Bei den Kanalisationsarbeiten für den 2. Bauabschnitt von der Lange Gasse
bis zur Metzinger Straße müssen Gräben bis zu einer Tiefe von ca. 4,20 m
hergestellt werden.
Daher wurden im Bereich der ostseitigen Gebäude bei einigen nicht
unterkellerten Häuser im Vorfeld Suchschlitze zur Feststellung der
Gebäudegründungen im Gehwegbereich hergestellt. Hierbei wurde festgestellt,
dass oftmals eine Gründung mit losem Natursteinmaterial und einer
Gründungstiefe von lediglich ca. 0,25 bis 0,40 cm vorhanden ist.Im auszuführenden
Bauabschnitt ist entsprechend den Suchschlitzen sowie Leitungsgräben in der
Schneidergasse mit einem Tuffsand bzw. in größeren Tiefen evtl. mit kiesigem
Material bei den Grabarbeiten bereichsweise zu rechnen.
Nach Ortsterminen mit einem Geologen und einem Statiker wurde deutlich,
dass auf Grund der örtlichen Situation eine klassische Unterfangung (wie
ausgeschrieben) kaum ohne Schadensbildungen an den Gebäuden ausgeführt werden
kann. Bei den abschnittsweise auszuführenden Aushub- und Betonarbeiten sind
Setzungen bei den Unterfangungsarbeiten, bedingt durch die außergewöhnlichen
Gründungssituationen der bestehenden Gebäude, möglich.
Aus diesem Grund sollten die Kanalisationsarbeiten im Bereich der
besonders gefährdeten Gebäude mit speziellen Verbauarten ausgeführt werden.
Dies ist einer Ausführung mit Gebäudeunterfangungen vorzuziehen, da hierbei ein
geringeres Schadenspotential zu erwarten ist.
Es können folgenden Verbauarten in Betracht gezogen werden:
- Bohrpfahlwand
- Trägerbohlwand
- Trägerbohlwand mit Spritzbetonausfachung
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Innerstädtischer Linearverbau (Verbausysteme
diverser Verbauhersteller)
Ein innerstädtischer Linearverbau ist hierbei als die wirtschaftlichste
und auch hinsichtlich der folgenden Arbeiten an Gas- und Wasserleitung als die
geeignetste Verbauart einzustufen.
Die Fa. Brodbeck hat für einen Innerstädtischen Linearverbau ein
Nachtragsangebot Nr. 3 vom 19.03.2018 ausgearbeitet. Das Angebot umfasst die
Erstellung der Statik für den Linearverbau, den An- und Abtransport, sowie eine
Zulage für den erschwerten Einbau des Verbaus, des erschwerten Aushubes und der
Wiederverfüllung.
Die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG wird
mit dem Nachtragsangebot Nr. 3 vom 19.03.2018 in Höhe von ca. 50.000,00 €
brutto beauftragt.
Eine komplette NA-Prüfung konnte bis heute nicht detailliert erfolgen.
Nach jetzigem Stand entstehen durch das Nachtragsangebot Nr. 3 nach Abzug der
eingesparten Aufwendungen durch die entfallende Unterfangungsarbeiten an den
Gebäuden, Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000,00 € brutto.
Da der erste Bauabschnitt der Kreuzgasse noch nicht komplett abgerechnet
ist, kann aus jetziger Sicht keine Aussage getroffen werden, ob dort gegenüber
der Ausschreibung Einsparungen in dieser Höhe realisiert werden. Deshalb sind
die Kosten des Nachtragsangebotes Nr. 3 als Mehrkosten zu veranschlagen.