Das Bebauungsplanverfahren „Netzwerk Grüne Lungen“ wurde 2022 nach Ablauf der Veränderungssperre, die zwischenzeitlich für den Geltungsbereich des 2. Entwurfs beschlossen wurde, wieder aufgegriffen und soll nun zur Rechtskraft geführt werden. 

 

Nachdem im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf einige Stellungnahmen eingegangen sind, musste dieser sehr intensiv und akribisch überarbeitet werden. Beispielsweise wurden unter anderem die jeweils aktuellsten Daten des Liegenschaftskatasters hinterlegt und in die Planung eingearbeitet, zwischenzeitlich genehmigte Bauvorhaben als genehmigter Bestand in den Bebauungsplanentwurf übernommen, die Begründung nachgeschärft sowie zur besseren Nachvollziehbarkeit der Grenzziehung eine katalogartige Tabelle (Anlage 1 zur Begründung) zusammengestellt, die Aufschluss darüber gibt, für welches Grundstück welches Abstandskriterium im jeweiligen Fall zur Anwendung kommt.

 

Im Rahmen dieser akribischen Überarbeitung des 2. Entwurfs, haben sich einige Änderungen ergeben, sodass auch der 3. Entwurf einer erneuten Auslegungsrunde bedarf. Der entsprechende Abwägungs- und Auslegungsbeschluss ist für die Gemeinderatssitzung am 22.09.2022 vorgesehen.

 

In der TA-Sitzung werden Vertreter des beauftragten Planungsbüros Pustal zugegen sein und die vorgenommenen Arbeiten und Änderungen näher darlegen.


Der Abwägungsvorschlag sowie der 3. Entwurf des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne Lungen“ wird gebilligt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.


keine