Die
Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 gewählten Schöffen endet am
31.12.2018.
Nach den
Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes haben die Gemeinden im Rahmen der
Vorbereitung für diese Wahl Vorschlagslisten aufzustellen. Über eine
Vorschlagsliste hat die Gemeinde Dettingen an der Erms mindestens 6 Personen
als Schöffen dem Landgericht Tübingen für den Amtsgerichtsbezirk Bad Urach
vorzuschlagen. Die Schöffen selbst werden vom Landgericht zum Ende des Jahres
über ihre Wahl unterrichtet. Für die Gemeinde werden 3 ehrenamtliche Richter
berufen.
Für die
Geschäftsjahre 2014 bis 2018 war Herr Walter Werner, Neuffener Str. 46 als
Schöffe beim Landgericht Tübingen berufen. Nach Auskunft des Schöffengerichts
Reutlingen sind zur Zeit keine Dettinger als Schöffen beim Schöffengericht
Reutlingen tätig.
Die
Aufstellung der Vorschlagsliste ist nach § 36, Abs 1 Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Für
die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der
anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die Bildung der
Vorschlagsliste erfolgt durch Wahl. Bei der Aufnahme eines
Gemeinderatsmitgliedes in die Vorschlagsliste ist eine Befangenheit nicht
gegeben. Die Wahl der Vorschlagsliste kann auch als Ganzes erfolgen.
In die
Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, gegen die keine
Hinderungsgründe nach § 32 bis 34 GVG (siehe GR-Vorlage 8035-2) vorliegen.
Die
Gemeindeverwaltung hat durch mehrmalige öffentliche Bekanntmachung in
„Dettingen Aktuell“ und im Internet auf die Aufnahme und Bewerbung von Personen
in die Vorschlagsliste der Schöffen öffentlich aufgerufen. Daraufhin sind die
in der GR-Vorlage 8035-1 aufgeführten Bewerbungen (sortiert nach Eingangsdatum)
eingegangen. Aufgrund entsprechender Vorprüfung kann bestätigt werden, dass bei
allen Bewerbern die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste
(sowohl in formaler als auch in persönlicher Hinsicht) gegeben sind. Deshalb
möchte die Verwaltung empfehlen, diese Bewerbungen auch zur Aufnahme in die
Vorschlagsliste zu wählen.
Dem
Gemeinderat steht es natürlich frei, weitere Bewerber für die Aufnahme in die
Vorschlagsliste aufzunehmen und zu wählen.
Informatorisch möchten wir darauf hinweisen, dass die Gemeindeverwaltung vom Landratsamt Reutlingen aufgerufen wurde, Ihnen ebenfalls einen Vorschlag für Jugendschöffen zu unterbreiten. Dieses Verfahren wird vom Jugendamt, LRA Reutlingen, durchgeführt. Daraufhin haben wir in unseren Veröffentlichungen auch auf diese Möglichkeit hingewiesen. Hier hat sich eine Person gemeldet, die wir an das Jugendamt weitergeleitet haben.
Die vorliegenden Bewerbungen gem. GR-Vorlage 8035-1 werden zur Aufnahme
in die Vorschlagsliste gewählt. Sofern aus der Mitte des Gremiums weitere
Vorschläge eingehen, werden diese ebenfalls zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
gewählt.
Keine