Betreff
Kanalisation - Durchführung Eigenkontrollverordnung
Hier: Vorstellung der Befahrungsergebnisse (2. Abschnitt)
Vorlage
8165/5 öff
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2022 die Arbeiten zur Untersuchung der Kanalisation gemäß Eigenkontrollverordnung für den zweiten Untersuchungsabschnitt beauftragt.

 

Die RS Kanal- und Umweltservice GmbH hat von September bis Dezember 2022 die Kanäle und Kanalschächte gereinigt und untersucht. Die Auswertung der Daten erfolgte durch die GAUSS Ingenieurtechnik GmbH bis Juli 2023.

 

Es wurden 15.903 m Kanalleitungen und 576 Schächte untersucht. Die festgestellten Untersuchungsergebnisse wurden mit der Kanaldatenbank abgeglichen und Abweichungen (z. B. Lageänderungen, verdeckte Schächte, festgestellte Rohrmaterialien und Rohrdurchmesser) angepasst.

 

Die Auswertung hat ergeben, dass 19 % der Kanalhaltungen in Zustandsklasse 0 und 1 einzustufen sind. Diese Zustandsklassen sind bei der weiteren Sanierungsplanung maßgeblich; hier besteht umgehender bzw. kurzfristiger Handlungsbedarf. Diese Schäden weisen Undichtigkeiten auf, bei denen die Gefahr der Infiltration von Fremdwasser und der Exfiltration von Abwasser besteht oder zeigen statisch gefährdete Rohrabschnitte.

 

Besonders auffällig sind die massiven Kalkablagerungen in den Regenwasserkanälen, die teilweise Rohre bis zur Hälfte „füllen“. Um den maximalen Abflussquerschnitt wieder herzustellen sind die Kalkablagerungen herauszufräsen.

 

 

Die weiteren Ergebnisse sind in den Anlagen dargestellt. Ein Vertreter des Ingenieurbüros Gauss wird in der Sitzung die Ergebnisse vorstellen.

 

 

Anlagen:

-       Kurzbericht

-       Statistiken

-       Schadensklassifizierung (Lagepläne)

-       Sanierungspläne

-       Kalkablagerungen Bilder

-       Befahrungsabschnitte Übersichtslageplan

 


Die Untersuchungsergebnisse des zweiten Befahrungsabschnitts werden zur Kenntnis genommen.

 


Die Ergebnisse der Befahrung haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die Kosten für eine Sanierung der festgestellten Schäden der Zustandsklassen 0 und 1 werden mit 533.000 € (brutto) beziffert.