Betreff
Abwasserbeseitigung
Ertüchtigung Regenwasserkanal zwischen Bahnhalt Gsaidt und Max-Eyth-Straße
Hier: Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4
Vorlage
8212 öff
Aktenzeichen
632
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Regenwasserkanal entlang des Industriegleises zur Papierfabrik führt das im Außenbereich jenseits der Bahnlinie anfallende Oberflächenwasser direkt der Erms zu (s. Anlage). Der Kanal weist bis auf Höhe Max-Eyth-Straße keine ausreichende Leistungsfähigkeit auf.

Im Zuge des Projekts Regionalstadtbahn Neckar-Alb wird im Auftrag der Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG) der Bahnhalt Dettingen-Gsaidt zu einem Kreuzungsbahnhof umgebaut. Im laufenden Jahr ist die Umverlegung der bestehenden Leitungen und damit auch des Regenwasserkanals im Bereich der Bahntrasse vorgesehen. Damit diese neue Querung einem künftigen Gesamtkonzept nicht wiederspricht, ist zeitnah eine Planung für die Trassenführung bis zur Max-Eyth-Straße aufzustellen.

 

Ein angrenzender Gewerbebetrieb ist verpflichtet, einen Teil des auf dem Betriebsgelände anfallenden Niederschlagwassers über den Regenwasserkanal der Erms zuzuführen. Diese Forderung wurde zurückgestellt, bis der Regenwasserkanal entsprechend ertüchtigt ist. Die Planung ist daher eng mit dem betroffenen Gewerbebetrieb abzustimmen.

 

Darüber hinaus ist vom Planungsbüro zu untersuchen, inwieweit eine verkehrliche Erschließung des Bahnhalts möglich ist, da seitens der ENAG Überlegungen stattfinden, am Bahnhalt Parkplätze (Park & Ride) anzulegen.


Die pirker + pfeiffer ingenieure GmbH & Co. KG, Münsingen, wird auf Grundlage der HOAI mit den Ingenieurleistungen, Leistungsphasen 1 bis 4, für die Erneuerung des Regenwasserkanals zwischen dem Bahnhalt Gsaidt und der Max-Eyth-Straße beauftragt.


Im Haushalt steht folgende Haushaltsstelle zur Deckung der Ausgaben zur Verfügung:

-       S-5380-022 RW-Kanal Max-Eyth-Straße/Erms: 20.000,00 €

Die Honorarkosten für die Ingenieurleistungen (LP 1 - 4) betragen auf Grundlage der HOAI ca. 40.000,00 € (brutto). Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs mit Anliegern und Behörden bzgl. der direkten Einleitung von Niederschlagswasser in die Erms, ist davon auszugehen, dass im laufenden Jahr nur ein Teil der Kosten anfällt

 

Ein Beschlussantrag zur Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie ein Baubeschluss erfolgen nach Vorliegen einer Kostenberechnung.