Bebauungsplan "Bahnhofstraße"
Hier: Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Auslegungsbeschluss
In der Nähe zum Ortskern soll durch den
Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ die zukünftige innerörtliche Entwicklung
dauerhaft gesichert sowie eine verträgliche Bebauung der angrenzenden Flächen
realisiert werden. Ziel ist es, insbesondere durch die Überplanung der
gemeindeeigenen Flächen eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung zu
ermöglichen. Weiterhin soll der Bebauungsplan den Rahmen für angrenzende
private Bauvorhaben im Geltungsbereich setzen.
Mit einer Gesamtfläche von ca. 0,78 ha wird für das
Plangebiet ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB aufgestellt.
In der Gemeinderatsitzung am 19.01.2023 wurden durch das Büro citiplan zwei städtebauliche Entwürfe vorgestellt (Vgl. hierzu Drucksache-Nr. 8391/3 öff). Auf Grundlage der beschlossenen Vorzugsvariante wurde vorliegender Planentwurf zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ erarbeitet.
Die öffentliche Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre erfolgte am 12.05.2022.
In der Sitzung werden Vertreter des Planungsbüros den Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ vorstellen.
Anlagen:
- Bebauungsplan
"Bahnhofstraße" vom 06.09.2023
- Textteil
zum Bebauungsplan vom 06.09.2023
- Begründung
vom 06.09.2023
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ in Plan und Text, die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 06.09.2023 werden gebilligt.
2. Der Bebauungsplanentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB angehört.
Für die städtebauliche Konzeption sowie Erarbeitung
des Bebauungsplans fallen laut Honorarangebot knapp 27.000 € an. Hinzu kommen
Kosten für besondere Leistungen zur Verfahrensdurchführung auf Stundenbasis
sowie ggf. externe Kosten für weitere Fachgutachten. Die vorbereitende
Bestandsvermessung betrug 2.500 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter
der Kostenstelle 511002 zur Verfügung.