Ertüchtigung Regenwasserkanal zwischen Bahnhalt Gsaidt und Max-Eyth-Straße
Hier: Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4
Der Regenwasserkanal entlang des Industriegleises
zur Papierfabrik führt das im Außenbereich jenseits der Bahnlinie anfallende
Oberflächenwasser direkt der Erms zu (s. Anlage). Der Kanal weist bis auf Höhe
Max-Eyth-Straße keine ausreichende Leistungsfähigkeit auf.
Im Zuge des Projekts Regionalstadtbahn Neckar-Alb
wird im Auftrag der Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG) der Bahnhalt Dettingen-Gsaidt zu
einem Kreuzungsbahnhof umgebaut. Im laufenden Jahr ist die Umverlegung der
bestehenden Leitungen und damit auch des Regenwasserkanals im Bereich der
Bahntrasse vorgesehen. Damit diese neue Querung einem künftigen Gesamtkonzept
nicht wiederspricht, ist zeitnah eine Planung für die Trassenführung bis zur
Max-Eyth-Straße aufzustellen.
Ein angrenzender Gewerbebetrieb ist verpflichtet,
einen Teil des auf dem Betriebsgelände anfallenden Niederschlagwassers über den
Regenwasserkanal der Erms zuzuführen. Diese Forderung wurde zurückgestellt, bis
der Regenwasserkanal entsprechend ertüchtigt ist. Die Planung ist daher eng mit
dem betroffenen Gewerbebetrieb abzustimmen.
Darüber hinaus ist vom Planungsbüro zu untersuchen, inwieweit eine verkehrliche Erschließung des Bahnhalts möglich ist, da seitens der ENAG Überlegungen stattfinden, am Bahnhalt Parkplätze (Park & Ride) anzulegen.
Die pirker + pfeiffer ingenieure GmbH & Co. KG, Münsingen, wird auf Grundlage der HOAI mit den Ingenieurleistungen, Leistungsphasen 1 bis 4, für die Erneuerung des Regenwasserkanals zwischen dem Bahnhalt Gsaidt und der Max-Eyth-Straße beauftragt.
Im Haushalt steht folgende
Haushaltsstelle zur Deckung der Ausgaben zur Verfügung:
- S-5380-022
RW-Kanal Max-Eyth-Straße/Erms: 20.000,00 €
Die Honorarkosten für die Ingenieurleistungen (LP 1
- 4) betragen auf Grundlage der HOAI ca. 40.000,00 € (brutto). Aufgrund des
hohen Abstimmungsbedarfs mit Anliegern und Behörden bzgl. der direkten
Einleitung von Niederschlagswasser in die Erms, ist davon auszugehen, dass im
laufenden Jahr nur ein Teil der Kosten anfällt
Ein Beschlussantrag zur Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie ein Baubeschluss erfolgen nach Vorliegen einer Kostenberechnung.