Betreff
Freiwillige Feuerwehr Dettingen an der Erms
hier: Vorstellung Feuerwehrbedarfsplan
Vorlage
8020/1 öff
Aktenzeichen
131.0
Art
Beschlussvorlage

Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans ist § 3 des Feuerwehrgesetzes. Dieser besagt „Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten“.

Hiermit war also Ziel des Bedarfsplans zu überprüfen ob die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dettingen einerseits zum jetzigen Zeitpunkt leistungsfähig ist und andererseits Empfehlungen zu geben die eine Leistungsfähigkeit schaffen und zukünftig auch erhalten.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wird in der Sitzung des Gemeinderats von dessen Verfasser Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer in einer komprimierten Fassung vorgestellt und erläutert.

 

Um die Leistungsfähigkeit zu überprüfen wird nach der Gefahrenanalyse des Ortes, die Gefahreneinstufung und letztendlich die Rahmenbedingungen für ein Standardszenario festgelegt. Die Feuerwehr muss für dieses Szenario gerüstet sein, also leistungsfähig, darüber hinausgehende Szenarien sind mit Überlandhilfe (Definition über Alarm- und Ausrückeordnung AAO) abzudecken.

 

Die im Feuerwehrbedarfsplan aufgeführten Eckpunkte und Empfehlungen gründen auf diesem Standardszenario, bei dem die Säulen Einsatzmittel, Einsatzpersonal und Gebäude/Infrastruktur entsprechend angepasst werden müssen.

 

Mit den Resultaten des Feuerwehrbedarfsplans hat die Gemeinde Dettingen einen Leitfaden welche Säulen zukünftig welchen Stand haben müssen, bzw. wie dieser Stand gehalten werden kann.

 

Die Beschaffungsschiene Fahrzeuge ist schlüssig hinsichtlich der Leistungsfähigkeit Standardszenario und auch langfristig ausgerichtet.

Im Bereich Einsatzpersonal ist weiterhin die Jugendarbeit von herausragender Bedeutung, jedoch sollte auch hier Werbung zur Gewinnung „Neu-Mitglieder“ betrieben werden um quantitativ ausreichend aufgestellt zu sein und mit Fortbildungen auch ein qualitativ gutes Niveau des Einsatzpersonals weiterhin sicherzustellen.

 

Mittelfristig ist es das Ziel hinsichtlich des Gebäudes/Infrastruktur den Stand zu erreichen wie im Bedarfsplan dargestellt. Der Standort des Gerätehauses ist zentral und somit einsatztaktisch nicht schlecht. Durch diese zentrale Lage sind die geforderten Eintreffzeiten eingehalten. Eine Machbarkeitsstudie soll hier aber prüfen, ob die Empfehlungen und Eckpunkte an dem jetzigen Standort umgesetzt werden können, bzw. welche an diesem Standort umsetzbar sind. Primär soll mit allen Möglichkeiten versucht werden den jetzigen Standort (zentrale Lage) beizubehalten.

 


Auf der Grundlage der Ergebnisse bzw. Eckpunkte des Feuerwehrbedarfsplans und nachfolgender Beratung schlägt die Verwaltung vor, folgende Beschlüsse zu fassen um mittelfristig diese umsetzen zu können.

 

1.    Die zeitliche und inhaltliche Beschaffungsschiene für die Feuerwehrfahrzeuge soll nach Möglichkeit wie im Bedarfsplan dargestellt umgesetzt werden.

2.    Die flächenmäßig dargestellte Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses soll auf eine Machbarkeit untersucht und bei positivem Ergebnis auch in einer Vorplanung weiter verfolgt werden.

Entsprechende Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2019 einzustellen.

3.    Der Haushaltsplanansatz zur Fortbildung des Einsatzpersonals soll jährlich so ausreichend festgesetzt werden, dass eine verbesserte Qualifikation, qualitativ und quantitativ, des Einsatzpersonal zukünftig sichergestellt ist.

 


Die finanziellen Auswirkungen bei der Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans machen sich zukünftig bemerkbar. Im Haushaltsplan 2019 werden erstmalig Finanzmittel hierfür bereitgestellt. Eine genaue Summe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.