Betreff
Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle für den Bereich Integration (Integrationsbeauftragte/r)
Vorlage
8016 öff
Art
Beschlussvorlage

Rückblick und Personenzahl

Seit 2013 stellt die Unterbringung von Geflüchteten die Gemeinde Dettingen vor eine große Herausforderung. Zunächst stand die Erstaufnahme im Mittelpunkt, jetzt die Aufnahme der Asylsuchenden in der Anschlussunterbringung. Allein in den letzten beiden Jahren wurden über 100 Menschen in Dettingen in der Anschlussunterbringung untergebracht und aufgenommen.

 

Für das laufende Jahr werden nach aktueller Schätzung des Landratsamts ca. 50 weitere Personen in die Anschlussunterbringung aufgenommen werden müssen, hinzu kommen noch Personen des Familiennachzugs. So werden bis Ende des Jahres 2018 ca. 160 Menschen in der Anschlussunterbringung leben.

 

Durch die Übernahme des Gebäudes Kreuzgasse 1, die Anmietung einer Wohnung in der Glemser Gasse und den Kauf der Gaststätte Kelter hat die Gemeinde für das Jahr 2018 Stand heute ausreichend Plätze geschaffen.

 

Um die persönlichen Anliegen der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung kümmert sich zwischenzeitlich die Integrationsmanagerin (Sozialarbeiterin) Frau Löffler. Sie ist Mitarbeiterin des Landkreises, hat ihr Büro im Gebäude Kreuzgasse 1 und ist erste Ansprechpartnerin für die Asylsuchenden. Ihre Stelle ist vollständig durch Fördergelder finanziert. Dies läuft sehr gut, ihr Schwerpunkt liegt aber – entsprechend der Fördervorausetzungen – in den Beratungen und der Einzelfallhilfe.

 

 

Zielstellung und Unterstützung Ehrenamt

Da die meisten Geflüchteten in der Anschlussunterbringung langfristig in Dettingen bleiben werden gilt es nun verstärkt darauf hinzuwirken, dass eine gute Integration erfolgt. Insbesondere die Heranführung an die zivilgesellschaftlichen Strukturen und Vereine steht hier im Vordergrund.

 

Der Arbeitskreis Asyl leistet hier in den letzten fünf Jahren hervorragende Arbeit. Er ist die tragende Säule bei der Integration der Geflüchteten. Durch die stark angestiegenen Zahlen kommt das Ehrenamt jedoch auch an seine Grenzen – und die Arbeit der Ehrenamtlichen darf auch nicht als selbstverständlich angenommen werden.

 

Es ist aus Sicht der Verwaltung daher wichtig und entspricht auch deren Wunsch, dem Ehrenamt eine hauptamtliche Kraft bei der Gemeinde zur Seite zu stellen. Die vorhandenen Strukturen sollen dabei gepflegt und unterstützt werden. Ein Teil der Aufgaben wird derzeit schon durch das Ehrenamt geleistet. Hier soll eine Entlastung erfolgen.

 

 

Rechtlicher Rahmen und Fördervoraussetzungen

Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (kurz VwV Integration) besteht die Möglichkeit auf Förderung der Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle der Kommune für den Bereich Integration (bspw. als Integrationsbeauftragte(r)).


 

Folgende Voraussetzungen/Anforderungen sind gegeben:

  • Die Einrichtung der Stelle muss mit der Wahrnehmung neuer bzw. zusätzlicher Aufgaben im Bereich Integration einhergehen.
  • Die Ansprechstelle soll zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Integrationsangelegenheiten sein.
  • Sie soll regelmäßig Kontakte zu allen Akteuren in der örtlichen Integrationsarbeit koordinieren, bündeln und mitsteuern.
  • Sie soll das Integrationsangebot transparent und für die Zielgruppen leicht zugänglich machen.
  • Der Stellenumfang muss mindestens 50 % einer Vollzeitstelle betragen.
  • Die eingestellte Person muss mindestens eine Qualifikation entsprechend der Laufbahn des gehobenen Dienstes aufweisen.
  • Die Einrichtung muss mindestens für die Dauer von 3 Jahren erfolgen.

 

Auf Grund der Gemeindegröße schlägt die Verwaltung vor, die Stelle mit einem Stellenumfang von 50 % zu beantragen. Die Stelle wird im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gefördert, bei einer 50 %-Stelle im

 

                              1. Jahr   20.000 €

                              2. Jahr   17.500 €

                              3. Jahr   15.000 €.

 

 

Auffassung der Verwaltung

Ziel der Gemeinde sollte es sein, die Systeme und Abläufe zur Integration der geflüchteten Menschen so aufzustellen und zu etablieren, dass diese an den bestehenden Strukturen (Vereinsangebote, Öffentliche Infrastruktur, etc.) möglichst bald und umfassend partizipieren können. Nur wenn es gelingt, dass diese Menschen ebenfalls in unserer Gesellschaft und damit auch in unserer Gemeinschaft in Dettingen ankommen, können wir auf eine wirkliche Integration hoffen.

 

Nur die Ehrenamtlichen des Arbeitskreises und die Engagierten darüber hinaus werden dies nicht leisten können. Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, eine durch Fördermittel teilfinanzierte Koordinierungsstelle für diesen Bereich einzurichten, um nicht später feststellen zu müssen, in den entscheidenden Jahren des Ankommens der Flüchtlinge die Chance der Integration verpasst zu haben.

 


Die Gemeinde Dettingen stellt entsprechend der VwV Integration einen Antrag zur
Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle für den Bereich Integration (Integrations-beauftragte/r) mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %, befristet auf drei Jahre.


Die Kosten für eine 50 %-Stelle im gehobenen Dienst liegen bei ca. 40.000 € jährlich, die Hälfte der Kosten wären durch Fördermittel abgedeckt. Die andere Hälfte hat die Gemeinde selbst zu tragen.

 

Eine Einstellung erfolgt erst nach Genehmigung der Fördermittel (schätzungsweise nach den Sommerferien), so dass sich die Kosten für das Jahr 2018 zwischen 5.000 und 10.000 € belaufen. Diese könnten über den Gesamtetat für das Personal abgedeckt werden. Die Mittel für die kommenden Jahre sind in die künftigen Haushaltspläne einzustellen.