Betreff
Tischvorlage: Sanierung Kreuzgasse
Vorlage
7834/4 öff
Aktenzeichen
656.22, 022.3
Art
Beschlussvorlage

Bei den Kanalisationsarbeiten für den 2. Bauabschnitt von der Lange Gasse bis zur Metzinger Straße müssen Gräben bis zu einer Tiefe von ca. 4,20 m hergestellt werden.

Daher wurden im Bereich der ostseitigen Gebäude bei einigen nicht unterkellerten Häuser im Vorfeld Suchschlitze zur Feststellung der Gebäudegründungen im Gehwegbereich hergestellt. Hierbei wurde festgestellt, dass oftmals eine Gründung mit losem Natursteinmaterial und einer Gründungstiefe von lediglich ca. 0,25 bis 0,40 cm vorhanden ist.Im auszuführenden Bauabschnitt ist entsprechend den Suchschlitzen sowie Leitungsgräben in der Schneidergasse mit einem Tuffsand bzw. in größeren Tiefen evtl. mit kiesigem Material bei den Grabarbeiten bereichsweise zu rechnen.

 

Nach Ortsterminen mit einem Geologen und einem Statiker wurde deutlich, dass auf Grund der örtlichen Situation eine klassische Unterfangung (wie ausgeschrieben) kaum ohne Schadensbildungen an den Gebäuden ausgeführt werden kann. Bei den abschnittsweise auszuführenden Aushub- und Betonarbeiten sind Setzungen bei den Unterfangungsarbeiten, bedingt durch die außergewöhnlichen Gründungssituationen der bestehenden Gebäude, möglich.

 

Aus diesem Grund sollten die Kanalisationsarbeiten im Bereich der besonders gefährdeten Gebäude mit speziellen Verbauarten ausgeführt werden. Dies ist einer Ausführung mit Gebäudeunterfangungen vorzuziehen, da hierbei ein geringeres Schadenspotential zu erwarten ist.

 

Es können folgenden Verbauarten in Betracht gezogen werden:

  • Bohrpfahlwand
  • Trägerbohlwand
  • Trägerbohlwand mit Spritzbetonausfachung

·       Innerstädtischer Linearverbau (Verbausysteme diverser Verbauhersteller)

 

Ein innerstädtischer Linearverbau ist hierbei als die wirtschaftlichste und auch hinsichtlich der folgenden Arbeiten an Gas- und Wasserleitung als die geeignetste Verbauart einzustufen.

 

Die Fa. Brodbeck hat für einen Innerstädtischen Linearverbau ein Nachtragsangebot Nr. 3 vom 19.03.2018 ausgearbeitet. Das Angebot umfasst die Erstellung der Statik für den Linearverbau, den An- und Abtransport, sowie eine Zulage für den erschwerten Einbau des Verbaus, des erschwerten Aushubes und der Wiederverfüllung.

 


Die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG wird mit dem Nachtragsangebot Nr. 3 vom 19.03.2018 in Höhe von ca. 50.000,00 € brutto beauftragt.

 


Eine komplette NA-Prüfung konnte bis heute nicht detailliert erfolgen. Nach jetzigem Stand entstehen durch das Nachtragsangebot Nr. 3 nach Abzug der eingesparten Aufwendungen durch die entfallende Unterfangungsarbeiten an den Gebäuden, Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000,00 € brutto.

 

Da der erste Bauabschnitt der Kreuzgasse noch nicht komplett abgerechnet ist, kann aus jetziger Sicht keine Aussage getroffen werden, ob dort gegenüber der Ausschreibung Einsparungen in dieser Höhe realisiert werden. Deshalb sind die Kosten des Nachtragsangebotes Nr. 3 als Mehrkosten zu veranschlagen.