Betreff
Hochwasserschutz
Umsetzung von Kleinmaßnahmen aus dem Starkregenrisikomanagement
Hier: Vorstellung Entwurfsplanung
Vorlage
8467 öff
Aktenzeichen
632
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 dem Gesamtkonzept zur Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Ergebnis der Flussgebietsuntersuchung Talgraben und des kommunalen Starkregenrisikomanagements grundsätzlich zugestimmt und die Umsetzung von Kleinmaßnahmen in einer ersten Phase beschlossen (s. Drucksache 8267/1 öff v. 21.01.2021).

 

Mittlerweile liegt die Entwurfsplanung vor, die in der Sitzung von einem Vertreter des Ingenieurbüros Heberle vorgestellt wird.

Die Maßnahme „Nr. 8: Optimierung Einlaufrechen Krebsgraben“ kommt aktuell nicht zur Ausführung und wird zurückgestellt, da weitergehende Genehmigungen für den Umbau am Gewässer Krebsgraben einzuholen sind, die ggf. mit anderen Vorhaben kombiniert werden können.

 

Die Gesamtkosten (ohne Maßnahme Nr. 8) betragen auf Grundlage der Kostenschätzung vom August 2022 rund 176.000,00 € (brutto, ohne Nebenkosten). Für die Hochwasserschutzmaßnahmen wurde ein Förderantrag gestellt. Der Bescheid liegt bereits vor. Auf die geplanten Maßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von ca. 76.700,00 € gewährt.

 

 

Hinweis zur Fördersystematik:

Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) sehen einen Fördersatz vor, der abhängig von den zuwendungsfähigen Ausgaben im Hochwasserschutz in Euro pro Einwohner/in (EW) gestaffelt ist. Im Rahmen des ersten Förderantrags wurden für die Maßnahmen

-       Teiloffenlegung Talgraben

-       Kleinmaßnahmen aus dem Starkregenrisikomanagement („Phase 1“)

-       Aufdimensionierung Verdolung Max-Eyth-Straße

zuwendungsfähige Kosten von 698.000,00 € ermittelt. Daraus ergibt sich für die Gemeinde eine Belastung von 70,71 €/EW und damit ein Fördersatz in Höhe von 52,5 %. Der Fördersatz wird sich auf maximal 70 % erhöhen, wenn zuwendungsfähigen Ausgaben ab 150 €/EW den Gemeindehaushalt belasten werden.

 

 

Die Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern sind weitgehend erfolgt; entsprechende Dienstbarkeiten sind noch zu vereinbaren bzw. Grunderwerb zu tätigen.

 

 

Das Ingenieurbüro Heberle ist bisher mit den Ingenieurleistungen bis Leistungsphase 4 nach HOAI beauftragt (stufenweise Vergabe). Mit den weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 soll das Büro Heberle beauftragt werden. Die Kosten für diese Leistungen betragen ca. 30.000,00 €.

 

Der Baubeschluss auf Grundlage der Ausführungsplanung soll im Gemeinderat zeitnah erfolgen, da die Vergabe der Arbeiten noch vor der Sommerpause vorgesehen ist. Die Ausführung kann dann in der zweiten Jahreshälfte erfolgen.

 

 

 

Anlage: Erläuterungsbericht Entwurfsplanung vom August 2022


1. Der Entwurfsplanung wird zugestimmt.

2. Die weiteren Ingenieurleistungen (Leistungsphase 5 bis 8) werden an das Ingenieurbüro Heberle, Rottenburg, vergeben.

 


Die Kosten für die weiteren Ingenieurleistungen betragen ca. 30.000,00 €. Für den Hochwasserschutz sind im Haushaltsplan unter der Investition I-5520-004 Mittel in Höhe von 340.000,00 € eingestellt.