Bebauungsplan "Hinter der Ziegelhütte"
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Anlass
der Planung
Mit Aufstellung des Bebauungsplans „Hinter der
Ziegelhütte“ soll dem landesweiten und auch in Dettingen vorhandenen
Wohnraummangel begegnet werden. Zielsetzung ist eine verdichtete Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern, wobei das Augenmerk insbesondere auf der Realisierung von
möglichst kostengünstigem (Miet-) Wohnraum liegen soll. Als
Bauherrin soll hierzu die KWG-Kommunale Wohnungsbau GmbH fungieren und auch die
Vermietung und Verwaltung der zu erstellenden Wohnungen übernehmen.
Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche ausgewiesen. Die zu bebauende Fläche befindet sich bereits
vollständig im Eigentum der Gemeinde und liegt am südwestlichen Ortsrand von
Dettingen an der Erms zwischen der Bahnlinie der Ermstalbahn und der Bundesstraße
B 28.
Die Erschließung des Gebiets ist über die Straße
„Ziegelhütte“ gegeben, die bereits einseitig mit Einzelhäusern bebaut ist.
Somit eignet sich das Gebiet sehr gut für eine Nachverdichtung.
Verfahren
Zur Erschließung von Außenbereichsflächen, deren
Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und die im Zusammenhang an bebaute
Ortsteile anschließen ist die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13 b BauGB
i. V. m. § 13 a BauGB möglich. Da die Voraussetzungen für dieses beschleunigte
Verfahren vorliegen, wurde dieses beim Aufstellungsbeschluss, welcher bereits
am 19.09.2019 gefasst wurde, gewählt. Aufgrund der Befristung des § 13 b BauGB
ist ein Satzungsbeschluss bis spätestens 31.12.2021 herbeizuführen, weshalb
dringend eine erste Entwurfsauslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange erfolgen sollte.
Inhalt
des Bebauungsplans
Ziel des Bebauungsplans ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige, verdichtete und
kostengünstige Wohnnutzung bei einem schonenden Umgang mit Grund und Boden zu
schaffen. Dafür soll der KWG in ihrem Bebauungskonzept die notwendige
Flexibilität eingeräumt werden.
Nachdem von Seiten der Gemeinde bereits
eigentumsrechtlich eine Steuerungs- bzw. Einflussmöglichkeit auf die
entstehende Bebauung gesichert ist, kann aus Sicht der Verwaltung auf
weitreichende und detaillierte Festsetzungen zur exakten Gebäudegestaltung im
Bebauungsplan verzichtet werden.
Insofern enthält der Bebauungsplanentwurf lediglich
notwendige Grundzüge der Planung wie z.B. die Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebiets, eine der Topografie des Geländes angepasste 3- bzw. 4-geschossige
Flachdachbebauung, Vorgaben zur Stellplatzanzahl analog der Stellplatz-Satzung,
die Freihaltung eines bereits dinglich gesicherten Leitungsrechts sowie
Festsetzungen, die sich aus den vorbereitenden Untersuchungen zum
Immissionsschutz und zur Baugrundbeschaffenheit ergeben haben. Zum Maß der
baulichen Nutzung ist ein großzügig gestaltetes Baufenster vorgesehen sowie
Vorgaben zur Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ), bei denen
die in § 17 Baunutzungsverordnung festgeschriebenen Obergrenzen bereits
überschritten werden, um eine entsprechend verdichtete Bauweise realisieren zu
können.
Für Planungen und Vorhaben sind des Weiteren die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten und zu prüfen. Entsprechende Vorschläge für geeignete Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere Ersatzpflanzungen von Streuobstbäumen, das Aufstellen von Baumtorsi in unmittelbarer Nähe sowie das Aufhängen von Nist- und Brutkästen, sind im Textteil enthalten. Hierfür stehen die aufgeführten gemeindeeigenen Grundstücke zur Verfügung.
1. Der
Entwurf besteht aus dem Lageplan, dem Textteil und der Begründung vom
25.03.2021 inklusive der Anlagen zur Begründung: Anlage 1 Ökologischer
Steckbrief, Anlage 2 Artenschutzrechtliche Prüfung, Anlage 3 Schalltechnische
Untersuchung und Anlage 4 Erschließungsgutachten.
2. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird nach ortsüblicher
Bekanntgabe in Form der Auslegung des Entwurfs beschlossen. Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird
beschlossen.
Zur Erstellung des
Bebauungsplans fallen folgende einmalige Kosten an bzw. sind bereits
angefallen:
- Habitatpotenzialanalyse: rund 2.000 €
- Vorl.
Honorar Bebauungsplan, inkl. Artenschutz: rund
16.000 €
- Schalltechnische
Untersuchung: knapp 9.000
€
- Baugrundgutachten: rund
4.000 €
Entsprechende
Haushaltsmittel stehen unter der Kostenstelle 511002 zur Verfügung.
Mit der Erschließung neuer Baugebiete gehen auch Aufwendungen für natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen einher, die gemäß den Ziffern 8, 9 und 10 des Textteils erfolgen sollen und dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten sind. Grob überschlagen summieren sich diese Maßnahmen auf etwa 50.000 €. Hiervon kann jedoch voraussichtlich der ganz überwiegende Anteil der Arbeiten durch Eigenleistungen des Bauhofs erfolgen. Unter der Kostenstelle 554000 sind für Ausgleichsmaßnahmen neuer Wohngebiete 15.000 € im Haushaltsplan 2021 eingestellt. Für die Folgejahre werden entsprechende weitere Mittel im Haushalt vorgesehen.