Finanzierungsmodell mit verschiedenen Angebotsbausteinen
Hier: Beratung und Beschlussfassung über die Empfehlungen des VA 13.04.2021
Der vollständige Sachverhalt ergibt sich aus GR-Vorlage 8268/1 öff (VA 13.04.2021) sowie der Anlage 8268/2-1 öff.
Entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 13.04.2021 beschließt der Gemeinderat:
1.
Das neue Konzept der Musikschule
mit der Schulkooperation zu buchen.
2.
Die Elternbeiträge um XX€ zu
erhöhen bzw. zu belassen.
3.
Den Zuschuss entsprechend der
GR-Vorlage 8268/1 an die Musikschule ab dem Jahr 2022 abzüglich einer
eventuellen Erhöhung der Elternbeiträge zu genehmigen.
Die Kosten für das Jahr 2021 bleiben unverändert. Die neuen Bausteine werden ab dem Jahr 2022 gebucht.
Die Kosten für das Jahr 2022 sind abhängig von den Angebotsbausteinen, die bei der Musikschule Metzingen gebucht werden sowie einer eventuellen Erhöhung der Elternbeiträge und sind aus der GR-Vorlage Nr. 8268/1-2 öff /8268/2-1 öff ersichtlich.