Betreff
Musikschule auf neuen Wegen
Hier: Vorstellung eines neuen Finanzierungsmodells mit verschiedenen Angebotsbausteinen
Vorlage
8268/1 öff
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Musikschule Metzingen wurde im Jahr 1969 gegründet. In der Anfangszeit wurde insbesondere jungen Menschen die Möglichkeit ein Instrument zu erlernen geboten.

Seit vielen Jahren erkannten die Verantwortlichen die geänderten Anforderungen unserer Gesellschaft und sehen sich vielmehr der gesamten Bandbreite der Einwohnerschaft verpflichtet und leisten bis heute einen bedeutsamen sozialen, kulturellen und integrativen Beitrag für die Gemeinde, der aus dem kommunalen Zusammenleben nicht mehr wegzudenken ist.

 

Auch den Entwicklungen in den allgemeinbildenden Schulen vom Unterricht überwiegend am Vormittag, zur Ganztagesschule mit Unterrichtsverlagerung auf den Nachmittag, verschloss sich die Musikschule nicht. Die nur noch eingeschränkt mögliche „klassische“ Unterrichtsstunde am Nachmittag begriffen die Verantwortlichen als Chance und gingen mit verschiedenen Angeboten (siehe Präsentation) auf Kindergärten und Schulen zu. So wurde dadurch der Zugang zur Musik mit all ihren Facetten auch für Kinder „greifbar“, die den Weg zur Musikschule aus finanziellen, sprachlichen oder sonstigen Gründen nicht gefunden hätten.

 

Die Musikschule entwickelte sich somit im Laufe der Jahre von ihrer ursprünglichen Prägung als Dienstleisterin für musikalischen Einzelunterricht im Schulalter zur modernen, bedarfsorientierten, generationenübergreifenden Bildungseinrichtung.

Neben dem hochwertigen Kursangebot und dem professionellen Lehrkörper mit Kursen auch in Dettingen, sind besonders auch die inzwischen enge Zusammenarbeit mit den Kindergärten und die geplante Zusammenarbeit mit der Schule, dem Musikverein und die Auftritte der Musikschule bei öffentlichen Anlässen hervorzuheben.

 

Was in der Anfangszeit noch mit Aushilfs- oder Stundenkräften zu leisten war, musste im Laufe der Jahre durch gesetzliche Änderungen nach und nach in feste Arbeitsverträge mit entsprechenden Lohnnebenkosten und entsprechenden Zeitkontingenten abgeändert werden. Hierdurch sind die Personalkosten deutlich gestiegen, die Flexibilität auf veränderte Anmeldezahlen war in dem Ausmaß nicht mehr möglich.

Dies und auch allgemeine Preissteigerungen führten im Laufe der Zeit zu immer höheren Kosten der Musikschule, die wiederum auf die Partnergemeinden umgelegt werden mussten. Aufgrund der laufenden Personalkostenerhöhungen wurde bis zum Jahr 2017 von der Gemeinde Dettingen ein „gedeckelter“ Zuschuss an die Musikschule gewährt. Einmal jährlich wurde von der Stadt Metzingen eine Abrechnung für die Partnergemeinden erstellt. Dieser gedeckelte Zuschuss wurde den laufend steigenden Personalkosten nicht gerecht.

Um dieser Situation gerecht zu werden, wurde im Jahr 2018 die Budgetierungsvereinbarung mit der Musikschule Metzingen und den Partnerkommunen Metzingen, Riederich, Grafenberg und Dettingen neu abgeschlossen; diese endet zum 31.12.2021.

Diese Vereinbarung setzte sich aus einem Grundzuschuss von 64.100 € zuzüglich der jährlichen Personalgleitklausel zusammen (siehe Punkt II).

 

 

IV. Vorschlag für ein zukünftiges Finanzierungsmodell

 

Die Musikschule Metzingen beschäftigt aktuell 35 Personen inklusive 2 Verwaltungsmitarbeiterinnen mit jeweils 50% und einen Musikschulleiter.

Die qualitativ sehr hochwertige Arbeit der Musikschule kann und konnte in den letzten Jahren nur mit massiven Zuschüssen der Stadt Metzingen und der Partnergemeinden umgesetzt werden.

Am 15.10.2020 informierte der Musikschulleiter Bruno Seiz das Gremium umfassend über die aktuelle Situation der Musikschule Metzingen und über Möglichkeiten neuer, veränderter Konzeptionen und Ziele der Musikschule Metzingen.

 

Um in Zukunft sowohl die Abrechnung zu vereinfachen als auch für jede Kommune ein individuelles Angebot bieten zu können, hat der Musikschulleiter Herr Bruno Seitz unter Berücksichtigung sämtlicher Ausgaben –auch reine Verwaltungstätigkeiten- die Kosten für eine „Bruttobetriebsstunde“ berechnet. Damit soll eine vereinfachte und auch angebotsorientierte Musikschule individuell für jede Kommune ermöglicht werden.

Dieses neue Modell ist in GR Vorlage Nr. 8268/1-1 öff und Nr. 8268/1-2 öff ersichtlich. In der Präsentation werden dem Gremium zum einen die Berechnung der „Bruttobetriebsstunde“ und auch die unterschiedlichen Angebotsmodule mit den jeweilgen Kosten dargestellt. Die Berechnung der Bruttobetriebsstunde muss angesichts der Tarifsteigerungen im Personalbereich sowie sich verändernder sonstiger Betriebskosten laufend neu berechnet werden. Aus der Anlage ist außerdem ersichtlich, wie sich momentan die Stunden auf die einzelnen Angebote verteilen und finanziell auswirken.

 

Dieses neue Modell hätte folgende Vorteile:

 

·         Jede Kommune entscheidet für sich, welche Angebotsbausteine sie bei der Musikschule „buchen“ möchte. Der dafür von der jeweiligen Kommune zur Verfügung gestellte Jahreszuschuss deckt dann die mit den gebuchten Angeboten verbundenen Betriebskosten ab.

·         Mehr Flexibilität bei der Angebotsgestaltung.

·         Transparenz hinsichtlich Aufteilung des kommunalen Zuschusses auf die Angebote.

·         Hohes Maß an Planungssicherheit für die Musikschule.

·         Verwaltungsvereinfachung hinsichtlich Berechnung des Zuschussbedarfs.

 

Die Kostenberechnung basiert auf der aktuellen Entgeltordnung der musikalischen Angebote der Musikschule Metzingen GR-Vorlage Nr. 8268/1-3 öff.


Die Verwaltung bittet das Gremium um Vorberatung und Empfehlung an den Gemeinderat


Bisherige jährliche Kosten  2018               64.100€

                                                                2019     67.541€

                                                                2020     71.028€

                                                                2021     72.068€ plus Personalgleitklausel 2021

 

Die Kosten für 2022 sind abhängig von den Angebotsbausteinen, die bei der Musikschule Metzingen gebucht werden und sind aus der GR-Vorlage Nr. 8268/1-2 öff ersichtlich.