In der Gemeinderatssitzung am 15.04.2015 wurde das Konzept der innerörtlichen Grünflächen „Netzwerk Grüne Lungen – Städtebaulicher ökologischer Rahmenplan“ grundsätzlich beschlossen. Mit dem Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren vom 18.05.2017 hat die Gemeinde dann den Grundstein gelegt, um eine Rechtsgrundlage zur Sicherung innerörtlicher Freiflächen und gesunder Wohnverhältnisse zu schaffen.

Der bis dato letzte Verfahrensschritt bzw. Verfahrensbeschluss datiert aus dem September 2019, als der mittlerweile bereits 2. Entwurf im Gemeinderat verabschiedet wurde. Die daraus resultierende erneute Auslegungs- und Beteiligungsrunde wurde zum Jahreswechsel 2019/2020 durchgeführt.

Die Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungstabelle zur Behandlung der eingegangenen Anregungen in den beiliegenden Unterlagen zusammengestellt.

 

Um eine sachgerechte Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit durchführen zu können, wurde das amtliche Liegenschaftskataster vom 05.02.2021, ergänzt durch das aktuelle amtliche Liegenschaftskataster vom 30.05.2022 für den Bebauungsplan „Netzwerk Grüne Lungen“ zu Grunde gelegt. Gegenüber dem Zeitpunkt der Entwurfsauslegung vom 14.11.2019 mit Stand des amtlichen Liegenschaftskatasters vom 04.02.2019 haben sich die Liegenschaften in der aktuellen Fassung geringfügig verändert. Dies führt dazu, dass die Abgrenzungskriterien aus der Entwurfsfassung vom 17.10.2019 erneut auf das aktuelle Liegenschaftskataster anzuwenden sind. Hinzu kommt die Berücksichtigung mehrerer bereits genehmigter Bauvorhaben, welche als Bestand in die Planunterlagen aufgenommen wurden. Außerdem wurden die Abgrenzungskriterien geschärft und konkretisiert und die Geltungsbereiche aller „Grünen Lungen“ überprüft und entsprechend angepasst.

In der Folge, ist die Gesamtfläche der „Grünen Lungen“ im 3. Bebauungsplan-Entwurf um 3.083 m² größer als im 2. Entwurf.

Mit der Änderung des Geltungsbereichs der Grünflächen ist gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut eine Auslegung vorzunehmen und sind Stellungnahmen erneut einzuholen.

 

Der Technische Ausschuss hat den Abwägungsvorschlag sowie die Pläne des 3. Entwurfs in seiner Sitzung am 12.09.2022 vorberaten, gebilligt und dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.   


  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander stimmt der Gemeinderat gemäß beigefügter Zusammenstellung der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB zu.

 

  1. Die Abgrenzungskriterien für die Geltungsbereiche der Teilflächen „Netzwerk Grüne Lungen“ werden gem. der 3. Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne Lungen“ vom 22.09.2022 auf das amtliche Liegenschaftskataster vom 30.05.2022 angewendet.

 

  1. Der 3. Entwurf des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne Lungen“ in der Fassung vom 22.09.2022 wird mit den oben aufgeführten Änderungen gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Beschlusses die geänderten Teile des Bebauungsplans gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer eines Monats auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

 


Keine, mit Ausnahme der üblichen anfallenden Honorarkosten.