Betreff
Bauleitplanung
Bebauungsplan "Bahnhofstraße"
Hier: Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Auslegungsbeschluss
Vorlage
8391/4 öff
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

In der Nähe zum Ortskern soll durch den Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ die zukünftige innerörtliche Entwicklung dauerhaft gesichert sowie eine verträgliche Bebauung der angrenzenden Flächen realisiert werden. Ziel ist es, insbesondere durch die Überplanung der gemeindeeigenen Flächen eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Weiterhin soll der Bebauungsplan den Rahmen für angrenzende private Bauvorhaben im Geltungsbereich setzen.

 

Mit einer Gesamtfläche von ca. 0,78 ha wird für das Plangebiet ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 

In der Gemeinderatsitzung am 19.01.2023 wurden durch das Büro citiplan zwei städtebauliche Entwürfe vorgestellt (Vgl. hierzu Drucksache-Nr. 8391/3 öff). Auf Grundlage der beschlossenen Vorzugsvariante wurde vorliegender Planentwurf zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ erarbeitet.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre erfolgte am 12.05.2022.

 

 

In der Sitzung werden Vertreter des Planungsbüros den Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ vorstellen.

 

 

 

Anlagen:

-       Bebauungsplan "Bahnhofstraße" vom 06.09.2023

-       Textteil zum Bebauungsplan vom 06.09.2023

-       Begründung vom 06.09.2023

 


1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ in Plan und Text, die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 06.09.2023 werden gebilligt.

 

2. Der Bebauungsplanentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB angehört.

 


Für die städtebauliche Konzeption sowie Erarbeitung des Bebauungsplans fallen laut Honorarangebot knapp 27.000 € an. Hinzu kommen Kosten für besondere Leistungen zur Verfahrensdurchführung auf Stundenbasis sowie ggf. externe Kosten für weitere Fachgutachten. Die vorbereitende Bestandsvermessung betrug 2.500 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter der Kostenstelle 511002 zur Verfügung.