Hier: Aufstellen einer Benutzungs- und Gebührenordnung
Für die drei Backhäuser der Gemeinde Dettingen an
der Erms gab es bisher keine Benutzungs- und Entgeltordnung.
Um eine einheitliche und transparente Handhabung zu
gewährleisten und den drei Backfrauen eine rechtliche Grundlage an die Hand zu
geben, soll eine Benutzungs- und Entgeltordnung aufgestellt werden. Viele der
hier genannten Regelungen entsprechen der bisherigen Vorgehensweise, die sich
im Laufe der Jahre als praktikabel und sinnvoll erwiesen hat.
Um die durch die Backhäuser anfallenden Kosten
zumindest geringfügig anteilig ausgleichen zu können und dem Wert des Backens
in den Backhäusern eher gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung eine
geringfügige Erhöhung der Nutzungsgebühren vor.
Die Gebühren für eine Belegungseinheit sollen
künftig 5,00 € betragen. Bisher kostete eine Belegung 2,00 €, jedoch wird
hierfür auch die Dauer der Belegungseinheit von drei auf vier Stunden erhöht,
da die drei Stunden erfahrungsgemäß knapp bemessen waren und nicht eingehalten
werden konnten.
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die drei Backhäuser der Gemeinde Dettingen an der Erms wird beschlossen und tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Geringfügige Änderungen bei den Einnahmen der Gemeinde durch die erhöhten Gebühren für die Nutzung der Backhäuser.