Betreff
Abwasserbeseitigung Eigenkontrollverordnung
Hier: Beseitigung von Kalkablagerungen
Vorlage
8544 öff
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Bei der Befahrung der Regenwasserkanäle im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (2. Abschnitt) wurden massive Kalkablagerungen in den Regenwasserkanälen festgestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden im Einzelnen im Technischen Ausschuss am 11.09.2023 vorgestellt. Um den maximalen Abflussquerschnitt wieder herzustellen, sind die Ablagerungen herauszufräsen. Die Maßnahme dient im Besonderen dem Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen. Die Erneuerung der verkalkten Kanalleitungen in offener Bauweise stellt keine wirtschaftliche Alternative dar.

 

Die Kosten für die Beseitigung der Kalkablagerungen werden gemäß Sanierungskonzeption (s. Anlage zur Drucksache Nr. 8165/5 öff) auf ca. 90.000,00 € (brutto, inkl. Nebenkosten) geschätzt.

 

Mit der Ausschreibung und ingenieursmäßigen Begleitung der Maßnahme soll die Gauss Ingenieurtechnik GmbH, Rottenburg, beauftragt werden. Um eine zügige Auftragserteilung an ein Kanalreinigungsunternehmen zu erreichen, soll die Verwaltung zur Vergabe der Arbeiten im Rahmen der Haushaltsmittelansätze ermächtigt werden.


1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen zur mechanischen Beseitigung von Kalkablagerungen im Kanalnetz auszuschreiben.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 


Unter der Haushaltsstelle

Kostenträger:   53800000

Kostenstelle:                    538000

Sachkonto:                        4212000

sind im Ergebnishaushalt für die Kanalsanierung 70.000,00 € und Kanalreinigung 20.000,00 € eingestellt. Die Mittel sollen in Gänze für die Beseitigung von Kalkablagerungen verwendet werden.