Umsetzung von Kleinmaßnahmen aus dem Starkregenrisikomanagement
Hier: Vorstellung Entwurfsplanung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2020
dem Gesamtkonzept zur Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Hochwasserschutz als
Ergebnis der Flussgebietsuntersuchung Talgraben und des kommunalen
Starkregenrisikomanagements grundsätzlich zugestimmt und die Umsetzung von
Kleinmaßnahmen in einer ersten Phase beschlossen (s. Drucksache 8267/1 öff v.
21.01.2021).
Mittlerweile liegt die Entwurfsplanung vor, die in
der Sitzung von einem Vertreter des Ingenieurbüros Heberle vorgestellt wird.
Die Maßnahme „Nr. 8: Optimierung Einlaufrechen
Krebsgraben“ kommt aktuell nicht zur Ausführung und wird zurückgestellt, da
weitergehende Genehmigungen für den Umbau am Gewässer Krebsgraben einzuholen
sind, die ggf. mit anderen Vorhaben kombiniert werden können.
Die Gesamtkosten (ohne Maßnahme Nr. 8) betragen auf
Grundlage der Kostenschätzung vom August 2022 rund 176.000,00 € (brutto, ohne
Nebenkosten). Für die Hochwasserschutzmaßnahmen wurde ein Förderantrag
gestellt. Der Bescheid liegt bereits vor. Auf die geplanten Maßnahmen wird ein
Zuschuss in Höhe von ca. 76.700,00 € gewährt.
Hinweis zur Fördersystematik:
Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) sehen
einen Fördersatz vor, der abhängig von den zuwendungsfähigen Ausgaben im
Hochwasserschutz in Euro pro Einwohner/in (EW) gestaffelt ist. Im Rahmen des
ersten Förderantrags wurden für die Maßnahmen
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Teiloffenlegung Talgraben
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Kleinmaßnahmen aus dem
Starkregenrisikomanagement („Phase 1“)
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Aufdimensionierung Verdolung
Max-Eyth-Straße
zuwendungsfähige Kosten von 698.000,00 € ermittelt.
Daraus ergibt sich für die Gemeinde eine Belastung von 70,71 €/EW und damit ein
Fördersatz in Höhe von 52,5 %. Der Fördersatz wird sich auf maximal 70 %
erhöhen, wenn zuwendungsfähigen Ausgaben ab 150 €/EW den Gemeindehaushalt
belasten werden.
Die Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern
sind weitgehend erfolgt; entsprechende Dienstbarkeiten sind noch zu vereinbaren
bzw. Grunderwerb zu tätigen.
Das Ingenieurbüro Heberle ist bisher mit den
Ingenieurleistungen bis Leistungsphase 4 nach HOAI beauftragt (stufenweise
Vergabe). Mit den weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 soll das Büro Heberle
beauftragt werden. Die Kosten für diese Leistungen betragen ca. 30.000,00 €.
Der Baubeschluss auf Grundlage der
Ausführungsplanung soll im Gemeinderat zeitnah erfolgen, da die Vergabe der
Arbeiten noch vor der Sommerpause vorgesehen ist. Die Ausführung kann dann in
der zweiten Jahreshälfte erfolgen.
Anlage: Erläuterungsbericht Entwurfsplanung vom August 2022
1. Der Entwurfsplanung wird zugestimmt.
2. Die weiteren Ingenieurleistungen (Leistungsphase 5 bis 8) werden an das Ingenieurbüro Heberle, Rottenburg, vergeben.
Die Kosten für die weiteren Ingenieurleistungen betragen ca. 30.000,00 €. Für den Hochwasserschutz sind im Haushaltsplan unter der Investition I-5520-004 Mittel in Höhe von 340.000,00 € eingestellt.