Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
8161/1 öff
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Hauptsatzung der Gemeinde Dettingen an der Erms wurde zuletzt geändert am 17.11.2016 und entspricht soweit in großen Teilen auch dem Satzungsmuster des Gemeindetags. Es ergibt sich somit kein grundsätzlicher Erneuerungsbedarf.

 

Es wird auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss vom 08.10.2019 und die Vorlage Nr. 8161 ausdrücklich verwiesen. Entsprechend der Vorberatung wurden an folgenden Stellen Änderungen vorgenommen:

-       § 7 Absatz 1 / § 8 Absatz 1: betrifft die Verschiebung der Themenbereiche „Verkehrswesen“ sowie „Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung“ vom Geschäftsbereich des VA in den TA

-       § 7 Absatz 1, Ziffer 1.1: technische Angelegenheiten der Gemeindewerke sind in der EED aufgegangen

-       § 7 Absätze 2 und 3: betrifft Verwaltungshandeln der unteren Baurechtsbehörde

-       § 8 Absatz 2 / § 11 Absatz 2: betrifft Wertgrenzen im Bereich Liegenschaften

 

Im Nachgang zu dieser Vorberatung ist der Verwaltung noch ein weiterer Aktualisierungsbedarf aufgefallen. In § 8 Absatz 2 / § 11 Absatz 2 waren in Sachen Personalentscheidungen des VA/Bürgermeisters noch die veralteten Vergütungsgruppen des BAT aufgeführt. Diese wurden durch die entsprechenden Entgeltgruppen des TVöD ersetzt, welche seit Jahren Anwendung finden.

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der einzelnen Änderungen im Satzungstext wird auf die GR-Vorlage Nr. 8161/1-2 verwiesen. 

 

Verfahren / Beschlussfassung

Da die Hauptsatzung Normen enthält, die für die Organisation der Gemeindeverwaltung von grundlegender Bedeutung sind, ist es erforderlich, dass über sie mit qualifizierter Mehrheit Beschluss gefasst wird. Dies gilt auch für Änderungen und bedeutet, dass die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats notwendig sind (mind. 10 Stimmen). Anschließend ist die Satzung öffentlich bekannt zu machen.


Die Änderung der Hauptsatzung wird entsprechend der GR-Vorlage 8161/1-1 beschlossen.


Keine