieten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF entsendet. Jeweils vier
dieser kommunalen Verwaltungsratsmitglieder kommen aus den bereits bestehenden
fünf Mitgliedersegmenten, das 21. Mitglied repräsentiert die Mitglieder, die
keinem Segment direkt zuzuordnen sind (z.B. kommunale oder regionale Verbände).
Damit ist gewährleistet, dass alle Mitgliedersegmente gleich stark vertreten sind
und über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entwicklung von ITEOS nehmen können.
Zusätzlich kann die Verbandsversammlung für jedes der
fünf bekannten Mitgliedersegmente einen dauerhaften Mitgliederbeirat
einrichten, aus dem wiederum Vertreter in den Organisationsbeirat von ITEOS entsendet werden, um die
spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen Kommunen an das
Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess einzubringen.
Der Gesamtzweckverband 4IT verfügt über kein eigenes Vermögen und finanziert sich über Umlagen, die nach einem von seiner Verbandsversammlung festgelegten Schlüssel erhoben werden.