Hier: Beauftragung der STEG Stadtentwicklung GmbH als Erschließungsträger für das Baugebiet "Vor Buchhalden II"
Nachdem im Oktober
2019 die Auswahlentscheidung für die Entwicklung des Wohnbaugebiets „Vor
Buchhalden II“ gefallen ist, hat sich der Gemeinderat in seiner
nichtöffentlichen Klausurtagung Anfang November mit dem weiteren Vorgehen in
Sachen Wohnbaulandentwicklung beschäftigt. Da das Bebauungsplanverfahren eine
hoheitliche Angelegenheit der Gemeinde ist und separat weiterbetrieben wird
(siehe TOP 2.3), ist abschließend noch über das weitere Vorgehen in Sachen
Bodenordnung und Erschließung zu entscheiden.
Die damit
verbundenen Leistungen werden heutzutage oft im Ganzen von Dienstleistern, sog.
Erschließungsträgern, erbracht. Nachdem die STEG Stadtentwicklung GmbH bereits
eng in die Projektvorbereitung (u.a. Wirtschaftlichkeitsanalyse) eingebunden
war, unterbreitete sie der Gemeinde ein entsprechendes Leistungsangebot zur
federführenden Begleitung der Bodenordnung und Erschließung des Gebiets.
Da eine externe Unterstützung in diesen Angelegenheiten aus Kapazitätsgründen sowieso bereits unumgänglich ist, erscheint es angesichts des Umfangs und der Bedeutung des Projekts auch sinnvoll, dieses in eine Hand zu geben, um den Abstimmungsaufwand zwischen den verschiedenen Beteiligten möglichst gering zu halten und ein effizientes Projektmanagement zu ermöglichen.
Die STEG verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich der Wohnbaulandentwicklung und begleitet die Gemeinde Dettingen sehr kompetent und zuverlässig seit langem im Bereich der städtebaulichen Sanierung. Die Referenzen in Sachen Wohnbaulandentwicklung sind zudem sehr umfassend und positiv, weshalb vorgeschlagen wird, die STEG Stadtentwicklung GmbH als Erschließungsträger zu beauftragen.
Das Leistungsangebot der STEG ist zur Information des Gremiums als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Die STEG Stadtentwicklung GmbH wird als Erschließungsträger mit den Leistungen zum Projektmanagement Bodenordnung und zum Projektmanagement Erschließung für die städtebauliche Entwicklung des Wohngebiets „Vor Buchhalden II“ beauftragt.
Die Leistungen der STEG Stadtentwicklung GmbH werden direkt mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgerechnet. Lediglich im Bereich der Bodenordnung muss die Gemeinde ggf. in Vorleistung treten. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2020 vorgesehen.