Rückblick und Personenzahl
Seit 2013 stellt die Unterbringung von Geflüchteten
die Gemeinde Dettingen vor eine große Herausforderung. Zunächst stand die
Erstaufnahme im Mittelpunkt, jetzt die Aufnahme der Asylsuchenden in der
Anschlussunterbringung. Allein in den letzten beiden Jahren wurden über 100
Menschen in Dettingen in der Anschlussunterbringung untergebracht und
aufgenommen.
Für das laufende Jahr werden nach aktueller Schätzung
des Landratsamts ca. 50 weitere Personen in die Anschlussunterbringung
aufgenommen werden müssen, hinzu kommen noch Personen des Familiennachzugs. So
werden bis Ende des Jahres 2018 ca. 160 Menschen in der Anschlussunterbringung
leben.
Durch die Übernahme des Gebäudes Kreuzgasse 1, die
Anmietung einer Wohnung in der Glemser Gasse und den Kauf der Gaststätte Kelter
hat die Gemeinde für das Jahr 2018 Stand heute ausreichend Plätze geschaffen.
Um die persönlichen Anliegen der Geflüchteten in der
Anschlussunterbringung kümmert sich zwischenzeitlich die Integrationsmanagerin
(Sozialarbeiterin) Frau Löffler. Sie ist Mitarbeiterin des Landkreises, hat ihr
Büro im Gebäude Kreuzgasse 1 und ist erste Ansprechpartnerin für die
Asylsuchenden. Ihre Stelle ist vollständig durch Fördergelder finanziert. Dies
läuft sehr gut, ihr Schwerpunkt liegt aber – entsprechend der
Fördervorausetzungen – in den Beratungen und der Einzelfallhilfe.
Zielstellung und
Unterstützung Ehrenamt
Da die meisten Geflüchteten in der
Anschlussunterbringung langfristig in Dettingen bleiben werden gilt es nun
verstärkt darauf hinzuwirken, dass eine gute Integration erfolgt. Insbesondere
die Heranführung an die zivilgesellschaftlichen Strukturen und Vereine steht
hier im Vordergrund.
Der Arbeitskreis Asyl leistet hier in den letzten fünf
Jahren hervorragende Arbeit. Er ist die tragende Säule bei der Integration der
Geflüchteten. Durch die stark angestiegenen Zahlen kommt das Ehrenamt jedoch
auch an seine Grenzen – und die Arbeit der Ehrenamtlichen darf auch nicht als
selbstverständlich angenommen werden.
Es ist aus Sicht der Verwaltung daher wichtig und
entspricht auch deren Wunsch, dem Ehrenamt eine hauptamtliche Kraft bei der
Gemeinde zur Seite zu stellen. Die vorhandenen Strukturen sollen dabei gepflegt
und unterstützt werden. Ein Teil der Aufgaben wird derzeit schon durch das
Ehrenamt geleistet. Hier soll eine Entlastung erfolgen.
Rechtlicher Rahmen und
Fördervoraussetzungen
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums
für Soziales und Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (kurz VwV Integration) besteht
die Möglichkeit auf Förderung der Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle
der Kommune für den Bereich Integration (bspw. als Integrationsbeauftragte(r)).
Folgende Voraussetzungen/Anforderungen sind gegeben:
- Die Einrichtung der Stelle muss mit der
Wahrnehmung neuer bzw. zusätzlicher Aufgaben im Bereich Integration
einhergehen.
- Die Ansprechstelle soll zentrale Anlauf-,
Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Integrationsangelegenheiten
sein.
- Sie soll regelmäßig Kontakte zu allen
Akteuren in der örtlichen Integrationsarbeit koordinieren, bündeln und
mitsteuern.
- Sie soll das Integrationsangebot
transparent und für die Zielgruppen leicht zugänglich machen.
- Der Stellenumfang muss mindestens 50 %
einer Vollzeitstelle betragen.
- Die eingestellte Person muss mindestens
eine Qualifikation entsprechend der Laufbahn des gehobenen Dienstes
aufweisen.
- Die Einrichtung muss mindestens für die
Dauer von 3 Jahren erfolgen.
Auf Grund der Gemeindegröße schlägt die Verwaltung
vor, die Stelle mit einem Stellenumfang von 50 % zu beantragen. Die Stelle wird
im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gefördert, bei einer 50 %-Stelle im
1.
Jahr 20.000 €
2.
Jahr 17.500 €
3.
Jahr 15.000 €.
Auffassung der Verwaltung
Ziel der Gemeinde sollte es sein, die Systeme und
Abläufe zur Integration der geflüchteten Menschen so aufzustellen und zu
etablieren, dass diese an den bestehenden Strukturen (Vereinsangebote,
Öffentliche Infrastruktur, etc.) möglichst bald und umfassend partizipieren
können. Nur wenn es gelingt, dass diese Menschen ebenfalls in unserer
Gesellschaft und damit auch in unserer Gemeinschaft in Dettingen ankommen,
können wir auf eine wirkliche Integration hoffen.
Nur die Ehrenamtlichen des Arbeitskreises und die
Engagierten darüber hinaus werden dies nicht leisten können. Die Verwaltung
spricht sich daher dafür aus, eine durch Fördermittel teilfinanzierte
Koordinierungsstelle für diesen Bereich einzurichten, um nicht später
feststellen zu müssen, in den entscheidenden Jahren des Ankommens der
Flüchtlinge die Chance der Integration verpasst zu haben.
Die Gemeinde Dettingen stellt entsprechend der VwV
Integration einen Antrag zur
Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle für den Bereich Integration
(Integrations-beauftragte/r) mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %, befristet
auf drei Jahre.
Die Kosten für eine 50 %-Stelle im gehobenen Dienst
liegen bei ca. 40.000 € jährlich, die Hälfte der Kosten wären durch
Fördermittel abgedeckt. Die andere Hälfte hat die Gemeinde selbst zu tragen.
Eine Einstellung erfolgt erst nach Genehmigung der Fördermittel (schätzungsweise nach den Sommerferien), so dass sich die Kosten für das Jahr 2018 zwischen 5.000 und 10.000 € belaufen. Diese könnten über den Gesamtetat für das Personal abgedeckt werden. Die Mittel für die kommenden Jahre sind in die künftigen Haushaltspläne einzustellen.